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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
192 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
23.07.18, 17:11
Aktualisiert
16.10.18, 13:03

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 28. Sitzung des Rates am 10.07.2018 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18:00 Uhr 20:30 Uhr Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten 1. Bartels, Ulrich 2. Bell, Thomas Alfred 3. Bühl, Andreas 4. Daniel, Jakob Edmund 5. Dibowski, Frank (ab 18:05 Uhr zu TOP 2) 6. Dürholt, Horst 7. Fuchs, Brigitte 8. Germann, Wolfgang 9. Grömping, Christian 10. Kohn, Tobias 11. Krauß, Harald (ab 18:21 Uhr zu TOP 4) 12. Kremer, Eberhard 13. Lamsfuß, Michael 14. Mehrens, Martin 15. Michalowski, Karl 16. Milischewski, Christof 17. Müller, Ludger 18. Ohlert, Bernhard Chrysanthus 19. Pfennings, Ingo 20. Ruß, Helmut 21. Schmitz, Anton 22. Schmitz, Josef 23. Schumacher, Wilfried (ab 18:08 Uhr zu TOP 4) 24. Terschanski, Frank 25. Zimmermann, Andre 26. Zwingmann, Claudia (ab 18:07 Uhr zu TOP 4) Entschuldigt fehlen: Borsch, Georg Hoever, Willi Jansen, Reiner Peter Kirchner, Günter Rosenberger, Bruno Terspecken, Sabine Von der Verwaltung sind anwesend: 1. Hochgürtel, Marita 2. Ley, Ulrich 3. Reidenbach, Kurt 4. Dederichs, Hans-Josef 5. Schulz, Erika 6. Schäfer, Hans Georg 7. Müller, Willi 8. Lott, Stefan 9. Scheuren, Marliese 10. Müller, Alexander 11. Malburg, Berthold 12. Schürgens, Bernd 13. Seeboth, Ann-Kathrin 14. Dierichsweiler, Katharina gleichzeitig als Schriftführerin Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: Herr Metz von der örtlichen Presse Herr Heinrich Böckelühr, Präsident der gpaNRW (Gemeindeprüfungsanstalt) Herr Frank Breidenbach, Projektleiter der gpaNRW Herr Markus Böhm, Geschäftsleiter der ene (Energie Nordeifel) Frau Heike Schneider von der Kommunalaufsicht 7 Zuhörer I. Öffentliche Sitzung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Rates Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Die Bürgermeisterin schlägt vor, wegen Dringlichkeit die Tagesordnung zu erweitern, die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte im öffentlichen Teil zu verändern und im nichtöffentlichen Teil die Tagespunkte 2 und 5 von der Tagesordnung abzusetzen, da hier noch nicht alle erforderlichen Informationen vorliegen. So soll bei TOP 5 erst noch die Urteilsbegründung abgewartet werden. Einstimmiger Beschluss zur Tagesordnung: Hier wirkt die Bürgermeisterin gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 48 Abs. 1 GO NRW nicht mit. Wegen der Dringlichkeit der Beratungspunkte wird die Tagesordnung wie folgt erweitert: T a g e s o r d n u n g: TOP I. 9. Bezeichnung E r l ä u t e r u n g e n: sind beigefügt liegen bereits vor werden nachgereicht werden mündl. vorgetragen Nr. der Ratsdrucksache Öffentliche Sitzung Neubesetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus hier: Nachfolge des Herrn Pfarrer Frank Raschke 1152-X Da Vertreter der Gemeindeprüfungsanstalt in der Sitzung vortragen, wird der Tagesordnungspunkt 18, RD 1088-X/Z-1 und Z-2, vorgezogen auf TOP 4. Die anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Die Tagesordnungspunkte 2 und 5 der nichtöffentlichen Sitzung werden abgesetzt. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.07.2018 Seite 2 Auch hier verschieben sich die restlichen Tagesordnungspunkte entsprechend. Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 08.05.2018 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Die Bürgermeisterin stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt. Der Stadtverordnete Frank Dibowski, CDU-Fraktion, betritt den Sitzungssaal und nimmt am Beratungstisch Platz. Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Fragestunde für Einwohner; Erläuterung: Hierzu wird auf § 18 der Geschäftsordnung verwiesen. Es werden keine Anfragen an den Rat und die Bürgermeisterin gestellt. Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1088-X/Z-1 bis 1088-X/Z-2 Überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Bad Münstereifel; hier: Vorlage der Prüfberichte Herr Heinrich Böckelühr, der Präsident der gpaNRW, stellt sich dem Rat vor und erläutert kurz die Aufgaben der gpaNRW. Anschließend bittet er den Projektleiter, Herrn Frank Breidenbach, die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung vorzutragen. Anhand einer Power-Point-Präsentation verdeutlicht Herr Breidenbach daraufhin die wichtigsten Prüfergebnisse. Die Präsentation zeigt, dass die Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt wirken, aber auch weiterhin eine Konsolidierung erforderlich ist. Von der gpaNRW werden verschiedene Handlungsempfehlungen gegeben. Die Power-Point- Präsentation ist als Anlage 1 der Niederschrift zur Kenntnis beigefügt. Umfassende Informationen sind dem Bericht zu entnehmen, welcher bereits mit der Ratsvorlage verschickt wurde. Während der Präsentation betreten die Stadtverordneten Claudia Zwingmann, UWV-Fraktion, Wilfried Schumacher, CDU-Fraktion, und Harald Krauß, CDU-Fraktion, den Sitzungssaal und nehmen am Beratungstisch Platz. Die Bürgermeisterin bedankt sich bei den beiden Herren von der gpaNRW für die Informationen und guten Gespräche. Die Bürgermeisterin und auch die Ratsmitglieder sind sich darin einig, die schwierige Haushaltssituation zu verbessern, wollen aber die Bürger nicht über Gebühr belasten und ihnen noch mehr aufbürden. Präsident Heinrich Böckelühr weist darauf hin, dass wenn man sich nicht an eine weitere Erhöhung der Steuern und Gebühren wagen würde, man auf der anderen Seite bei Vergünstigungen und der Erfüllung von Wünschen und Annehmlichkeiten auch einmal „nein“ sagen müsse. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.07.2018 Seite 3 Man müsse bereit sein, auch unangenehme Entscheidungen zu treffen. Im Anschluss an die Präsentation stellt die Bürgermeisterin den Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Einstimmiger Beschluss: a) Die Ausführungen der gpaNRW sowie die Prüfberichte werden zur Kenntnis genommen. b) Feststellungen und Empfehlungen aus den Prüfberichten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bürgermeisterin fallen, werden zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in die zuständigen Fachausschüsse verwiesen. c) Der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses folgend wird die Verwaltung beauftragt, das Thema „Beitragsrelevanter Straßen- und Wegebau“ vorbereitend aufzugreifen und Rahmenbedingungen und Verfahrensschritte aufzuzeigen, unter denen sodann ein Grundsatzbeschluss gefasst werden kann. Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1092-X Wasserspiele am Werther Tor hier: Antrag der FDP-Fraktion Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, fragt nach, ob man die Wasserspiele nicht vorübergehend wieder in Betrieb nehmen könnte. Dies verneint die Verwaltung, da dort zurzeit keine Pumpe installiert sei und auch eine neue Abdichtung erfolgen müsse. Hier sei mit Kosten im 4-stelligen Bereich zu rechnen. Die Bürgermeisterin stellt den Beschlussvorschlag mit einer Änderung (Nebensatz wird gestrichen) zur Abstimmung: Einstimmiger Beschluss: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die Wasseranlage rechts neben dem Werther Tor soll im Rahmen der Maßnahme „Stadtpark“ in einem neuen Nutzungskonzept für diesen Bereich mit eingebunden werden. Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1093-X Besetzung von Ausschüssen hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.04.2018 Einstimmiger Beschluss: Hier wirkt die Bürgermeisterin gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nicht mit. Herr Steven Koenig, Hubertusweg 23, 53902 Bad Münstereifel, wird zum stellvertretenden sachkundigen Bürger in folgenden Ausschüssen bestellt: - Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus - Betriebsausschuss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel“ - Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Stadtwerke Bad Münstereifel“ - Bau- und Feuerwehrausschuss - Stadtentwicklungsausschuss Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.07.2018 Seite 4 Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1140-X Besetzung von Ausschüssen hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 18.06.2018 Einstimmiger Beschluss: Hier wirkt die Bürgermeisterin gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nicht mit. Die sachkundige Bürgerin Frau Alexandra Kühne, Hohner Weg, 53902 Bad Münstereifel, wird zum Mitglied im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus benannt. Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1146-X Besetzung von Ausschüssen hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2018 Einstimmiger Beschluss: Hier wirkt die Bürgermeisterin gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nicht mit. Herr Tenzin Naktsang, Fougèresstraße 11, 53902 Bad Münstereifel, wird zum sachkundigen Bürger im „Betriebsausschuss Forstbetrieb“ benannt. Das bisherige Mitglied, Herr Sebastian Glatzel, wird zum stellvertretenden sachkundigen Bürger in diesem Ausschuss. Zu Punkt 9. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1152-X Neubesetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus hier: Nachfolge des Herrn Pfarrer Frank Raschke Einstimmiger Beschluss: Hier wirkt die Bürgermeisterin gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nicht mit. Herr Dipl. Theologe Rainer Grabowski, Langenhecke 33, 53902 Bad Münstereifel, wird als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus bestellt Zu Punkt 10. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1009-X bis 1009-X/Z-1 Neuerlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel Einstimmiger Beschluss mit 1 Enthaltung: Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.07.2018 Seite 5 1. Der mit Zusatzerläuterung Nr. 1009-X/Z-1 vorgelegte Entwurf der Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der neuen Verordnung a.) den zuständigen Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, zur Stellungnahme vorzulegen, b.) öffentlich auszulegen c.) und die Zustimmung der Bezirksregierung einzuholen. 3. Eingehende Stellungnahmen zu dem Entwurf sind der nächsten Sitzungsstaffel zur Beratung und Abwägung sowie zum abschließenden Beschluss der neuen Verordnung vorzulegen. Zu Punkt 11. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 648-X/Z-3 bis 648-X/Z-4 1. Verordnung zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 31.03.2017 Die Verwaltung weist darauf hin, dass in der Präambel zur Änderungsverordnung noch Korrekturen vorzunehmen sind. Die Zeilen 2-3 „Gesetz vom 30.04.2013 (GV.NRW.S.208)“ werden ersetzt durch „Gesetz vom 22.03.2018 (GV.NRW.S.172)“. Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, erklärt, dass seine Fraktion an der Bundesregelung (Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts) festhalte und somit gegen die Änderungsverordnung und Öffnung an acht Sonntagen stimmen werde. Die Bürgermeisterin stellt den Beschlussvorschlag mit den vorgenannten Korrekturen in der Präambel der Änderungsverordnung zur Abstimmung. Beschluss mit 18 Ja- und 9 Nein-Stimmen: Die als Anlage 1 zur RD 648-X/Z-3 beigefügte 1. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (= Anlage A der Originalniederschrift) wird beschlossen. Zu Punkt 12. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1090-X Hundesteuer hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2018 Beschluss mit 17 Ja- und 9 Nein-Stimmen, sowie 1 Enthaltung: Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzungsstaffel folgende Änderung des § 4 Absatz 3 der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Münstereifel vorzubereiten: „Für Hunde, die aus dem „System Kreistierheim“ übernommenen wurden, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen; und zwar maximal für die Dauer von zwei Jahren nach Übernahme des Tieres aus dem „System Kreistierheim“. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.07.2018 Seite 6 Für schwer vermittelbare Hunde, die aus dem „System Kreistierheim“ übernommen wurden, ist die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen; und zwar maximal für die Dauer von 2 Jahren nach Übernahme des Tieres aus dem „System Kreistierheim“. Als schwer vermittelbar gilt ein Hund insbesondere dann, wenn er sich mindestens seit ½ Jahr im „System Kreistierheim“ befindet. Dem Antrag auf Steuerermäßigung ist eine Bescheinigung des Tierheimes mit den erforderlichen Anlagen beizufügen. Zu Punkt 13. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1119-X bis 1119-X/Z-1 Hundekotproblematik; hier: Grundsatzbeschluss Beschluss mit einer Gegenstimme: Die Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Hundekot ist entsprechend der abfallrechtlichen Regelungen allein die Pflicht des jeweiligen Hundehalters. Eine hiervon abweichende Regelung, die eine zusätzliche Belastung für den städtischen Haushalt oder den Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ mit sich bringt, wird abgelehnt. Die Sonderregelung für die stark von Besuchern und Touristen frequentierte Kernstadt bleibt hiervon unberührt bestehen. Die Verwaltung wird durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit auf das Problem verstärkt aufmerksam machen. Zu Punkt 14. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 656-X/Z-1 Aktualisierung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes zur Beantragung eines/r Klimaschutzmanager/in Der Stadtverordnete Christian Grömping, Bündnis 90/Die Grünen, betont, dass er das Klimaschutzkonzept grundsätzlich gut findet, seine Fraktion aber über 10 Jahre auf die Erstellung dieses Konzeptes gewartet habe. Der Stadtverordnete Thomas Bell, Die Linke, dagegen findet Klimaschutzkonzepte zwar gut, das vorliegende Konzept aber nicht. Beschluss mit einer Gegenstimme: Der Rat der Stadt Bad Münstereifel nimmt das aktualisierte und fortgeschriebene Integrierte Klimaschutzkonzept (Förderkennzeichen 03K09757) (= Anlage 1 der Originalniederschrift) zur Kenntnis und stimmt seiner Umsetzung mit Hilfe einer Förderung eines/r Klimaschutzmanager/in zu. Zugleich soll die Überwachung des Projektfortschritts durch die Einführung eines ControllingSystems sichergestellt werden. Zu Punkt 15. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1058-X bis 1058-X/Z-2 ISEK Bad Münstereifel hier: Vorstellung Abschlussbericht, Vorstellung Maßnahme Stadtpark Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.07.2018 Seite 7 Der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, findet den Bericht sehr vielseitig. Er weist aber darauf hin, dass man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wirklich wisse, was sich hinter den einzelnen Maßnahmen verberge. Seine Fraktion werde daher dem Werk zwar folgen, bittet aber darum, frühzeitig in die weiteren Planungen eingebunden zu werden. Die Verwaltung erläutert, dass eine Konkretisierung der Maßnahmen noch erfolgen werde. Sinn des ISEK sei es, dass die nun anstehenden Maßnahmen gemeinsam (Verwaltung, Rat und Bürgerschaft) erarbeitet würden. Beschluss mit einer Gegenstimme: Das Integrierte Stadtentwicklungs- und Handlungskonzept sowie die Gebietsförderkulisse für das Städtebauförderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz und der Maßnahmenkatalog für das Fokusgebiet Kernstadt (= Anlage 2 der Originalniederschrift) werden beschlossen. Die vorgestellte Entwurfsplanung bildet die Grundlage für die weiteren Planungen. Zu Punkt 16. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1126-X bis 1126-X/Z-1 Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof - Bereich südwestlich der Wilhelmstraße (Ergänzungssatzung) hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss Die Bürgermeisterin stellt zunächst die Abwägungsbeschlüsse aus der Ursprungsvorlage zur Abstimmung. Die Abwägungsbeschlüsse (= Anlage 3 der Originalniederschrift) erfolgen einstimmig. Anschließend wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt. Beschluss mit einer Gegenstimme: 1. Über die anlässlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen nicht vor. 2. Der Entwurf der Ergänzungssatzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof – Bereich südwestlich der Wilhelmstraße – wird gem.§ 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 des BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 Abs. 1 sowie 41 Abs. 1 S. 2 f der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, als Satzung nebst Begründung (= Anlage B der Originalniederschrift) beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der v. g. Satzung herbeizuführen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.07.2018 Seite 8 Zu Punkt 17. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1076-X/Z-3 Entwidmung und Widmung von Wegeflächen in der Gemarkung Eschweiler Einstimmiger Beschluss: Die weitere Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wird vertagt. Zu Punkt 18. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1115-X Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Eigenbetriebs Stadtwerke - Betriebszweig Wasser Einstimmiger Beschluss: Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel, Betriebszweig Wasser, werden unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt. Der Jahresüberschuss wird mit dem Verlustvortrag verrechnet, der verbleibende Überschuss von 34.011,86 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betriebsausschuss soll sich in der 1. Sitzung nach der Sommerpause mit dem Thema Gebührenermäßigung befassen. Zu Punkt 19. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1117-X Feststellung Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Stadtwerke - Betriebszweig AbwasserEinstimmiger Beschluss: Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel, Betriebszweig Abwasser, werden unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt. Nach Abführung der Eigenkapitalverzinsung von 306.000,00 Euro verbleibt ein Überschuss in Höhe von 71.604,98 Euro, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Zu Punkt 20. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 963-X/Z-2 Gesamtabschluss 2016 hier: Zuleitung des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung und Entlastung gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlags getrennt abzustimmen ist, da sie bei Punkt 2 gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW nicht mitwirken darf. Einstimmiger Beschluss: Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.07.2018 Seite 9 Der Rat nimmt den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse: 1. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel bestätigt den geprüften Gesamtabschluss 2016 mit einer Bilanzsumme von 209.450.164,75 € sowie in Übereinstimmung mit der Gesamtergebnisrechnung dem in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Gesamtfehlbetrag in Höhe von 2.446.674,72 €. Der Gesamtjahresfehlbetrag wird mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Einstimmiger Beschluss ohne Mitwirkung der Bürgermeisterin: 2. Der Bürgermeisterin wird gem. § 116 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Entlastung erteilt. Zu Punkt 21. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1038-X/Z-3 Jahresabschluss 2017 hier: Zuleitung des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses sowie Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entlastung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Auch hier weist die Bürgermeisterin darauf hin, dass über die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlags getrennt abzustimmen ist. Bei Punkt 2 wirkt sie aus den unter TOP 20 genannten Gründen nicht mit. Einstimmiger Beschluss: Der Rat nimmt den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und beschließt: 1. Der Rat stellt den Jahresabschluss 2017 gem. § 96 GO NRW fest. Einstimmiger Beschluss ohne Mitwirkung der Bürgermeisterin: 2. Der Rat erteilt der Bürgermeisterin gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung. Einstimmiger Beschluss: 3. Der Rat beschließt, den Jahresfehlbetrag i.H.v. 2.036.851,01 € der Allgemeinen Rücklage zu entnehmen. Zu Punkt 22. der Tagesordnung: Anfragen und Mitteilungen Es liegen zwei schriftliche Mitteilungen der Verwaltung vor. Im Anschluss daran erfolgen weitere mündliche Mitteilungen. Anfragen an die Verwaltung werden nicht gestellt. Zu Punkt 22.1 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1109-X Aktualisierung von Ratsvorlagen Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.07.2018 Seite 10 Zu Punkt 22.2 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1131-X Mitglied des Behindertenbeirates als stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus Zu Punkt 22.3 der Tagesordnung: Tarifierung der Strecke Bad Münstereifel - Rheinbach Die Verwaltung berichtet über eine neue Tarifierung der Busverbindung Bad MünstereifelRheinbach. Eine ausführliche Mitteilung über die neuen Tarife und der Fahrplan sollen im Amtsblatt veröffentlicht werden. Zu Punkt 22.4 der Tagesordnung: Denkmalförderprogramm 2018 Die Verwaltung teilt mit, dass aus Denkmalfördermitteln für die Instandsetzung der Stadtmauer 85.500 € bereitstehen und für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen im privaten Bereich ebenfalls 10.000 € zuzüglich 10.000 € von Seiten der Stadt bereitgestellt werden können. Auch hier erfolgt eine Mitteilung im Amtsblatt. Zu Punkt 22.5 der Tagesordnung: Bürgerversammlung zum ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) Die Bürgermeisterin erinnert an die Bürgerversammlung zum ISEK, welche am Mittwoch, dem 11.07.2018 stattfindet, und lädt die Ratsmitglieder nochmals zur Teilnahme ein. _________________________ Bürgermeisterin (Sabine Preiser-Marian) Niederschrift der Sitzung des Rates vom 10.07.2018 _________________________ Schriftführerin (Katharina Dierichsweiler) Seite 11