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Beschlusstext (Energiespar-Contracting für die Liegenschaften der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
25 kB
Datum
25.06.2018
Erstellt
17.07.18, 12:02
Aktualisiert
17.07.18, 12:02
Beschlusstext (Energiespar-Contracting für die Liegenschaften der Stadt Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 17. Juli 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau am 25.06.2018 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 15. Energiespar-Contracting für die Liegenschaften der Stadt Jülich (Vorlagen-Nr.166/2018) Beigeordneter Schulz erläutert die Vorlage und weist auf die Vorteile des EnergiesparContractings hin. StV Anhalt fragt nach, ob die Ausschreibung öffentlich oder beschränkt ist. Herr Ross erläutert, dass es europaweit nur 4-5 Unternehmen gibt, die die notwendige Expertise haben. Es wird wahrscheinlich öffentlich ausgeschrieben. Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen 0  Die Stadt Jülich setzt in den eigenen Liegenschaften ein Energiespar-Contracting um und schließt mit dem in einer öffentlichen Ausschreibung gefundenen besten Bieter einen Energiespargarantievertrag in enger Anlehnung an den Mustervertrag der Deutschen Energie Agentur (dena) ab.  Die Verwaltung wird beauftragt, ein Ausschreibungsverfahren in Anlehnung an die Musterausschreibung der dena durchzuführen. Bei der Ausschreibung werden alle geeigneten Liegenschaften der Stadt Jülich berücksichtigt. Ausgeschlossen werden Gebäude, bei denen sich die Nutzung in den kommenden zehn Jahren wesentlich ändert sowie vermietete Objekte. Das Ausschreibungsergebnis wird dem Rat in der Form bezuschlagungsfähiger Grobanalysen zur Abstimmung vorgelegt.  Die Verwaltung beauftragt einen externen Experten, der die Stadt bei der Durchführung des Contracting Verfahrens berät.