Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
28.06.18, 12:00
Aktualisiert
28.06.18, 12:00
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 12.06.2018
im
TOP 3
Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises
Euskirchen
Herr Kunz, SPD-Fraktion, befürwortet die Umsetzung des
Medienentwicklungsplanes. Bei Besuchen an den Berufskollegs
konnte er sich vor Ort ein Bild machen und ist überzeugt davon,
dass die Umsetzung neue Bildungsmöglichkeiten bietet.
Herr Mertens, CDU-Fraktion, schließt sich dieser Meinung an und
befürwortet ebenfalls eine Umsetzung des Medienentwicklungsplanes.
Auf Nachfrage wird seitens der Verwaltung erläutert, dass die
Ertüchtigung des WLAN/LAN-Netzes in engem Zusammenhang
mit der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes erfolgen wird.
Weiterhin wird erläutert, dass alle Schulen im
Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau berücksichtigt
werden. Aktuellste Informationen diesbezüglich werden im WiFöAusschuss vorgelegt.
Herr Richter, Dr. Garbe und Lexis, führt aus, dass die Kosten im
Bezug auf die Wartung und den Support nur schwierig zu
quantifizieren seien. Aktuell betragen die Kosten weniger als im
Plan veranschlagt. Vor dem Hintergrund der anwachsenden
Ausstattung sei aber damit zu rechnen, dass die Kosten steigen
werden.
Der Kreistag beschließt den Medienentwicklungsplan für die
Schulen des Kreises Euskirchen (Anlage 1). Die Ausstattung mit
Präsentationstechnik erfolgt für jede Schule individuell nach
Maßgabe der Anlagen 2 bis 7.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung in
Abstimmung mit den Schulleitungen zu realisieren. Der
Kreis Euskirchen stellt die dafür benötigten
Haushaltsmittel in den Jahren 2018 bis 2022 zur
Verfügung.
2. Die im Haushalt 2018 veranschlagten Mittel zur
Umsetzung des Medienentwicklungsplans unter den
Investitionsnummern I231012601, I231022601,
I221012601, I221022601, I221052601, I221062601
werden entsperrt.
3. Für die Finanzierung werden, soweit dies nach den
Förderrichtlinien möglich ist, die Mittel aus dem
Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“
verwendet, s. Beschluss Z 1/V 411/2018.
4. Die Verwaltung prüft, ob die Tätigkeiten der
V 437/2018
koordinierenden Stelle (Ziffer 6.7 des Plans, S. 56 ff)
durch zusätzliches eigenes Personal oder wirtschaftlicher
durch einen externen Dienstleister wahrgenommen
werden können.
5. Die im Plan vorgesehenen Jahresgespräche mit den
Schulleitungen werden unter der Moderation des Büros
Dr. Garbe & Lexis durchgeführt. Die hierfür erforderlichen
Mittel in Höhe von 1.500 € jährlich werden ab 2018
zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt
über „Gute Schule 2020“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen