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Beschlusstext (Hundesteuer hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2018)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
74 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
23.07.18, 17:11
Aktualisiert
23.07.18, 17:11
Beschlusstext (Hundesteuer
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2018)

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Bad Münstereifel, 23.07.2018 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 28. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 10.07.2018 Zu Punkt 12. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1090-X Hundesteuer hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2018 Beschluss mit 17 Ja- und 9 Nein-Stimmen, sowie 1 Enthaltung: Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzungsstaffel folgende Änderung des § 4 Absatz 3 der Hundesteuersatzung der Stadt Bad Münstereifel vorzubereiten: „Für Hunde, die aus dem „System Kreistierheim“ übernommenen wurden, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen; und zwar maximal für die Dauer von zwei Jahren nach Übernahme des Tieres aus dem „System Kreistierheim“. Für schwer vermittelbare Hunde, die aus dem „System Kreistierheim“ übernommen wurden, ist die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen; und zwar maximal für die Dauer von 2 Jahren nach Übernahme des Tieres aus dem „System Kreistierheim“. Als schwer vermittelbar gilt ein Hund insbesondere dann, wenn er sich mindestens seit ½ Jahr im „System Kreistierheim“ befindet. Dem Antrag auf Steuerermäßigung ist eine Bescheinigung des Tierheimes mit den erforderlichen Anlagen beizufügen.