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Vorlage (Rathaus B Freigabe der Vorplanung (Leistungsphase 2))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
106 kB
Datum
09.07.2018
Erstellt
05.07.18, 14:22
Aktualisiert
05.07.18, 14:22
Vorlage (Rathaus B
Freigabe der Vorplanung (Leistungsphase 2)) Vorlage (Rathaus B
Freigabe der Vorplanung (Leistungsphase 2)) Vorlage (Rathaus B
Freigabe der Vorplanung (Leistungsphase 2))

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 25 Hilger Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 05.07.2018 228/2018 (187/2018) Betreff Rathaus B Freigabe der Vorplanung (Leistungsphase 2) Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM FB 10 Zust. Dienststelle Freytag Rampe Hilger Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: In der Hauptausschusssitzung am 28.06.2018 wurde von der SPD-Fraktion der nachfolgende Antrag gestellt: „Auf die im Vorentwurf vorgesehenen Ausweitungen der Flächen für die Bücherei im Untergeschoss und durch den Lesehof wird verzichtet. Die in der Leistungsphase 3 zu planende Fläche für die Bücherei wird auf den Stand des Wettbewerbsentwurfs festgesetzt.“ (siehe hierzu Vorlage 214/2018) Des Weiteren waren Fragen von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Vorplanung offen: 1. Inwieweit ist der derzeit für die Bibliothek vorgesehene Bereich hinter der GridFassade später auch für andere Funktionsbereiche nutzbar? 2. Ist es möglich die Bibliotheksflächen auf weniger Geschosse zu verteilen, ohne die Gesamtfläche für die Bibliothek zu reduzieren? 3. Vorbereitung des Gebäudes für eine Photovoltaikanlage. Sowohl zum Antrag der SPD-Fraktion als auch zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen haben sich die Architekten wie folgt positioniert: Drucksache 228/2018 Seite - 2 – Antrag der SPD-Fraktion: Eine anderweitige Nutzung des Untergeschosses basierend auf dem derzeitigen Planungsstand für z. B. Büros oder Besprechungsräume um den Lichthof herum wäre realisierbar, da durch den Lichthof eine arbeitsstättenrichtlinienkonforme Beleuchtung gewährleistet wäre. Ausreichende Belüftung und Raumhöhen sind in der Planung vorgesehen. Der rückwärtige Teil des Bereiches, der im Untergeschoss für die Bibliothek vorgesehen ist, wäre z. B. für Archivflächen nutzbar. Ein mit der Verkleinerung der Bibliotheksflächen einhergehender Verzicht auf den Lichthof würde dazu führen, dass neben der Verkleinerung der Bibliotheksflächen auch zwei Büros für bis zu vier Arbeitsplätze verloren gehen würden. Zudem müsste die diesbezügliche Planung der Leistungsphase 2 wieder aufgenommen werden. Eine alternative Nutzung der freiwerdenden Flächen als Keller- oder Archivräume wäre erreichbar. Fragen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Zu 1.: In der Hauptausschusssitzung wurde deutlich, dass die Fassadengestaltung Teil des Copyright des Architekten ist und eine Änderung in eine Lochfassade mit Fenstern nicht vorgegeben werden kann. Hinsichtlich einer alternativen Nutzung dieser Flächen teilen die Architekten mit, dass ohne Anpassung der Fassade und der derzeitigen Grundrisse die aktuell vorgesehenen Bibliotheksflächen später als Multifunktionsflächen, Besprechungsräume und/oder Archivflächen ohne großen Aufwand nutzbar seien, da eine mechanische Lüftung, ausreichende Raumhöhen und hohe Bodenlasten vorgesehen seien. Eine spätere Nutzung als Büroflächen wäre möglich, aber mit Restriktionen verbunden. Die Tiefe der Flächen (große Innenflächen) und die Belichtungssituation führen dazu, dass diese Flächen sich weniger effektiv für Büronutzung eignen. Büros wären in eingeschränkter Zahl denkbar. Tendenziell wären diese Bereiche aber eher für Großraumbüronutzung verwendbar. Hinsichtlich einer alternativen Nutzung der Bibliotheksflächen im Untergeschoss wird auf die Ausführungen zum SPD-Antrag verwiesen. Zu 2.: Bei der Frage, ob die Bibliothek ohne Flächenreduzierung auf weniger Geschosse verteilt werden könne, teilten die Architekten mit, dass dabei zu berücksichtigen sei, dass der denkmalgeschützte Gebäudeteil wegen der zu berücksichtigenden Lasten nicht für eine uneingeschränkte Nutzung als Bibliotheksfläche geeignet ist und eine statische Aufrüstung einen sehr hohen finanziellen Aufwand mit sich bringen würde. Zudem ist die Raumstruktur im denkmalgeschützten Teil für eine Bibliothek eher ungünstig. Das bedeutet, dass auf jeden Fall in diesen Etagen Verwaltungsbüros und Bibliothek verortet werden müssten. Damit wäre die funktionale Trennung –auch unter Berücksichtigung der notwendigen Fluchtwege- Verwaltung / Bibliothek deutlich aufwendiger. Die Nutzung des Aufzuges für den Verwaltungsbereich müsste immer durch die Bibliothek erfolgen oder es müsste ein zweiter Aufzug installiert werden. Drucksache 228/2018 Seite - 3 – Zudem müssten Bereiche, die für eine Büronutzung optimiert sind, mit dafür weniger geeigneten Flächen getauscht werden (siehe Antwort zu Frage 1). Inwieweit damit ggf. eine Reduzierung der maximal unterzubringenden Arbeitsplätze einhergehen würde, müsste in einer neuen Planung festgestellt werden. Eine entsprechende Planung würde bedeuten, dass große Teile der Leistungsphase 2 erneut bearbeitet werden müssten. Zu 3.: Die Dachkonstruktion könnte die Lasten einer Photovoltaikanlage tragen. Ein Kabelweg ist bisher nicht vorgesehen oder geplant.