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Beschlusstext (1. Änderung des Landesentwicklungsplanes hier: Beteiligungsverfahren)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
73 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
23.07.18, 13:16
Aktualisiert
23.07.18, 13:16
Beschlusstext (1. Änderung des Landesentwicklungsplanes
hier: Beteiligungsverfahren)

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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 23.07.2018 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Dienstag, den 26.06.2018 Zu Punkt 12. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1133-X 1. Änderung des Landesentwicklungsplanes hier: Beteiligungsverfahren Einstimmiger Beschluss: Die Stadt Bad Münstereifel schließt sich den Bewertungen des StGB und des Kreises Euskirchen an. Darüber hinaus merkt die Stadt Bad Münstereifel in Bezug auf das „Ziel 6.5-1 Standorte des großflächigen Einzelhandels nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen“ und „Ziel 6.5-2 Standorte des großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen“ Folgendes an: Viele Kommunen im ländlichen Raum sehen sich vor der Herausforderung, in kleinen Ortschaft außerhalb des ASB Nahversorgungseinrichtungen vorzuhalten. Ziel 6.52 sieht zwar eine Ausnahmeregelung vor, wonach Sondergebiete im Sinne des § 11 Absatz 3 BauNVO mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten unter bestimmtem Voraussetzungen auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt und festgesetzt werden dürfen. Eine Ausnahme von Ziel 6.5-1, dass dies auch außerhalb des ASB möglich ist, besteht jedoch nicht. Ländliche, kleinere Ortschaften außerhalb des ASB sind jedoch auf eine Nahversorgung angewiesen. Da mögliche Investoren im Bereich Einzelhandel jedoch nur unter der Voraussetzung der Großflächigkeit planen, ergibt sich hier ein Zielkonflikt. Es wird daher gefordert, auch Möglichkeiten für Standorte des großflächigen Einzelhandels außerhalb des ASB aufzuzeigen. Nur so kann auf Dauer eine Versorgung der ländlichen Region sichergestellt werden.