Daten
Kommune
Vettweiß
Größe
84 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
19.07.18, 18:01
Aktualisiert
19.07.18, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Vettweiß
Der Bürgermeister
Vettweiß, den 19.07.2018
Beschlussauszug
aus der 27. Sitzung des Rates
der Gemeinde Vettweiß
am Donnerstag, dem 12.07.2018, 18:00 Uhr.
13.
Veräußerung der ehemaligen Grundschule Müddersheim
Kauf der ehemaligen Molkerei, Gereonstraße 12
Veräußerung der ehemaligen Grundschule Vettweiß, Schulstraße
(V-106/2018)
Bürgermeister Kunth erläutert ausführlich die Mitteilung und ergänzt, dass der Beschluss
aufgrund weitergehender schützenswerter Informationen im nichtöffentlichen Teil der
Sitzung gefasst wird.
Die Bürgerbeteiligung sei im Hinblick auf die neue Fläche des Spielplatzes jedoch
wichtig. Besonders die Kinder und Eltern sollen bei der Neugestaltung des Spielplatzes
mitwirken können.
Eine Favoritenliste der neuen Fläche sei gemeinsam von den Bürgern Müddersheims
und Ortsvorsteher Herrn Otto erstellt worden. In der nächsten Sitzungsrunde wird
diesbezüglich eine Vorlage erfolgen.
Er ergänzt, dass der bisherige Spielplatz ohnehin hätte saniert werden müssen, was
Kosten in Höhe von ca. 12.000 € verursacht hätte. Zudem sei der bisherige Spielplatz
bis zur Fertigstellung des Neuen nutzbar.
Herr Ruskowski gibt zu verstehen, dass ihm zum Brandschutz und der
Renovierungsaufwendungen der ehemaligen Molkerei konkrete Einzelheiten und
Kostenaufstellungen fehlen. Weiterhin sind durch die Haushaltsgenehmigung
aufgelegten Auflagen einzuhalten.
Dr. Wollseifen vertritt die Auffassung, dass die ehemalige Molkerei als Vereinszentrum
eine Bereicherung für die Ortschaft darstellt. Durch das integrierte kommunale
Entwicklungskonzept könnten Förderantrage gestellt werden, um den Haushalt nicht zu
belasten.
Es erfolgt eine kurze Diskussion.
Herr Otto entschuldigt sich für die Äußerung in der Sitzung des Bauausschusses, im
Zusammenhang mit dem Erwerb der ehemaligen Molkerei, die Verwaltung hätte Herrn
Viethen kontaktiert.
Er erläutert, dass in der Sitzung des Rates vom 13.07.2017 beschlossen wurde, das
Schulgebäude Müddersheim zu vermarkten. Eine Vermarktung schließt seiner
Auffassung nach eine Vermietung nicht aus, die beispielsweise an den TÜV Nord hätte
erfolgen können.
Dass die Informationen nicht weitergegeben wurden, stellt seiner Meinung nach einen
Verstoß gegen die Gemeindeordnung dar.
Vor Erarbeitung der Vorlage erfolgte keine Kommunikation seitens der Verwaltung mit
ihm als Ortsvorsteher oder den Bürgern.
Bürgermeister Kunth entgegnet, dass der Bürgermeister nach den gesetzlichen
Vorgaben der Gemeindeordnung die Tagesordnung festsetzt und ein hinreichender
Informationsfluss stattgefunden hat.