Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
75 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
23.07.18, 17:11
Aktualisiert
23.07.18, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 23.07.2018
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
BESCHLUSS
aus der 28. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 10.07.2018
16.
Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof - Bereich südwestlich der Wilhelmstraße (Ergänzungssatzung)
hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
Zu Punkt der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1126-X/Z-1
Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof - Bereich südwestlich der Wilhelmstraße (Ergänzungssatzung)
hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
Beschluss mit einer Gegenstimme:
1. Über die anlässlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen nicht vor.
2. Der Entwurf der Ergänzungssatzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den
im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof – Bereich südwestlich der Wilhelmstraße –
wird gem.§ 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 des BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 03. November
2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 Abs. 1 sowie 41 Abs. 1 S. 2 f der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen
Fassung, als Satzung nebst Begründung (= Anlage B der Originalniederschrift) beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der v. g. Satzung herbeizuführen.