Daten
Kommune
Bedburg
Größe
78 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
24.07.18, 18:02
Aktualisiert
24.07.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 28. Sitzung des Rates
am Dienstag, den 19.06.2018.
Sitzungsbeginn:
18:22 Uhr
Sitzungsende:
19:44 Uhr
TOP
Betreff
8
Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
hier:
- Glas- und Alkoholverbot auf den Freiflächen von Schulen und auf
Spielplätzen
- Ergänzung des § 10 zur Darstellung von Hausnummern
Herr Coumanns fragt nach, ob ein Verbot von Glas im Bereich der Schulen auch mit den Schulen
abgesprochen sei und teilt mit, dass den Mitgliedern des Schul- und Bildungsausschusses eine
Behandlung in der letzten Sitzung im Januar nicht bekannt sei. Fraglich sei, wie Getränke bei
einem Glasverbot einerseits und einer gleichzeitigen Untersagung von Einwegbehältnissen
andererseits in Zukunft zu sich genommen werden sollen.
Fachdienstleiter Brunken führt hierzu aus, dass das Thema in einer Sitzungsvorlage im Schul- und
Bildungsausschuss unter der Überschrift Vandalismus behandelt worden sei. Er teilt mit, dass die
Vertreter der Schulen die Maßnahme ausdrücklich befürwortet hätten. Beim letzten Schulfest
seien bereits wiederverwendbare Plastikbecher benutzt worden, so dass sich die Problematik
nach dem möglichen Verbot von Einweggeschirr nicht ergeben sollte. Die Schulleiterin der
Hauptschule, Frau Ehlen, habe jedoch – auch stellvertretend für die anderen Schulleiter – um eine
Ausnahmeregelung für Schulfeste, gebeten, falls aus bestimmten Gründen doch Gläser
erforderlich sein sollten. Er bekräftigt, dass nur mit einem Glasverbot auch dauerhaft
Glasscherben vermieden werden können.
Frau Brings weist darauf hin, dass Schulen und Vereine aus ihrer Sicht auch einen erzieherischen
Auftrag hätten und es daher vielleicht eine mögliche Option gewesen wäre, bei
Vereinsveranstaltungen auf dem Schulgelände mit einer Kaution zu arbeiten. Sie hinterfragt nach,
ob auch andere Möglichkeiten als ein Verbot angedacht wurden.
Fachdienstleiter Brunken erklärt hierzu, dass Alternativen nicht besprochen worden seien und die
Veranstaltungen kein Problem darstellen würden.
Herr Speuser weist darauf hin, dass bei Veranstaltungen in der Martinusschule in Kaster bei St.
Martin unter anderem auch Keramikbehältnisse verwendet werden und wirft die Frage auf, ob
diese ebenfalls unter das Verbot fallen würden. Fachdienstleiterin Claßen führt aus, dass auch aus
der Martinusschule eine Anregung für ein Glasverbot gekommen sei, da es nach der diesjährigen
Karnevalsveranstaltung massiven Glasbruch gegeben habe.
Herr Coumanns schlägt vor, das Thema in den Schul- und Bildungsausschuss am 10.07.2018 zu
verweisen, um die Meinungen aller Schulvertreter hören zu können.
Frau Dreikhausen unterstützt den Vorschlag des Herrn Coumanns und weist daraufhin, dass die
Turnhalle in Kirdorf auch als Mehrzweckhalle genutzt würde und man sich auch über die dortigen
Veranstaltungen Gedanken machen solle.
Auf Hinweis von Fachdienstleiterin Claßen und nach Vorschlag von Bürgermeister Solbach wird
der Punkt „Ergänzung des § 10 zur Darstellung von Hausnummern“ von der Verweisung der
Thematik in den Schul- und Bildungsausschuss ausgenommen und einzeln zur Abstimmung
gebracht.
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Bedburg verweist die Beratung und Beschlussfassung bezüglich der
Aufnahme eines Glas- und Alkoholverbots auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen
in die Ordnungsbehördliche Verordnung in den Schul- und Bildungsausschuss am 10.07.2018.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
b) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Familien-, Kultur- und
Sozialausschusses die Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bedburg
bezüglich der Ergänzung des § 10 zur Darstellung von Hausnummern gemäß Anlage zur
Sitzungsvorlage.
Abstimmungsergebnis: (kein Text vorhanden)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 19.06.2018
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