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Vorlage (Benennung von zwei Mitgliedern / zwei stellvertretenden Mitgliedern für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WfG) ab 01.07.2018)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
32 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
05.07.18, 14:22
Aktualisiert
05.07.18, 14:22
Vorlage (Benennung von zwei Mitgliedern / zwei stellvertretenden Mitgliedern für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WfG) ab 01.07.2018)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13/1 Nix Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 29.06.2018 224/2018 Betreff Benennung von zwei Mitgliedern / zwei stellvertretenden Mitgliedern für den Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH (WfG) ab 01.07.2018 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Dez. I FB 25 Freytag Schiffer Hilger Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Brühl stimmt gem. § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages dem Vorschlag der Konferenz der Bürgermeisterin und Bürgermeister im Rhein-Erft-Kreis zu und schlägt der Gesellschafterversammlung der WfG vor, folgende Personen als Vertreter der Gesellschafterkommunen in den Aufsichtsrat zu wählen: als ordentliches Mitglied als stellvertretendes Mitglied als ordentliches Mitglied als stellvertretendes Mitglied Herrn Bürgermeister Volker Erner (Stadt Erftstadt) Herrn Bürgermeister Sascha Solbach (Stadt Bedburg) Herrn Bürgermeister Dirk Breuer (Stadt Hürth) Herrn Bürgermeister Volker Mießeler (Stadt Bergheim) für die Zeit vom 01.07.2018 bis zum Ende der Wahlperiode im Jahr 2020. Erläuterungen: Die Konferenz der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hat in seiner Sitzung am 21.06.2018 Einvernehmen darüber erzielt, dass die o. g. Personen für den genannten Zeitraum in den Aufsichtsrat der WfG benannt werden (siehe Anlage). Da der Aufsichtsrat der WfG nach der Sommerpause bereits am 12.09.2018 tagt, muss der Beschluss heute und nicht erst am 24.09.2018 erfolgen. Anlage(n): (1) Vorschlag Mitglieder Aufsichtsrat WfG