Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
194 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
23.07.18, 13:16
Aktualisiert
23.07.18, 13:16
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NIEDERSCHRIFT
über die 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 26.06.2018 im Rats- und Bürgersaal
in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG.
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
18:00 Uhr
21:55 Uhr
Anwesend sind unter dem Vorsitz von Ludger Müller die Ausschussmitglieder
1. Borsch, Georg als Vertreter für Broere, Hans Theo
2. Bühl, Andreas als Vertreter für Hoever, Willi, 18:00 - 20:45 Uhr,
3. Dürholt, Horst
4. Fuchs, Brigitte
5. Fuchs-Heinen, Ida
6. Germann, Wolfgang
7. Hauptmann, Jürgen
8. Mehrens, Martin
9. Ohlert, Bernhard Chrysanthus
10. Ostermann, Kurt
11. Schmitz, Anton
12. Schmitz, Josef
13. Schumacher, Wilfried als Vertreter für Krauß, Harald
14. Terschanski, Frank
Beratende Mitglieder – nicht stimmberechtigt:
1. Bell, Thomas Alfred
Entschuldigt fehlen:
Broere, Hans Theo
Hoever, Willi
Krauß, Harald
Von der Verwaltung sind anwesend:
1. Frau Bürgermeisterin Preiser-Marian
2. Herr Ley
3. Frau Hochgürtel
4. Herr Reidenbach
5. Herr Schäfer
6. Herr Dederichs
7. Herr Lippertz
8. Herr Malburg (zeitweise)
9. Herr Klein (zeitweise)
10. Frau Klandt (zeitweise)
11. Frau Seeboth
12. Frau Haltenhof
13. Frau Schulz
14. Frau Kann (gleichzeitig als Schriftführerin)
Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend:
2 Bürger/innen, 1 Vertreter der Presse
Frau Uhlig, Fa. Complan Kommunalberatung
Herr Smeets, Smeets Landschaftsarchitekten Planungsgesellschaft mbH
I.
öffentliche Sitzung
Zu Punkt 1. der Tagesordnung:
Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen
Einladung und Beschlussfähigkeit des Stadtentwicklungsausschusses Erläuterung: Hierzu wird auf
§ 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Zu Beginn der Sitzung stellt der Vorsitzende fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind.
Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass sich die Bezeichnung des TOP 7 der öffentlichen Sitzung
im Vergleich zur Einladung geändert habe. Außerdem werden die TOP 3 und TOP 6 der nichtöffentlichen Sitzung zurückgezogen. Der TOP 7 der nichtöffentlichen Sitzung wurde im Rahmen des
1. Nachtrags auf die Tagesordnung genommen. Für die Erweiterung der Tagesordnung ist kein
Beschluss erforderlich, da die Ergänzung noch innerhalb der Ladungsfrist erfolgte.
Einstimmiger Beschluss:
Die Ausschussmitglieder haben die Änderungen der Tagesordnung wie oben beschrieben zur
Kenntnis genommen und sind damit einverstanden.
Zu Punkt 2. der Tagesordnung:
Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 17.04.2018 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i.
V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen.
Der Vorsitzende stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht
eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt.
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1092-X
Wasserspiele am Werther Tor
hier: Antrag der FDP-Fraktion
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Die Wasseranlage rechts neben dem Werther Tor soll, wie von der Fa. Smeets unter Punkt 5 der
Tagesordnung vorgestellt, im Rahmen der Maßnahme „Stadtpark“ in einem neuen Nutzungskonzept für diesen Bereich mit eingebunden werden.
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 464-X/Z-2
Barrierefreiheit in der Kernstadt
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 09.06.2018
Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2018
Seite 2
Einstimmiger Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema Barrierefreiheit in der Kernstadt weiterhin im Rahmen
des geplanten Barriereatlas aufzuarbeiten.
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1058-X
ISEK Bad Münstereifel
hier: Vorstellung Abschlussbericht, Vorstellung Maßnahme Stadtpark
Frau Schulz erklärt, dass in der Ratssitzung am 12.12.2017 die Entwicklungsziele des ISEKs vorgestellt und der Maßnahmenkatalog beschlossen wurde. Daran anschließend wurden entsprechende Förderanträge gestellt. In einem nächsten Schritt soll der Abschlussbericht, der zur Ratssitzung am 10.07.2018 vorgelegt wird, beschlossen werden.
Frau Uhlig von der Firma Complan Kommunalberatung informiert über das weitere Vorgehen.
