Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
47 kB
Datum
20.09.2018
Erstellt
20.07.18, 09:00
Aktualisiert
20.07.18, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
CDU
Kreistagsfraktion
Euskirchen
SPD - Fraktion
im Kreistag Euskirchen
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Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Datum:
A 162/2018
18.07.2018
Az.:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
20.09.2018
Flexible Kinderbetreuung auch in Randzeiten
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU
Sehr geehrter Landrat,
die Fraktionen von SPD und CDU beantragen unter Bezugnahme auf die Bestimmungen der
Geschäftsordnung des Kreistages die Aufnahme des o.a. Tagesordnungspunktes in die
Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses.
Weiterhin beantragen wir, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
1. Der Jugendhilfeausschuss (JHA) beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes, den Bedarf
an Randzeitenbetreuung im Kreis Euskirchen zu ermitteln.
2. Die Verwaltung des Jugendamtes erläutert dem JHA, welche Rahmenbedingungen erfüllt
werden müssen, um bei entsprechendem Bedarf im Rahmen einer Modell Kindertagesstätte
mit erweiterten Öffnungszeiten (ggf. von 06:00 Uhr bis 20:30 Uhr) ein adäquates Angebot
schaffen zu können. Die maximale wöchentliche Betreuungszeit von 45 Stunden je Kind
bleibt davon unberührt.
3. Alternativ zu schaffende zusätzliche Angebote im Rahmen der Tagespflege sollten hierbei
ebenfalls mit bedacht werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Funktion im KiTa-Navigator einzurichten, mit welcher
Eltern ihren Bedarf zur Betreuung in Randzeiten unmittelbar bei der Anmeldung ihres Kindes
angeben können. Der Bedarf ist zu begründen. Außerdem wird die AG 78 KJHG gebeten, bei
den Trägern zu erfragen, ob und welche Bedarfe sich im Rahmen der in der Einrichtung
befindlichen Kinder zu Beginn des laufenden Kindergartenjahres ergeben haben.
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5. Nach Beendigung des Anmeldeverfahrens für das Kindergartenjahr 2019/2020 legt die
Verwaltung dem JHA in seiner Sitzung im Frühjahr 2019 einen Bericht über die Ergebnisse
vor.
Begründung:
Die Regelbetreuungszeiten sind für Berufstätige, die außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
ihrem Beruf nachgehen, problematisch. Berufstätigen im Nacht oder Schichtdienst ist es oft
nicht möglich, ihre Kinder zu den regelmäßigen Öffnungszeiten der Kindertagesstätten im
Kreis Euskirchen zu bringen. Sie benötigen ggf. einen davon abweichenden
Betreuungszeitraum. Daher sollte diesen Eltern im Kreis Euskirchen grundsätzlich die
Möglichkeit eröffnet werden, ihren Nachwuchs schon ab 6 Uhr bzw. bis 20.30 Uhr in
mindestens einer Einrichtung im Kreis betreuen lassen zu können. Damit würde der Kreis
Euskirchen einen weiteren Schritt für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehen. Um
die Nachfrage an einer solchen Betreuungszeit frühzeitig zu erfahren, soll die Einrichtung
einer Funktion im KiTa-Navigator, mit welcher Eltern ihren Bedarf zur Betreuung in
Randzeiten direkt bei der Anmeldung ihres Kindes angeben können, eingerichtet werden.
Vergleichbar zur Buchung von 45 Stunden sollte der Bedarf einer Betreuung in Randzeiten
begründet werden, um begrenzte Betreuungskapazitäten vorrangig der entsprechenden
Zielgruppe zur Verfügung stellen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schulte
Fraktionsvorsitzender SPD
Ute Stolz
Fraktionsvorsitzende CDU
gez. L. Uschmann
f.d.R. Lydia Uschmann
Fraktionsgeschäftsführerin SPD
gez. Kolvenbach
f.d.R. Bernd Kolvenbach
Fraktionsgeschäftsführer CDU