Daten
Kommune
Brühl
Größe
106 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
05.07.18, 14:22
Aktualisiert
05.07.18, 14:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
25
Hilger
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
05.07.2018
228/2018
(187/2018)
Betreff
Rathaus B
Freigabe der Vorplanung (Leistungsphase 2)
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
FB 10
Zust. Dienststelle
Freytag
Rampe
Hilger
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
In der Hauptausschusssitzung am 28.06.2018 wurde von der SPD-Fraktion der
nachfolgende Antrag gestellt:
„Auf die im Vorentwurf vorgesehenen Ausweitungen der Flächen für die Bücherei im
Untergeschoss und durch den Lesehof wird verzichtet. Die in der Leistungsphase 3 zu
planende Fläche für die Bücherei wird auf den Stand des Wettbewerbsentwurfs
festgesetzt.“
(siehe hierzu Vorlage 214/2018)
Des Weiteren waren Fragen von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Vorplanung
offen:
1. Inwieweit ist der derzeit für die Bibliothek vorgesehene Bereich hinter der GridFassade später auch für andere Funktionsbereiche nutzbar?
2. Ist es möglich die Bibliotheksflächen auf weniger Geschosse zu verteilen, ohne die
Gesamtfläche für die Bibliothek zu reduzieren?
3. Vorbereitung des Gebäudes für eine Photovoltaikanlage.
Sowohl zum Antrag der SPD-Fraktion als auch zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen haben sich die Architekten wie folgt positioniert:
Drucksache 228/2018
Seite - 2 –
Antrag der SPD-Fraktion:
Eine anderweitige Nutzung des Untergeschosses basierend auf dem derzeitigen
Planungsstand für z. B. Büros oder Besprechungsräume um den Lichthof herum wäre
realisierbar, da durch den Lichthof eine arbeitsstättenrichtlinienkonforme Beleuchtung
gewährleistet wäre. Ausreichende Belüftung und Raumhöhen sind in der Planung
vorgesehen.
Der rückwärtige Teil des Bereiches, der im Untergeschoss für die Bibliothek vorgesehen
ist, wäre z. B. für Archivflächen nutzbar.
Ein mit der Verkleinerung der Bibliotheksflächen einhergehender Verzicht auf den Lichthof
würde dazu führen, dass neben der Verkleinerung der Bibliotheksflächen auch zwei Büros
für bis zu vier Arbeitsplätze verloren gehen würden. Zudem müsste die diesbezügliche
Planung der Leistungsphase 2 wieder aufgenommen werden.
Eine alternative Nutzung der freiwerdenden Flächen als Keller- oder Archivräume wäre
erreichbar.
Fragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Zu 1.:
In der Hauptausschusssitzung wurde deutlich, dass die Fassadengestaltung Teil des
Copyright des Architekten ist und eine Änderung in eine Lochfassade mit Fenstern nicht
vorgegeben werden kann.
Hinsichtlich einer alternativen Nutzung dieser Flächen teilen die Architekten mit, dass
ohne Anpassung der Fassade und der derzeitigen Grundrisse die aktuell vorgesehenen
Bibliotheksflächen später als Multifunktionsflächen, Besprechungsräume und/oder
Archivflächen ohne großen Aufwand nutzbar seien, da eine mechanische Lüftung,
ausreichende Raumhöhen und hohe Bodenlasten vorgesehen seien.
Eine spätere Nutzung als Büroflächen wäre möglich, aber mit Restriktionen verbunden.
Die Tiefe der Flächen (große Innenflächen) und die Belichtungssituation führen dazu, dass
diese Flächen sich weniger effektiv für Büronutzung eignen. Büros wären in
eingeschränkter Zahl denkbar. Tendenziell wären diese Bereiche aber eher für
Großraumbüronutzung verwendbar.
Hinsichtlich einer alternativen Nutzung der Bibliotheksflächen im Untergeschoss wird auf
die Ausführungen zum SPD-Antrag verwiesen.
Zu 2.:
Bei der Frage, ob die Bibliothek ohne Flächenreduzierung auf weniger Geschosse verteilt
werden könne, teilten die Architekten mit, dass dabei zu berücksichtigen sei, dass der
denkmalgeschützte Gebäudeteil wegen der zu berücksichtigenden Lasten nicht für eine
uneingeschränkte Nutzung als Bibliotheksfläche geeignet ist und eine statische Aufrüstung
einen sehr hohen finanziellen Aufwand mit sich bringen würde. Zudem ist die
Raumstruktur im denkmalgeschützten Teil für eine Bibliothek eher ungünstig. Das
bedeutet, dass auf jeden Fall in diesen Etagen Verwaltungsbüros und Bibliothek verortet
werden müssten.
Damit wäre die funktionale Trennung –auch unter Berücksichtigung der notwendigen
Fluchtwege- Verwaltung / Bibliothek deutlich aufwendiger. Die Nutzung des Aufzuges für
den Verwaltungsbereich müsste immer durch die Bibliothek erfolgen oder es müsste ein
zweiter Aufzug installiert werden.
Drucksache 228/2018
Seite - 3 –
Zudem müssten Bereiche, die für eine Büronutzung optimiert sind, mit dafür weniger
geeigneten Flächen getauscht werden (siehe Antwort zu Frage 1). Inwieweit damit ggf.
eine Reduzierung der maximal unterzubringenden Arbeitsplätze einhergehen würde,
müsste in einer neuen Planung festgestellt werden.
Eine entsprechende Planung würde bedeuten, dass große Teile der Leistungsphase 2
erneut bearbeitet werden müssten.
Zu 3.:
Die Dachkonstruktion könnte die Lasten einer Photovoltaikanlage tragen. Ein Kabelweg ist
bisher nicht vorgesehen oder geplant.