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Beschlusstext (Stellungnahme Anmerkungen der Stadt Willich zum Sachverständigengutachten zur rettungsdienstlichen Bedarfsplanung von Rettungsstandorten und der Fahrzeugvorhaltung im Kreis Viersen)

Daten

Kommune
Willich
Größe
134 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
25.07.18, 14:18
Aktualisiert
25.07.18, 14:18
Beschlusstext (Stellungnahme Anmerkungen der Stadt Willich zum Sachverständigengutachten zur rettungsdienstlichen Bedarfsplanung von Rettungsstandorten und der Fahrzeugvorhaltung im Kreis Viersen) Beschlusstext (Stellungnahme Anmerkungen der Stadt Willich zum Sachverständigengutachten zur rettungsdienstlichen Bedarfsplanung von Rettungsstandorten und der Fahrzeugvorhaltung im Kreis Viersen) Beschlusstext (Stellungnahme Anmerkungen der Stadt Willich zum Sachverständigengutachten zur rettungsdienstlichen Bedarfsplanung von Rettungsstandorten und der Fahrzeugvorhaltung im Kreis Viersen)

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Inhalt der Datei

STADT WILLICH BESCHLUSS aus der Sitzung des Rates am Mittwoch, 11.07.2018 öffentlicher Teil TOP 6. Stellungnahme Anmerkungen der Stadt Willich zum Sachverständigengutachten zur rettungsdienstlichen Bedarfsplanung von Rettungsstandorten und der Fahrzeugvorhaltung im Kreis Viersen 18/248 Nach entsprechenden Begrüßungen und einleitenden Worten von Beigeordneter Schwerdtfeger, stellt der Gutachter Dr. Berendt das Gutachten vor, im Anschluss daran erklärt Dezernent Heil für den Kreis Viersen, als Träger der Rettungswachen, die damit verbundene Intention. Es folgt eine eingehende Beratung, in deren Verlauf Ratsmitglied Becker beantragt 5 Fragen seinerseits ins Protokoll aufzunehmen, desgleichen die Antworten und den Hinweis an den Gutachter, dass protokolliert wird: Fragen Ratsmitglied Becker: 1. Wie viele Tote und Verletzte sind eingeplant, mit wie vielen wird gerechnet? 2. Wieso ist der neue Standort Tönisvorst? 3. Wieso wurde nicht geprüft, ob Tönisvorst von Krefeld aus versorgt werden kann? 4. Wieso wurden keine Informationen vor Ort für das Gutachten eingeholt und berücksichtigt, z.B. Bahnübergang Anrath 5. Ist Ihnen die strafrechtliche Bedeutung des Gutachtens klar (Hinweis auf die Situation Bahnübergang und Todesfälle)? Gutachter Dr. Berendt: zu1.) Herr Berendt erklärt, dass hierzu keine Kosten-Nutzen-Abwägung angestellt wird, erst recht keine Szenarien mit Toten und Schwerverletzten. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Planung eine flächendeckende Versorgung unter Einhaltung der Hilfsfristen gewährleisten muss. Die Einhaltung wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geprüft. Nächster Schritt ist die Prüfung, wie viele RTW gebraucht werden, um in dem betreffenden Gebiet den Rettungsdienst nach den Vorgaben des Gesetzes zu gewährleisten. Es wird auch geprüft, wie oft darf es sein, dass ein RTW nicht zur Verfügung steht, was wenn die zwei oder drei RTW, die zur Verfügung stehen nicht ausreichen? Ausgegangen wird von einer bedarfsgerechten Ausnutzung von 30 %, das ist der Grenzwert. Die RTW warten auf die Einsätze. Es muss gewährleistet sein, dass die Hilfsfrist flächendeckend zu 100 % gegeben ist. Dies wird auch gewährleistet durch die hohen Überschneidungsflächen. Eine Abwägung von Toten oder Verletzten findet nicht statt. zu 2. und 3.) Der Standort Tönisvorst ist notwendig und erforderlich, um Versorgungsdefizite aufzuheben. Der RTW sollen dort stehen, wo sie benötigt werden, also nicht in Krefeld. Daneben bräuchte dann auch Krefeld mehr RTW, das macht keinen Sinn. Es gibt eine unendliche Anzahl von Szenarien, nicht auf alle gibt es Antworten. Es wird aber