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Beschlusstext (Entwicklung der Bedburger Innenstadt, Projekt Bedburger Mitte, Auslobung eines Bieterverfahrens hier: Schreiben Bündnis 90/Die Grünen und der FDP)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
78 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
25.07.18, 14:08
Aktualisiert
25.07.18, 14:08
Beschlusstext (Entwicklung der Bedburger Innenstadt, Projekt Bedburger Mitte, Auslobung eines Bieterverfahrens
hier: Schreiben Bündnis 90/Die Grünen und der FDP) Beschlusstext (Entwicklung der Bedburger Innenstadt, Projekt Bedburger Mitte, Auslobung eines Bieterverfahrens
hier: Schreiben Bündnis 90/Die Grünen und der FDP)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 29. Sitzung des Rates am Dienstag, den 03.07.2018. Sitzungsbeginn: 18:05 Uhr Sitzungsende: 21:36 Uhr TOP Betreff 16.2 Entwicklung der Bedburger Innenstadt, Projekt Bedburger Mitte, Auslobung eines Bieterverfahrens hier: Schreiben Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Zunächst stellt Fachdienstleiter Stamm noch einmal die Grundzüge des aktuell maßgeblichen Konzeptes zur Umgestaltung des ehem. Toom-Marktes und der Umgebung vor. Hinsichtlich Ziffer 1 – Behelfszufahrt – des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie des FDP-Stadtverordneten Wilhelm Hoffmann vom 01.07.2018 erläutert Bürgermeister Solbach, dass diese Behelfszufahrt nicht vergleichbar sei mit der ‚normalen‘ Zufahrt zwecks Anlieferung für den Lebensmittelmarkt; insbesondere sei hinsichtlich der LKW’s, die diese Behelfszufahrt nutzen können, eine Beschränkung bzgl. Größe und Gewicht vereinbart worden. Fachdienstleiter Stamm erklärt in der Sache ergänzend, dass die Lösung der Anlieferung bei dem weiteren am Bieterverfahren beteiligten Investor nicht zum Ausschluss geführt habe, sondern vielmehr die unterschiedliche Bewertung der Angebote die Empfehlung für den anderen Bieter nach sich gezogen habe. Laut Fachdienstleiter Stamm sei sodann im Laufe der Verhandlungen die Frage aufgekommen, ob zwecks Anlieferung für das Kellergeschoss eine weitere Zufahrt realisierbar sei. Die Stadt habe dies sodann unter den einschränkenden Bedingungen als möglich erachtet. Im Wege der Änderung des Bebauungsplans seien Regelungen möglich, dass diese Anlieferung ausschließlich für das Kellergeschoss der Immobilie genutzt werden dürfe. Bürgermeister Solbach weist in dieser Frage abschließend darauf hin, dass vor Realisierung einer solchen Anlieferung ein Verkehrsgutachten über die Verträglichkeit dieser Maßnahme vorliegen müsse. Herr Speuser hinterfragt die nur knapp differierende Bewertung beider Angebote und wirft die Frage auf, ob die Zulassung dieser Behelfszufahrt rechtliche Probleme im Bieterverfahren auslösen könne. Fachdienstleiter Stamm stellt nochmals klar, dass die Gebäudekonfiguration des zweiten Bieters komplett hätte angepasst werden müssen, um in der Bewertung zu überzeugen. Hinsichtlich des Bieterverfahrens stellt er fest, dass dies rechtmäßig abgelaufen sei. Herr Giesen erklärt seitens der FWG-Fraktion, dass man sich immer für den Erhalt des Gebäudes ausgesprochen habe. Zudem hält er fest, dass das Konzept von terrana in der Bewertungsmatrix wesentlich vor dem Konzept des zweiten Bieters gelegen habe. Die FWG-Fraktion fühle sich in jedem Fall gut informiert und werde das vorgelegte Konzept mittragen. Herr Coumanns, SPD-Fraktion, verweist auf viele andere Gründe und Punkte des Konzepts, die zum Ergebnis des Bieterverfahrens beigetragen haben. Herr Becker erklärt für die CDU-Fraktion, dass man hinter dem Konzept stehe, die späte Vorlage der Verträge aber als unprofessionell erachte. Bürgermeister Solbach widerspricht hier ausdrücklich. Er verweist darauf, dass die Vertragsentwürfe grundsätzlich bereits vor drei Wochen den Fraktionsvorsitzenden sowie dem Ortsbürgermeister Bedburgs, Herrn Dr. Kippels, übermittelt wurden und man seinerzeit bereits darauf verwiesen habe, dass weitere Details wohl bis kurz vor der Ratssitzung verhandelt werden müssen. Frau Pier-Sekul führt aus, dass eine subjektive Bewertung der Angebote auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen könne und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen daher zu einem von der Verwaltungsmeinung abweichenden Ergebnis gekommen sei. Fachdienstleiter Stamm erläutert hierzu, dass die architektonische Bewertung der unterschiedlichen Ansätze für den Gebäudekomplex nicht subjektiv erfolgt sei, sondern eine architektonische Bewertung auch einer Wissenschaft unterliege und somit als objektiv zu bezeichnen sei. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Abstimmung verlassen. Die Beratung der Thematik wird im nichtöffentlichen Teil unter TOP 21 fortgesetzt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 03.07.2018 Seite 2