Daten
Kommune
Bedburg
Größe
78 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
25.07.18, 14:08
Aktualisiert
25.07.18, 14:08
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 29. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 03.07.2018.
Sitzungsbeginn:
18:05 Uhr
Sitzungsende:
21:36 Uhr
TOP
Betreff
16.2
Entwicklung der Bedburger Innenstadt, Projekt Bedburger Mitte, Auslobung eines
Bieterverfahrens
hier: Schreiben Bündnis 90/Die Grünen und der FDP
Zunächst stellt Fachdienstleiter Stamm noch einmal die Grundzüge des aktuell maßgeblichen
Konzeptes zur Umgestaltung des ehem. Toom-Marktes und der Umgebung vor.
Hinsichtlich Ziffer 1 – Behelfszufahrt – des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie
des FDP-Stadtverordneten Wilhelm Hoffmann vom 01.07.2018 erläutert Bürgermeister Solbach,
dass diese Behelfszufahrt nicht vergleichbar sei mit der ‚normalen‘ Zufahrt zwecks Anlieferung für
den Lebensmittelmarkt; insbesondere sei hinsichtlich der LKW’s, die diese Behelfszufahrt nutzen
können, eine Beschränkung bzgl. Größe und Gewicht vereinbart worden.
Fachdienstleiter Stamm erklärt in der Sache ergänzend, dass die Lösung der Anlieferung bei dem
weiteren am Bieterverfahren beteiligten Investor nicht zum Ausschluss geführt habe, sondern
vielmehr die unterschiedliche Bewertung der Angebote die Empfehlung für den anderen Bieter
nach sich gezogen habe. Laut Fachdienstleiter Stamm sei sodann im Laufe der Verhandlungen
die Frage aufgekommen, ob zwecks Anlieferung für das Kellergeschoss eine weitere Zufahrt
realisierbar sei. Die Stadt habe dies sodann unter den einschränkenden Bedingungen als möglich
erachtet. Im Wege der Änderung des Bebauungsplans seien Regelungen möglich, dass diese
Anlieferung ausschließlich für das Kellergeschoss der Immobilie genutzt werden dürfe.
Bürgermeister Solbach weist in dieser Frage abschließend darauf hin, dass vor Realisierung einer
solchen Anlieferung ein Verkehrsgutachten über die Verträglichkeit dieser Maßnahme vorliegen
müsse.
Herr Speuser hinterfragt die nur knapp differierende Bewertung beider Angebote und wirft die
Frage auf, ob die Zulassung dieser Behelfszufahrt rechtliche Probleme im Bieterverfahren
auslösen könne.
Fachdienstleiter Stamm stellt nochmals klar, dass die Gebäudekonfiguration des zweiten Bieters
komplett hätte angepasst werden müssen, um in der Bewertung zu überzeugen. Hinsichtlich des
Bieterverfahrens stellt er fest, dass dies rechtmäßig abgelaufen sei.
Herr Giesen erklärt seitens der FWG-Fraktion, dass man sich immer für den Erhalt des Gebäudes
ausgesprochen habe. Zudem hält er fest, dass das Konzept von terrana in der Bewertungsmatrix
wesentlich vor dem Konzept des zweiten Bieters gelegen habe. Die FWG-Fraktion fühle sich in
jedem Fall gut informiert und werde das vorgelegte Konzept mittragen.
Herr Coumanns, SPD-Fraktion, verweist auf viele andere Gründe und Punkte des Konzepts, die
zum Ergebnis des Bieterverfahrens beigetragen haben.
Herr Becker erklärt für die CDU-Fraktion, dass man hinter dem Konzept stehe, die späte Vorlage
der Verträge aber als unprofessionell erachte.
Bürgermeister Solbach widerspricht hier ausdrücklich. Er verweist darauf, dass die
Vertragsentwürfe grundsätzlich bereits vor drei Wochen den Fraktionsvorsitzenden sowie dem
Ortsbürgermeister Bedburgs, Herrn Dr. Kippels, übermittelt wurden und man seinerzeit bereits
darauf verwiesen habe, dass weitere Details wohl bis kurz vor der Ratssitzung verhandelt werden
müssen.
Frau Pier-Sekul führt aus, dass eine subjektive Bewertung der Angebote auch zu
unterschiedlichen Ergebnissen führen könne und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen daher zu
einem von der Verwaltungsmeinung abweichenden Ergebnis gekommen sei.
Fachdienstleiter Stamm erläutert hierzu, dass die architektonische Bewertung der
unterschiedlichen Ansätze für den Gebäudekomplex nicht subjektiv erfolgt sei, sondern eine
architektonische Bewertung auch einer Wissenschaft unterliege und somit als objektiv zu
bezeichnen sei.
Der Tagesordnungspunkt wird ohne Abstimmung verlassen. Die Beratung der Thematik wird im
nichtöffentlichen Teil unter TOP 21 fortgesetzt.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 03.07.2018
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