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Beschlussvorlage GB (Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
37 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
06.07.18, 11:00
Aktualisiert
06.07.18, 11:00
Beschlussvorlage GB (Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden) Beschlussvorlage GB (Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 447/2018 06.07.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 11.07.2018 Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden Sachbearbeiter/in: Herr Billenwillms Tel.: 216 Abt.: 32 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Zu Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen der Amtsgerichtbezirke Euskirchen und Schleiden werden folgende Personen gewählt: I. Amtsgericht Euskirchen 1. - 7. Name, Vorname, Anschrift II. Amtsgericht Schleiden 1. - 7. Name, Vorname, Anschrift -2- Begründung: Nach dem gemeinsamen Runderlass des Justizministeriums, des Innenministeriums und des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 27.08.1998 (JMBL.NW. S. 257, in der Fassung v. 20.09.2007) ist in diesem Jahr wieder der Ausschuss zur Wahl der Schöffen zu bilden, um aus den Vorschlagslisten der Gemeinden die Schöffen für die kommende Sitzungsperiode auszuwählen. Die Aufforderung zur Wahl der Vertrauenspersonen ist beim Kreis Euskirchen erst am 05.07.2018 eingegangen. Für die Amtsgerichtsbezirke Euskirchen und Schleiden müssen je 7 Vertrauenspersonen durch den Kreistag gewählt werden. Die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen sind den Amtsgerichten wir folgt zugeordnet: I. Amtsgericht Euskirchen II. Stadt Bad Münstereifel Stadt Euskirchen Stadt Mechernich Gemeinde Weilerswist Stadt Zülpich Amtsgericht Schleiden Gemeinde Blankenheim Gemeinde Dahlem Gemeinde Hellenthal Gemeinde Kall Gemeinde Nettersheim Stadt Schleiden Die Vertrauenspersonen müssen in den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wohnhaft sein und vom Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederschaft gewählt werden. Bei der zurückliegenden Wahl hat der Kreistag in seiner Sitzung vom 20.03.2013 folgende Personen benannt (V 15/2013): I. Amtsgericht Euskirchen 1. Nolden, Hans-Josef 2. Kolvenbach, Bernd 3. Nussbaum, Hans Peter 4. Schulte, Andreas 5. Kurth, Wilhelm 6. Mende, Elisanbeth 7. Troschke Franz II. Amtsgericht Schleiden 1. Berners, Ingrid 2. Schmitz, Helmut 3. Stolz, Ute 4. Hergarten, Winfried 5. Rauw, Peter 6. Neveling, Gisela 7. Westerburg, Frank gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)