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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 47 "Rübenstraße II" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
25.06.2018
Erstellt
17.07.18, 12:02
Aktualisiert
17.07.18, 12:02
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. A 47 "Rübenstraße II"
Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017)

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Stadt Jülich Jülich, 17. Juli 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 25.06.2018 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 12. Bebauungsplan Nr. A 47 "Rübenstraße II" Aufstellungsbeschluss gem. §§ 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (Vorlagen-Nr.140/2018) Beigeordneter Schulz erläutert kurz den Sachverhalt. StV Anhalt stellt die Frage, wann das Gebiet zuletzt überschwemmt war, da in der Vorlage steht, dass dies ein Überschwemmungsgebiet ist. Beigeordneter Schulz ist nicht bekannt, wann dies zuletzt geschehen ist, aber im Laufe der Planung wird man sich zwangsläufig mit dem Punkt nochmal auseinander setzen müssen. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen 0 Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. A 47 "Rübenstraße II" aufgestellt. Der B-Plan soll die planungsrechtliche Voraussetzung schaffen, im Grünbereich westlich der Rübenstraße den Bau einer Lagerhalle für die in unmittelbarer Nähe ansässigen Speditionsfirma zu ermöglichen. Der Planbereich ist dem Bereichsgrenzenplan vom 14.05.2018 zu entnehmen.