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Beschlusstext (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
95 kB
Datum
06.06.2018
Erstellt
12.07.18, 13:01
Aktualisiert
12.07.18, 13:01
Beschlusstext (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018) Beschlusstext (Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 12.07.2018 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 20. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Mittwoch, den 06.06.2018 um 18:05 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 6. Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen 2018 Vorlagennummer: 3/2018 1. Ergänzung Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und –richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2018 Hinweis: Die folgenden Förderbeträge sind pro Person pro Tag angegeben. 7,00 € a.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): (alt: b.) c.) d.) Mitarbeiterschulungen (Mehrtägig): Bildungsmaßnahmen Ferien- und Freizeitmaßnahmen: e.) Fahrten in die Partnerstädte: 6,00 € (alt: f.) Sonderzuschüsse (1): 10,00 €. (alt: g.) Sonderzuschüsse (2) 5,00 €) 5,00 € 5,00 € 5,00 € (alt: 3,00 €) (alt: 2,50 €) (alt: 2,50 €). 4,00 €) 7,00 €) 8,00 € (neu) Allgemeine Förderrichtlinien 2018        Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. Es werden Kinder und Jugendliche gefördert, die ihren Wohnsitz in Wesseling haben. Altersbegrenzung Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre Altersbegrenzung Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre Mindestalter Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:  Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten)  Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben  Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art  Veranstaltungen parteipolitischer Art   Veranstaltungen mit kommerziellen Charakter Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Voraussetzungen für Sonderzuschüsse (1)  Teilnehmer mit einer Behinderung  Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug  Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Voraussetzungen für Sonderzuschüsse (2)  Kinderreiche Familien (ab 2 Kindern) Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 06.06.2018 Seite 2