Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 88 "Auf der Kumm", Ortsteil Iversheim im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
74 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
23.07.18, 13:16
Aktualisiert
23.07.18, 13:16
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 88 "Auf der Kumm", Ortsteil Iversheim im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 23.07.2018 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Dienstag, den 26.06.2018 Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1128-X Bebauungsplan Nr. 88 "Auf der Kumm", Ortsteil Iversheim im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss Einstimmiger Beschluss: 1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 88 „Auf der Kumm“, Ortsteil Iversheim aufzustellen. 2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 88 „Auf der Kumm“, Ortsteil Iversheim nebst Entwurf der Begründung beschlossen. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind nicht eingegangen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 88 „Auf der Kumm“, Ortsteil Iversheim mit Entwurf der Begründung nach Abschluss der archäologischen Sachverhaltsermittlung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öffentlich auszulegen. Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.