Unter Aufhebung der Tagesordnung erkundigt Frau Börger sich nach dem Zeitpunkt der Umsetzung des Barriereatlas. Frau Uhlig erklärt, dass die Umsetzung des Barriereatlas eine der ersten
umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen des ISEKs sein wird. Frau Bürgermeisterin PreiserMarian fügt hinzu, dass jede Maßnahme des ISEKs unter dem Aspekt der Barrierefreiheit umgesetzt wird.
Herr Smeets von der Smeets Landschaftsarchitekten Planungsgesellschaft mbH stellt die ersten
Entwürfe für den geplanten „Bürger- und Kneipp-Park“ vor. Hier sollen Aufenthaltsqualitäten geschaffen und Freiräume erlebbar gemacht werden.
Einstimmiger Empfehlungbeschluss:
Das Integrierte Stadtentwicklungs- und Handlungskonzept sowie die Gebietsförderkulisse für das
Städtebauförderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz und der Maßnahmenkatalog für das
Fokusgebiet Kernstadt werden beschlossen.
Die vorgestellte Entwurfsplanung bildet die Grundlage für die weiteren Planungen.
Zu Punkt 6. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1112-X
Bebauungsplan Nr. 2 "Otterbach" - 2. vereinfachte Änderung
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
Einstimmiger Beschluss:
1. Es wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Otterbach“ im vereinfachten
Verfahren gem. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen. Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke
Nr. 5092, 5093, 5094, 5096, 5130, 5171 – 5177. Der Bereich ist im beigefügten Übersichtsplan,
der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet.
2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Zu Punkt 7. der Tagesordnung:
Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2018
Ratsdrucksache-Nr.: 1127-X
Seite 3
Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich - Hardtburgstraße"
1. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
Beschluss bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung:
1. Es wird beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich - Hardtburgstraße“ aufzustellen.
2. Der beigefügte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich - Hardtburgstraße“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den beigefügten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ nebst dem Entwurf der Begründung für die Dauer
eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Gleichzeitig sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1128-X
Bebauungsplan Nr. 88 "Auf der Kumm", Ortsteil Iversheim im beschleunigten Verfahren gem. § 13
b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
Einstimmiger Beschluss:
1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 88 „Auf der Kumm“, Ortsteil Iversheim aufzustellen.
2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf
zum Bebauungsplan Nr. 88 „Auf der Kumm“, Ortsteil Iversheim nebst Entwurf der Begründung
beschlossen. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind nicht eingegangen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Auf der Kumm“,
Ortsteil Iversheim mit Entwurf der Begründung nach Abschluss der archäologischen Sachverhaltsermittlung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer
von 30 Tagen, öffentlich auszulegen. Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Zu Punkt 9. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1110-X
Bebauungsplan Nr. 92 "Lethert - Am Heiden Weyher"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
Beschluss bei 1 Gegenstimme:
1.
2.
3.
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 92 „Lethert – Am Heiden Weyher“ aufzustellen. Der Bebauungsplanbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Effelsberg, Flur 5,
Flurstück Nr. 338. Die rechtsverbindliche Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
Die beigefügten Unterlagen werden unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen
zum Entwurf beschlossen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer
eines Monats zu beteiligen.
Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2018
Seite 4
Zu Punkt 10. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1126-X bis
1126-X/Z-1
Satzung der Stadt Bad Münstereifel über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den im
Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof - Bereich südwestlich der Wilhelmstraße (Ergänzungssatzung)
hier: Abwägungsbeschlüsse und Satzungsbeschluss
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
1. Über die anlässlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit liegen nicht vor.
2. Der Entwurf der Ergänzungssatzung über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den
im Zusammenhang bebauten Ortsteil Witscheiderhof – Bereich südwestlich der Wilhelmstraße –
wird gem.§ 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 des BauGB i. d. F. der Bekanntmachung vom 03. November
2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 Abs. 1 sowie 41 Abs. 1 S. 2 f der Gemeindeordnung für das Land NRW (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen
Fassung, als Satzung nebst Begründung beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der v. g. Satzung herbeizuführen.
Zu Punkt 11. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1104-X
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel gem. § 3 DSchG NRW;
hier: Alter Kurpark Bad Münstereifel
Beschluss bei 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen:
Es wird beschlossen, den Alten Kurpark Bad Münstereifel in die Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel einzutragen.
Zu Punkt 12. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1133-X
1. Änderung des Landesentwicklungsplanes
hier: Beteiligungsverfahren
Einstimmiger Beschluss:
Die Stadt Bad Münstereifel schließt sich den Bewertungen des StGB und des Kreises Euskirchen
an.
