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Beschlusstext (Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Rates Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
19 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
23.07.18, 17:11
Aktualisiert
23.07.18, 17:11
Beschlusstext (Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Rates Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.)

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Bad Münstereifel, 23.07.2018 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 28. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 10.07.2018 Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Rates Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Einstimmiger Beschluss zur Tagesordnung: Hier wirkt die Bürgermeisterin gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. m. § 48 Abs. 1 GO NRW nicht mit. Wegen der Dringlichkeit der Beratungspunkte wird die Tagesordnung wie folgt erweitert: T a g e s o r d n u n g: TOP I. 9. Bezeichnung E r l ä u t e r u n g e n: sind beigefügt liegen bereits vor werden nachgereicht werden mündl. vorgetragen Nr. der Ratsdrucksache Öffentliche Sitzung Neubesetzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus hier: Nachfolge des Herrn Pfarrer Frank Raschke 1152-X Da Vertreter der Gemeindeprüfungsanstalt in der Sitzung vortragen, wird der Tagesordnungspunkt 18, RD 1088-X/Z-1 und Z-2, vorgezogen auf TOP 4. Die anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend. Die Tagesordnungspunkte 2 und 5 der nichtöffentlichen Sitzung werden abgesetzt. Auch hier verschieben sich die restlichen Tagesordnungspunkte entsprechend.