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Öffentliche Niederschrift (Stadtentwicklungsausschuss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
194 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
23.07.18, 13:16
Aktualisiert
23.07.18, 13:16

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 26.06.2018 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18:00 Uhr 21:55 Uhr Anwesend sind unter dem Vorsitz von Ludger Müller die Ausschussmitglieder 1. Borsch, Georg als Vertreter für Broere, Hans Theo 2. Bühl, Andreas als Vertreter für Hoever, Willi, 18:00 - 20:45 Uhr, 3. Dürholt, Horst 4. Fuchs, Brigitte 5. Fuchs-Heinen, Ida 6. Germann, Wolfgang 7. Hauptmann, Jürgen 8. Mehrens, Martin 9. Ohlert, Bernhard Chrysanthus 10. Ostermann, Kurt 11. Schmitz, Anton 12. Schmitz, Josef 13. Schumacher, Wilfried als Vertreter für Krauß, Harald 14. Terschanski, Frank Beratende Mitglieder – nicht stimmberechtigt: 1. Bell, Thomas Alfred Entschuldigt fehlen: Broere, Hans Theo Hoever, Willi Krauß, Harald Von der Verwaltung sind anwesend: 1. Frau Bürgermeisterin Preiser-Marian 2. Herr Ley 3. Frau Hochgürtel 4. Herr Reidenbach 5. Herr Schäfer 6. Herr Dederichs 7. Herr Lippertz 8. Herr Malburg (zeitweise) 9. Herr Klein (zeitweise) 10. Frau Klandt (zeitweise) 11. Frau Seeboth 12. Frau Haltenhof 13. Frau Schulz 14. Frau Kann (gleichzeitig als Schriftführerin) Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: 2 Bürger/innen, 1 Vertreter der Presse Frau Uhlig, Fa. Complan Kommunalberatung Herr Smeets, Smeets Landschaftsarchitekten Planungsgesellschaft mbH I. öffentliche Sitzung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Stadtentwicklungsausschusses Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass sich die Bezeichnung des TOP 7 der öffentlichen Sitzung im Vergleich zur Einladung geändert habe. Außerdem werden die TOP 3 und TOP 6 der nichtöffentlichen Sitzung zurückgezogen. Der TOP 7 der nichtöffentlichen Sitzung wurde im Rahmen des 1. Nachtrags auf die Tagesordnung genommen. Für die Erweiterung der Tagesordnung ist kein Beschluss erforderlich, da die Ergänzung noch innerhalb der Ladungsfrist erfolgte. Einstimmiger Beschluss: Die Ausschussmitglieder haben die Änderungen der Tagesordnung wie oben beschrieben zur Kenntnis genommen und sind damit einverstanden. Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 17.04.2018 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Der Vorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt. Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1092-X Wasserspiele am Werther Tor hier: Antrag der FDP-Fraktion Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die Wasseranlage rechts neben dem Werther Tor soll, wie von der Fa. Smeets unter Punkt 5 der Tagesordnung vorgestellt, im Rahmen der Maßnahme „Stadtpark“ in einem neuen Nutzungskonzept für diesen Bereich mit eingebunden werden. Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 464-X/Z-2 Barrierefreiheit in der Kernstadt hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2018 Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2018 Seite 2 Einstimmiger Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema Barrierefreiheit in der Kernstadt weiterhin im Rahmen des geplanten Barriereatlas aufzuarbeiten. Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1058-X ISEK Bad Münstereifel hier: Vorstellung Abschlussbericht, Vorstellung Maßnahme Stadtpark Frau Schulz erklärt, dass in der Ratssitzung am 12.12.2017 die Entwicklungsziele des ISEKs vorgestellt und der Maßnahmenkatalog beschlossen wurde. Daran anschließend wurden entsprechende Förderanträge gestellt. In einem nächsten Schritt soll der Abschlussbericht, der zur Ratssitzung am 10.07.2018 vorgelegt wird, beschlossen werden. Frau Uhlig von der Firma Complan Kommunalberatung informiert über das weitere Vorgehen. Unter Aufhebung der Tagesordnung erkundigt Frau Börger sich nach dem Zeitpunkt der Umsetzung des Barriereatlas. Frau Uhlig erklärt, dass die Umsetzung des Barriereatlas eine der ersten umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen des ISEKs sein wird. Frau Bürgermeisterin PreiserMarian fügt hinzu, dass jede Maßnahme des ISEKs unter dem Aspekt der Barrierefreiheit umgesetzt wird. Herr Smeets von der Smeets Landschaftsarchitekten Planungsgesellschaft mbH stellt die ersten Entwürfe für den geplanten „Bürger- und Kneipp-Park“ vor. Hier sollen Aufenthaltsqualitäten geschaffen und Freiräume erlebbar gemacht werden. Einstimmiger Empfehlungbeschluss: Das Integrierte Stadtentwicklungs- und Handlungskonzept sowie die Gebietsförderkulisse für das Städtebauförderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz und der Maßnahmenkatalog für das Fokusgebiet Kernstadt werden beschlossen. Die vorgestellte Entwurfsplanung bildet die Grundlage für die weiteren Planungen. Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1112-X Bebauungsplan Nr. 2 "Otterbach" - 2. vereinfachte Änderung hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss Einstimmiger Beschluss: 1. Es wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Otterbach“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen. Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke Nr. 5092, 5093, 5094, 5096, 5130, 5171 – 5177. Der Bereich ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet. 2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2018 Ratsdrucksache-Nr.: 1127-X Seite 3 Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich - Hardtburgstraße" 1. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss Beschluss bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung: 1. Es wird beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich - Hardtburgstraße“ aufzustellen. 2. Der beigefügte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich - Hardtburgstraße“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den beigefügten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ nebst dem Entwurf der Begründung für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gleichzeitig sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1128-X Bebauungsplan Nr. 88 "Auf der Kumm", Ortsteil Iversheim im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss Einstimmiger Beschluss: 1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 88 „Auf der Kumm“, Ortsteil Iversheim aufzustellen. 2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 88 „Auf der Kumm“, Ortsteil Iversheim nebst Entwurf der Begründung beschlossen. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind nicht eingegangen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Auf der Kumm“, Ortsteil Iversheim mit Entwurf der Begründung nach Abschluss der archäologischen Sachverhaltsermittlung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen. Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Zu Punkt 9. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1110-X Bebauungsplan Nr. 92 "Lethert - Am Heiden Weyher" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss Beschluss bei 1 Gegenstimme: 1. 2. 3. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 92 „Lethert – Am Heiden Weyher“ aufzustellen. Der Bebauungsplanbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 5, Flurstück Nr. 338. Die rechtsverbindliche Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. Die beigefügten Unterlagen werden unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf beschlossen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats zu beteiligen. Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2018 Seite 4 Zu Punkt 10. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1126-X bis 1126-X/Z-1 Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof - Bereich südwestlich der Wilhelmstraße (Ergänzungssatzung) hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 1. Über die anlässlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen nicht vor. 2. Der Entwurf der Ergänzungssatzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof – Bereich südwestlich der Wilhelmstraße – wird gem.§ 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 des BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 Abs. 1 sowie 41 Abs. 1 S. 2 f der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, als Satzung nebst Begründung beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der v. g. Satzung herbeizuführen. Zu Punkt 11. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1104-X Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel gem. § 3 DSchG NRW; hier: Alter Kurpark Bad Münstereifel Beschluss bei 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen: Es wird beschlossen, den Alten Kurpark Bad Münstereifel in die Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel einzutragen. Zu Punkt 12. