Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
37 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
06.07.18, 11:00
Aktualisiert
06.07.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 447/2018
06.07.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreistag
11.07.2018
Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den
Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden
Sachbearbeiter/in: Herr Billenwillms
Tel.: 216
Abt.: 32
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Zu Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen der Amtsgerichtbezirke
Euskirchen und Schleiden werden folgende Personen gewählt:
I. Amtsgericht Euskirchen
1. - 7. Name, Vorname, Anschrift
II. Amtsgericht Schleiden
1. - 7. Name, Vorname, Anschrift
-2-
Begründung:
Nach dem gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums, des Innenministeriums und des
Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 27.08.1998 (JMBL.NW. S. 257, in der Fassung v.
20.09.2007) ist in diesem Jahr wieder der Ausschuss zur Wahl der Schöffen zu bilden, um aus den
Vorschlagslisten der Gemeinden die Schöffen für die kommende Sitzungsperiode auszuwählen. Die
Aufforderung zur Wahl der Vertrauenspersonen ist beim Kreis Euskirchen erst am 05.07.2018
eingegangen.
Für die Amtsgerichtsbezirke Euskirchen und Schleiden müssen je 7 Vertrauenspersonen durch den
Kreistag gewählt werden.
Die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen sind den Amtsgerichten wir folgt zugeordnet:
I.
Amtsgericht Euskirchen
II.
Stadt Bad Münstereifel
Stadt Euskirchen
Stadt Mechernich
Gemeinde Weilerswist
Stadt Zülpich
Amtsgericht Schleiden
Gemeinde Blankenheim
Gemeinde Dahlem
Gemeinde Hellenthal
Gemeinde Kall
Gemeinde Nettersheim
Stadt Schleiden
Die Vertrauenspersonen müssen in den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wohnhaft sein und vom
Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederschaft gewählt werden.
Bei der zurückliegenden Wahl hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 20.03.2013 folgende Personen
benannt (V 15/2013):
I.
Amtsgericht Euskirchen
1. Nolden, Hans-Josef
2. Kolvenbach, Bernd
3. Nussbaum, Hans Peter
4. Schulte, Andreas
5. Kurth, Wilhelm
6. Mende, Elisanbeth
7. Troschke Franz
II.
Amtsgericht Schleiden
1. Berners, Ingrid
2. Schmitz, Helmut
3. Stolz, Ute
4. Hergarten, Winfried
5. Rauw, Peter
6. Neveling, Gisela
7. Westerburg, Frank
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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