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Beschlusstext (Bebauungsplan Koslar Nr. 28 "Theodor-Heuss-Straße II" a) Ergebnis aus der Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugeetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
25.06.2018
Erstellt
17.07.18, 12:02
Aktualisiert
17.07.18, 12:02
Beschlusstext (Bebauungsplan Koslar Nr. 28 "Theodor-Heuss-Straße II"
a) Ergebnis aus der Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch   
    (BauGB) 
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugeetzbuch 
    (BauGB))

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Stadt Jülich Jülich, 17. Juli 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 25.06.2018 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 8. Bebauungsplan Koslar Nr. 28 "Theodor-Heuss-Straße II" a) Ergebnis aus der Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugeetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.144/2018) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen 0 Zu a) Über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 1 beschlossen. Zu b) Der Bebauungsplan Koslar Nr. 28 "Theodor-Heuss-Straße II" wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich ausgelegt.