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1133-X 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes hier: Beteiligungsverfahren Einstimmiger Beschluss: Die Stadt Bad Münstereifel schließt sich den Bewertungen des StGB und des Kreises Euskirchen an. Darüber hinaus merkt die Stadt Bad Münstereifel in Bezug auf das „Ziel 6.5-1 Standorte des großflächigen Einzelhandels nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen“ und „Ziel 6.5-2 Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen“ Folgendes an: Viele Kommunen im ländlichen Raum sehen sich vor der Herausforderung, in kleinen Ortschaft außerhalb des ASB Nahversorgungseinrichtungen vorzuhalten. Ziel 6.52 sieht zwar eine Ausnahmeregelung vor, wonach Sondergebiete im Sinne des § 11 Absatz 3 BauNVO mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten unter bestimmtem Voraussetzungen auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt und festgesetzt werden dürfen. Eine Ausnahme von Ziel 6.5-1, dass dies auch außerhalb des ASB möglich ist, besteht jedoch nicht. Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2018 Seite 5 Ländliche, kleinere Ortschaften außerhalb des ASB sind jedoch auf eine Nahversorgung angewiesen. Da mögliche Investoren im Bereich Einzelhandel jedoch nur unter der Voraussetzung der Großflächigkeit planen, ergibt sich hier ein Zielkonflikt. Es wird daher gefordert, auch Möglichkeiten für Standorte des großflächigen Einzelhandels außerhalb des ASB aufzuzeigen. Nur so kann auf Dauer eine Versorgung der ländlichen Region sichergestellt werden. Zu Punkt 13. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1135-X Bauvoranfrage bzgl. des Grundstücks Gem. Arloff, Flur 1, Flurstück Nr. 309 - Bad MünstereifelArloff Einstimmiger Beschluss: Das städtische Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes für 4 Wohnmobile auf dem Flurstück Gem. Arloff, Flur 1, Flurstück Nr. 309 wird versagt. Zu Punkt 14. der Tagesordnung: Anfragen und Mitteilungen Zu Punkt 14.1 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1100-X Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 37, Flurstück Nr. 158 - Bad Münstereifel-Houverath, Im Quersiefen Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 14.2 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1134-X Förderung des sozialen Wohnungsbaus Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 14.3 der Tagesordnung: Beschwerdebrief eines Anwohners aus der Pfarrer-Becker-Straße in Kirspenich an die Bürgermeisterin und die Fraktionen im Rat Ein Anwohner beklagt, dass Anwohner aus dem bisherigen Hardtburgstraßenviertel regelmäßig entgegen der dortigen Verbotsschilder aus der Pfarrer-Becker-Straße über den früheren Wirtschaftweg (jetzt Everhard-Strang-Stieg) zur Stotzheimer Straße und von dort auf die L 11 und umgekehrt fahren. Dieser Weg wurde im Bebauungsplan als Gehweg gewidmet. Aufgrund dessen wurde vertragsgemäß der Projektträger gebeten, die entsprechende Beschilderung als Gehweg vorzunehmen und gegen die Baustellen-Verbotszeichen auszutauschen. Die Verwaltung hat die erforderliche Anordnung des Kreises inzwischen eingeholt. Es wird jedoch befürchtet, dass auch die Kennzeichnung als Gehweg nicht ausreichen könnte, diesen Weg als Abkürzung zur L 11 zu nutzen. Ggf. müssen dort entsprechende Barrieren errichtet werden. Die Müllabfuhr könnte dann immer Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2018 Seite 6 noch in der Einmündung des Weges in die Pfarrer-Becker-Straße wenden. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 14.4 der Tagesordnung: Antrag der SPD-Fraktion vom 27.03.2017; hier: ÖPNV-Anbindung des Höhengebietes nach Rheinbach Die SPD-Fraktion Bad Münstereifel hatte in 2017 den Antrag gestellt, für die Verbindung Thürne – Rheinbach die Preisstufe 2a anstelle der gültigen Preisstufe 3 zu beantragen. Der Antrag wurde zuständigkeitshalber an den VRS zur Prüfung weitergeleitet. Am 17.05.2018 hat der Beirat des VRS über die Tarifierung Bad Münstereifel – Rheinbach beraten. Der Beirat hat der Änderung der Tarifierung von Preisstufe 3 auf Preisstufe 2a zugestimmt. Die VRS GmbH wird den Tarifantrag entsprechend bei der Bezirksregierung einreichen. Sofern von dort die Zustimmung erfolgt, könnte der neue Tarif zum 01.08.2018 umgesetzt werden. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. _________________________ Vorsitzender (Ludger Müller) _________________________ Schriftführerin (Melissa Kann) Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2018 Seite 7