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Beschlusstext (2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 3“ Textliche Festsetzungen B: Baugestalterische Festsetzungen 11. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen - § 9 Abs 4 BauGB i.V. mit § 86 BauONW - Einfriedungen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
138 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
20.07.18, 11:53
Aktualisiert
20.07.18, 11:53
Beschlusstext (2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B „Waagmühle 3“
Textliche Festsetzungen
B: Baugestalterische Festsetzungen 
11. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen - § 9 Abs 4 BauGB i.V. mit § 86 BauONW  
- Einfriedungen)

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Gemeinde Inden Inden, 20. Juli 2018 Der Bürgermeister Beschluss über die 26. Sitzung des Rates am 28.06.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 3.1 2. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 B 108/2018 „Waagmühle 3“ Textliche Festsetzungen B: Baugestalterische Festsetzungen 11. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen - § 9 Abs 4 BauGB i.V. mit § 86 BauONW - Einfriedungen Auf Empfehlung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung beschließt der Rat einstimmig: Die Bebauungsplan Nr. 27 B „Waagmühle 3“ wird insofern geändert, dass die Festsetzung zu den Einfriedungen und Vorgartenzone entsprechend der Anregung der Unteren Landschaftsbehörde zu dieser Festsetzung ergänzt wird. Die Festsetzung wird dann so auf den Bebauungsplan Nr. 35 „Am Lützeler Hof“ übertragen.