Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
73 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
23.07.18, 13:16
Aktualisiert
23.07.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 23.07.2018
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
BESCHLUSS
aus der 22. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses
vom Dienstag, den 26.06.2018
Zu Punkt 12. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1133-X
1. Änderung des Landesentwicklungsplanes
hier: Beteiligungsverfahren
Einstimmiger Beschluss:
Die Stadt Bad Münstereifel schließt sich den Bewertungen des StGB und des Kreises Euskirchen
an.
Darüber hinaus merkt die Stadt Bad Münstereifel in Bezug auf das „Ziel 6.5-1 Standorte des großflächigen Einzelhandels nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen“ und „Ziel 6.5-2 Standorte des
großflächigen Einzelhandels mit zentrenrelevanten Kernsortimenten nur in zentralen Versorgungsbereichen“ Folgendes an: Viele Kommunen im ländlichen Raum sehen sich vor der Herausforderung, in kleinen Ortschaft außerhalb des ASB Nahversorgungseinrichtungen vorzuhalten. Ziel 6.52 sieht zwar eine Ausnahmeregelung vor, wonach Sondergebiete im Sinne des § 11 Absatz 3
BauNVO mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten unter bestimmtem Voraussetzungen
auch außerhalb zentraler Versorgungsbereiche dargestellt und festgesetzt werden dürfen. Eine
Ausnahme von Ziel 6.5-1, dass dies auch außerhalb des ASB möglich ist, besteht jedoch nicht.
Ländliche, kleinere Ortschaften außerhalb des ASB sind jedoch auf eine Nahversorgung angewiesen. Da mögliche Investoren im Bereich Einzelhandel jedoch nur unter der Voraussetzung der
Großflächigkeit planen, ergibt sich hier ein Zielkonflikt. Es wird daher gefordert, auch Möglichkeiten
für Standorte des großflächigen Einzelhandels außerhalb des ASB aufzuzeigen. Nur so kann auf
Dauer eine Versorgung der ländlichen Region sichergestellt werden.