Darüber hinaus merkt die Stadt Bad Münstereifel in Bezug auf das „Ziel 6.5-1 Standorte des großflächigen Einzelhandels nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen“ und „Ziel 6.5-2 Standorte des
großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen“ Folgendes an: Viele Kommunen im ländlichen Raum sehen sich vor der Herausforderung, in kleinen Ortschaft außerhalb des ASB Nahversorgungseinrichtungen vorzuhalten. Ziel 6.52 sieht zwar eine Ausnahmeregelung vor, wonach Sondergebiete im Sinne des § 11 Absatz 3
BauNVO mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten unter bestimmtem Voraussetzungen
auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt und festgesetzt werden dürfen. Eine
Ausnahme von Ziel 6.5-1, dass dies auch außerhalb des ASB möglich ist, besteht jedoch nicht.
Niederschrift der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 26.06.2018
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Ländliche, kleinere Ortschaften außerhalb des ASB sind jedoch auf eine Nahversorgung angewiesen. Da mögliche Investoren im Bereich Einzelhandel jedoch nur unter der Voraussetzung der
Großflächigkeit planen, ergibt sich hier ein Zielkonflikt. Es wird daher gefordert, auch Möglichkeiten
für Standorte des großflächigen Einzelhandels außerhalb des ASB aufzuzeigen. Nur so kann auf
Dauer eine Versorgung der ländlichen Region sichergestellt werden.
Zu Punkt 13. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1135-X
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstücks Gem. Arloff, Flur 1, Flurstück Nr. 309 - Bad MünstereifelArloff
Einstimmiger Beschluss:
Das städtische Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes für 4
Wohnmobile auf dem Flurstück Gem. Arloff, Flur 1, Flurstück Nr. 309 wird versagt.
Zu Punkt 14. der Tagesordnung:
Anfragen und Mitteilungen
Zu Punkt 14.1 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1100-X
Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 37, Flurstück Nr. 158 - Bad Münstereifel-Houverath, Im Quersiefen
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Zu Punkt 14.2 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1134-X
Förderung des sozialen Wohnungsbaus
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Zu Punkt 14.3 der Tagesordnung:
Beschwerdebrief eines Anwohners aus der Pfarrer-Becker-Straße in Kirspenich an die Bürgermeisterin und die Fraktionen im Rat
Ein Anwohner beklagt, dass Anwohner aus dem bisherigen Hardtburgstraßenviertel regelmäßig
entgegen der dortigen Verbotsschilder aus der Pfarrer-Becker-Straße über den früheren Wirtschaftweg (jetzt Everhard-Strang-Stieg) zur Stotzheimer Straße und von dort auf die L 11 und umgekehrt fahren.
Dieser Weg wurde im Bebauungsplan als Gehweg gewidmet. Aufgrund dessen wurde vertragsgemäß der Projektträger gebeten, die entsprechende Beschilderung als Gehweg vorzunehmen
und gegen die Baustellen-Verbotszeichen auszutauschen. Die Verwaltung hat die erforderliche
Anordnung des Kreises inzwischen eingeholt. Es wird jedoch befürchtet, dass auch die Kennzeichnung als Gehweg nicht ausreichen könnte, diesen Weg als Abkürzung zur L 11 zu nutzen.
Ggf. müssen dort entsprechende Barrieren errichtet werden. Die Müllabfuhr könnte dann immer
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noch in der Einmündung des Weges in die Pfarrer-Becker-Straße wenden.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Zu Punkt 14.4 der Tagesordnung:
Antrag der SPD-Fraktion vom 27.03.2017;
hier: ÖPNV-Anbindung des Höhengebietes nach Rheinbach
Die SPD-Fraktion Bad Münstereifel hatte in 2017 den Antrag gestellt, für die Verbindung Thürne –
Rheinbach die Preisstufe 2a anstelle der gültigen Preisstufe 3 zu beantragen. Der Antrag wurde
zuständigkeitshalber an den VRS zur Prüfung weitergeleitet.
Am 17.05.2018 hat der Beirat des VRS über die Tarifierung Bad Münstereifel – Rheinbach beraten. Der Beirat hat der Änderung der Tarifierung von Preisstufe 3 auf Preisstufe 2a zugestimmt.
Die VRS GmbH wird den Tarifantrag entsprechend bei der Bezirksregierung einreichen. Sofern
von dort die Zustimmung erfolgt, könnte der neue Tarif zum 01.08.2018 umgesetzt werden.
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
_________________________
Vorsitzender
(Ludger Müller)
_________________________
Schriftführerin
(Melissa Kann)
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