Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
09.07.18, 15:01
Aktualisiert
09.07.18, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 04.07.2018 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 18
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
hier: Umsetzung neuer Bedienungsstandards zum
Dezember 2018
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) stellt
fest, dass der Fachausschuss das Thema in den AK ÖPNV
delegiert habe und es dort unterschiedliche Auffassungen zur
weiteren Vorgehensweise gebe.
Grundsätzlich werde jedwede Ausweitung des
Bedienungsstandards begrüßt. Allerdings stellt Herr Grutke fest,
dass keine kommunale Anbindung so schlecht sei, wie die der
Stadt Zülpich. Im Hinblick auf das Zülpich-Konzept wäre die
Lösung, den Halbstundentakt zwingend bis Ende 2018
einzusetzen.
Weiterhin würden bei der Verbindung zwischen Euskirchen und
Düren auf der Linie 298 und durch die Verlegung der SB 98 im
Abendverkehr verschiedene Orte, wie z.B. Lüssem und
Nemmenich, nicht mehr angefahren.
Herr Grutke erklärt, dass das Zülpich-Konzept in der
vorgeschlagenen Vorgehensweise im Gesamtpaket mitgetragen
würde.
Herr Blindert (GBL V) führt aus, dass die zu fassenden
Beschlüsse im AK ÖPNV sehr klar gewesen seien. In der
heutigen Vorlage solle der Bedienungsstandard beschlossen
werden, wobei die Vorlage nur die Besonderheiten enthalte.
Das Zülpich-Konzept sei unabhängig vom Bedienungsstandard
zu betrachten. Herr Blindert erklärt, dass es vor dem Hintergrund
der finanziellen Beteiligung der Stadt Zülpich an Leistungen der
kreisübergreifenden Linie über die ÖPNV-Umlage neue politische
Diskussionen gebe. Der Kreis habe der Stadt einen neuen
Lösungsvorschlag unterbreitet.
Zur SB 98 teilt Herr Blindert mit, dass der Halbstundentakt
durchaus für sinnvoll erachtet werde. Angestrebt werde aber eine
Lösung, bei der keine Taktlücken entstehen. Derzeit stehe der
Kreis dazu im Austausch mit der Stadt Zülpich, der Stadt
Euskirchen und dem Kreis Düren. Auch diese Thematik sei
separat vom Bedienungsstandard zu betrachten.
Herr Grutke stellt klar, dass die Verwaltungsvorlage auf Seite 4
unter Linie 810 das Zülpich-Konzept enthalte, so dass durchaus
ein Zusammenhang mit der vorliegenden Beschlussfassung
bestehe. Herr Grutke nimmt die Ausführungen von Herrn Blindert
zur Kenntnis.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung in der
V 441/2018
Fassung der Z 1:
Der Kreistag beschließt den neuen Bedienungsstandard zum
Dezember 2018 mit den in dieser Vorlage ergänzten Maßnahmen
umzusetzen. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung die
notwendigen Abstimmungen zu den Veränderungen auf den
jeweiligen Linien mit den betroffenen Kommunen und
benachbarten Aufgabenträgern durchzuführen und im Vorlauf der
Umsetzung zu den Ergebnissen zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig