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Beschlusstext (5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
75 kB
Datum
20.06.2018
Erstellt
12.07.18, 17:06
Aktualisiert
12.07.18, 17:06
Beschlusstext (5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 12.07.2018 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Schulausschusses vom Mittwoch, den 20.06.2018 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 10. 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling Vorlagennummer: 101/2018 Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Transparenzgesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW. S.950), in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), hat der Rat der Stadt Wesseling in seiner Sitzung am __.__.____ folgende 5. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule in der Primarstufe der Schulen der Stadt Wesseling (Beitragssatzung OGS) beschlossen: Artikel 1 In § 3 Absatz 2 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: „Für Geschwister von Kindern, deren Betreuung im letzten Kindergartenjahr wegen § 23 Abs. 3 KiBiz beitragsfrei ist, wird ebenfalls kein Elternbeitrag erhoben.“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. August 2018 in Kraft und gilt erstmals für die Festsetzung der Elternbeiträge für die Zeit ab dem 1. August 2018. Einstimmig, 0 Enthaltungen