versucht alles darzustellen. Die Anwendungsstruktur des Gutachtens sind Fachmethoden, anerkannte Planungsmethoden, wie sie auch in der Fachliteratur benannt sind. Nachfrage Herr Becker: Warum steht der für Anrath vorgeschlagene Mehrzweckwagen nicht in Tönisvorst? Herr Berendt: Die Notfallrettung bezieht sich auf die Versorgungsbereiche der Wache, besseren Versorgung kann aus der Vorhaltung eines Krankentransportwagens physisch Rettungswagen gemacht werden. Hieraus ergibt sich eine zusätzliche Versorgung Notfallpatienten, d.h. mehr notfalltaugliche Rettungsmöglichkeiten. In Tönisvorst ist ein RTW in Vorratshaltung, der Bedarfsplan richtet sich nach der Nachfrage. zur ein für der zu 4).Es sind alle Informationen der Fachplanung eingeflossen, die sich im Planungszeitraum ergeben haben, es liegen die Datensätze der Leitstelle zugrunde. Die Informationen vor Ort fließen in den Umsetzungsprozess ein. Zu 5.) Der Träger der Rettungswachen der Kreis Viersen hat das Gutachten in Auftrag gegeben, um seinen Sicherungsauftrag nachweislich zu belegen, damit sichergestellt wird, dass kein Organisationsverschulden vorliegt und um hier eine rechtssichere und nachvollziehbare Planung zu haben. Der Rat der Stadt Willich ist damit einverstanden, die Rednerliste nach den noch vorliegenden Wortmeldungen auf Vorschlag von Herrn Bürgermeister Heyes zu schließen. Der Rat der Stadt Willich ist an vielen Stellen mit dem Gutachten unzufrieden, auch nach der Beantwortung einer Vielzahl von Fragen und ausführlicher Diskussion, bleibt die Unzufriedenheit mit dem Gutachten bestehen. Rat und Verwaltung kritisieren, dass durch die Verlagerung der Wache die Bevölkerung in Anrath und Neersen schlechter gestellt wird, weil sich die Anfahrtszeiten verlängern. Hierzu haben die Willicher Rettungskräfte Probefahrten und Zeitmessungen durchgeführt. Es wird angeführt, dass die Verkehrslage nicht ausreichend berücksichtigt wird und die Einsatzzeiten der Rettungswagen nicht realistisch erscheinen, da Willich über kein eigenes Krankenhaus verfügt. Damit wären die Rettungswagen nicht so schnell wieder einsetzbar wie es das Gutachten aussagt. Außerdem wird bemängelt, dass Anrath im Gutachten weiterhin als „ländlicher Raum“ – mit maximaler Hilfsfrist von zwölf Minuten – gewertet wird. Die Schließung der Rettungswache in Anrath lehnt die Stadt Willich ab, da dies unwirtschaftlich ist und der Bevölkerung angesichts des Neubaus in 2017 nicht zu vermitteln ist. Ein im Gutachten fehlendes Diagramm zur Berücksichtigung der Autobahn-Situation wird nachgereicht, wobei dies nach Aussagen des Gutachters nicht zu Änderungen führt. Dezernent Heil erklärt, dass der Kreis Viersen nicht beabsichtigt die Rettungswache in Anrath zu schließen. Die Kreisverwaltung mache sich Gedanken darüber, wie man das neue Gebäude, das nach Abstimmung mit dem Kreis Viersen und den Krankenkassen errichtet worden war, weiter nutzen könne. In der Überlegung sei es, dort ein Mehrzweckfahrzeug unterzubringen, das als Kranken- und als Rettungstransportwagen dienen könne. Für weitere Gespräche kündigt Dezernent Heil an, dass drei Termine stattfinden sollen mit jeweils den Gemeinden, die Überschneidungen haben. Auszug aus . Sitzung des Rates 2 von 3 Seitens der Stadt Willich wird ein gemeinsamer Termin für den Kreis Viersen mit allen Gemeinden an einem Tisch gewünscht. Dezernent Heil sichert einen gemeinsamen Termin der Träger der Rettungswachen zu. Bürgermeister Heyes berichtet, dass ein Treffen der Kreisbürgermeister bereits verabredet ist. Nach ausführlicher Beratung nimmt der Rat der Stadt Willich die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dieser zu. Auszug aus . Sitzung des Rates 3 von 3