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Beschlusstext (Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen hier: Umsetzung neuer Bedienungsstandards zum Dezember 2018)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
09.07.18, 15:01
Aktualisiert
09.07.18, 15:01
Beschlusstext (Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
hier: Umsetzung neuer Bedienungsstandards zum Dezember 2018) Beschlusstext (Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
hier: Umsetzung neuer Bedienungsstandards zum Dezember 2018)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.07.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 18 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen hier: Umsetzung neuer Bedienungsstandards zum Dezember 2018 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) stellt fest, dass der Fachausschuss das Thema in den AK ÖPNV delegiert habe und es dort unterschiedliche Auffassungen zur weiteren Vorgehensweise gebe. Grundsätzlich werde jedwede Ausweitung des Bedienungsstandards begrüßt. Allerdings stellt Herr Grutke fest, dass keine kommunale Anbindung so schlecht sei, wie die der Stadt Zülpich. Im Hinblick auf das Zülpich-Konzept wäre die Lösung, den Halbstundentakt zwingend bis Ende 2018 einzusetzen. Weiterhin würden bei der Verbindung zwischen Euskirchen und Düren auf der Linie 298 und durch die Verlegung der SB 98 im Abendverkehr verschiedene Orte, wie z.B. Lüssem und Nemmenich, nicht mehr angefahren. Herr Grutke erklärt, dass das Zülpich-Konzept in der vorgeschlagenen Vorgehensweise im Gesamtpaket mitgetragen würde. Herr Blindert (GBL V) führt aus, dass die zu fassenden Beschlüsse im AK ÖPNV sehr klar gewesen seien. In der heutigen Vorlage solle der Bedienungsstandard beschlossen werden, wobei die Vorlage nur die Besonderheiten enthalte. Das Zülpich-Konzept sei unabhängig vom Bedienungsstandard zu betrachten. Herr Blindert erklärt, dass es vor dem Hintergrund der finanziellen Beteiligung der Stadt Zülpich an Leistungen der kreisübergreifenden Linie über die ÖPNV-Umlage neue politische Diskussionen gebe. Der Kreis habe der Stadt einen neuen Lösungsvorschlag unterbreitet. Zur SB 98 teilt Herr Blindert mit, dass der Halbstundentakt durchaus für sinnvoll erachtet werde. Angestrebt werde aber eine Lösung, bei der keine Taktlücken entstehen. Derzeit stehe der Kreis dazu im Austausch mit der Stadt Zülpich, der Stadt Euskirchen und dem Kreis Düren. Auch diese Thematik sei separat vom Bedienungsstandard zu betrachten. Herr Grutke stellt klar, dass die Verwaltungsvorlage auf Seite 4 unter Linie 810 das Zülpich-Konzept enthalte, so dass durchaus ein Zusammenhang mit der vorliegenden Beschlussfassung bestehe. Herr Grutke nimmt die Ausführungen von Herrn Blindert zur Kenntnis. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung in der V 441/2018 Fassung der Z 1: Der Kreistag beschließt den neuen Bedienungsstandard zum Dezember 2018 mit den in dieser Vorlage ergänzten Maßnahmen umzusetzen. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung die notwendigen Abstimmungen zu den Veränderungen auf den jeweiligen Linien mit den betroffenen Kommunen und benachbarten Aufgabenträgern durchzuführen und im Vorlauf der Umsetzung zu den Ergebnissen zu berichten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig