Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß, im Bereich der Schulstraße; hier: Wertung der eingegangen Anregungen und Bedenken im Rahmen der Offenlage und Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Vettweiß
Größe
22 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
19.07.18, 18:01
Aktualisiert
19.07.18, 18:01
Beschlusstext (13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß, im Bereich der Schulstraße;
hier: Wertung der eingegangen Anregungen und Bedenken im Rahmen der 
         Offenlage und Feststellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 22 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Vettweiß Der Bürgermeister Vettweiß, den 19.07.2018 Beschlussauszug aus der 27. Sitzung des Rates der Gemeinde Vettweiß am Donnerstag, dem 12.07.2018, 18:00 Uhr. 7. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß, im Bereich der Schulstraße; hier: Wertung der eingegangen Anregungen und Bedenken im Rahmen der Offenlage und Feststellungsbeschluss (V-102/2018) Herr Erasmi bittet, die Zu- und Abfahrtmöglichkeiten des Neubaugebietes zu überprüfen, da sich das Verkehrsaufkommen auf den angrenzenden Straßen erhöhen wird. Herr Roeb ergänzt, dass über die Thematik bereits in der nächsten Sitzung des Bauausschusses beraten werden sollte. Der Rat der Gemeinde Vettweiß beschließt einstimmig folgendes: A Die Wertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken erfolgt gemäß der in der Anlage formulierten Wertungsvorschläge (Anlage 5). B Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Vettweiß in der Ortschaft Vettweiß bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen. C Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung bei der Bezirksregierung einzuholen.