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Beschlusstext (Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
12.06.2018
Erstellt
28.06.18, 12:00
Aktualisiert
28.06.18, 12:00
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Inklusion am 12.06.2018 im TOP 3 Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen Herr Kunz, SPD-Fraktion, befürwortet die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes. Bei Besuchen an den Berufskollegs konnte er sich vor Ort ein Bild machen und ist überzeugt davon, dass die Umsetzung neue Bildungsmöglichkeiten bietet. Herr Mertens, CDU-Fraktion, schließt sich dieser Meinung an und befürwortet ebenfalls eine Umsetzung des Medienentwicklungsplanes. Auf Nachfrage wird seitens der Verwaltung erläutert, dass die Ertüchtigung des WLAN/LAN-Netzes in engem Zusammenhang mit der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes erfolgen wird. Weiterhin wird erläutert, dass alle Schulen im Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau berücksichtigt werden. Aktuellste Informationen diesbezüglich werden im WiFöAusschuss vorgelegt. Herr Richter, Dr. Garbe und Lexis, führt aus, dass die Kosten im Bezug auf die Wartung und den Support nur schwierig zu quantifizieren seien. Aktuell betragen die Kosten weniger als im Plan veranschlagt. Vor dem Hintergrund der anwachsenden Ausstattung sei aber damit zu rechnen, dass die Kosten steigen werden. Der Kreistag beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen (Anlage 1). Die Ausstattung mit Präsentationstechnik erfolgt für jede Schule individuell nach Maßgabe der Anlagen 2 bis 7. 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung in Abstimmung mit den Schulleitungen zu realisieren. Der Kreis Euskirchen stellt die dafür benötigten Haushaltsmittel in den Jahren 2018 bis 2022 zur Verfügung. 2. Die im Haushalt 2018 veranschlagten Mittel zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans unter den Investitionsnummern I231012601, I231022601, I221012601, I221022601, I221052601, I221062601 werden entsperrt. 3. Für die Finanzierung werden, soweit dies nach den Förderrichtlinien möglich ist, die Mittel aus dem Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ verwendet, s. Beschluss Z 1/V 411/2018. 4. Die Verwaltung prüft, ob die Tätigkeiten der V 437/2018 koordinierenden Stelle (Ziffer 6.7 des Plans, S. 56 ff) durch zusätzliches eigenes Personal oder wirtschaftlicher durch einen externen Dienstleister wahrgenommen werden können. 5. Die im Plan vorgesehenen Jahresgespräche mit den Schulleitungen werden unter der Moderation des Büros Dr. Garbe & Lexis durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 1.500 € jährlich werden ab 2018 zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt über „Gute Schule 2020“. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen