Daten
Kommune
Inden
Größe
76 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
20.07.18, 11:53
Aktualisiert
20.07.18, 11:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 20. Juli 2018
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 26. Sitzung
des Rates
am 28.06.2018 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
10.
Rückholung der Ausgaben aus Anlass von St. Martin und
Volkstrauertag nach § 41 Abs. 3 GO NRW im Jahre 2018 von den
Geschäften der laufenden Verwaltung.
Herr Görke verliest in Namen der Fraktionen der CDU, der SPD und
Bündnis 90/Die Grünen folgende Begründung zum gemeinsamen Antrag:
„Der Haushaltsplan 2018 wurde eben verabschiedet. Darin sind
Ausgaben für St. Martin und Volkstrauertrag analog der Ausgaben des
Jahres 2016 veranschlagt. Die Verwaltung hat auf Nachfrage in der
Sitzung des Hauptausschusses vom 06.06.2018 erklärt, dass sie zeitnah
keine Zusagen zur Finanzierung an die Organisatoren machen wird, da
der Haushalt noch nicht genehmigt ist und die Gemeinde sich deshalb in
der vorläufigen Haushaltsführung befindet. Sie will also so verfahren, wie
im letzten Jahr und keine finanziellen Mittel auszahlen.
Die genannten Ausgaben gehören zu den Geschäften der laufenden
Verwaltung, wofür der Bürgermeister zuständig ist. Die Ausgaben halten
wir im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung für zulässig, weil es sich
bei St. Martin um ein jahrzehntealtes Brauchtum handelt – welches
zwischenzeitlich durch den NRW Landtag auf Antrag der Fraktionen von
CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen von Anfang diesen Jahres in
die Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO unterstützt wurde.
Die Ausgaben anlässlich des Volkstrauertages für Kranzspenden sind
wohl ohne Zweifel zulässig, weil diese aus Anlass eine bundesweiten
Gedenktages anfallen.
Der Gemeinderat möge daher folgenden Beschluss fassen:
Für die Ausgaben aus Anlass von St. Martin und Volkstrauertrag erfolgt
eine Rückholung nach § 41 Abs. 3 GO NRW aus dem Bereich Geschäft der
laufenden Verwaltung beim Bürgermeister in die Zuständigkeit des
Gemeinderates. Der Bürgermeister wird beauftragt, den bekannten
Organisatoren in den einzelnen Ortschaften von St. Martin und
Volkstrauertag unverzüglich schriftlich mitzuteilen, dass im Jahre 2018
die Veranstaltungen wie bis zum Jahre 2016 von der Gemeinde Inden
finanziert und welche Finanzmittel dafür bereitgestellt werden.“
Herr Schlächter vertritt den Standpunkt, dieser Antrag sei überflüssig. Er
erklärt: „Durch diesen Antrag soll wohl der Eindruck erweckt werden,
dass, wenn die Entscheidung über die Ausgaben für diese Heimatfeste
beim Rat statt beim Bürgermeister liegen, sie verlässlicher gezahlt werden
122/2018
können. Richtig ist jedoch, dass weder der Bürgermeister noch der Rat
solche Ausgaben in einer vorläufigen Haushaltsführung tätigen dürfen. Da
der Haushalt heute von der Ratsmehrheit verabschiedet wurde, wird die
vorläufige Haushaltsführung nach § 82 GO NRW sofort nach
Genehmigung des Haushaltes aufgehoben. Es besteht also überhaupt kein
Grund für einen solchen Antrag. Die UDB lehnt daher den Antrag ab.“
Herr Schumacher erklärt, der Antrag sei als Vorsichtsmaßnahme zu sehen.
Der Haushalt sei zwar beschlossen, aber noch nicht von der
Aufsichtsbehörde genehmigt worden. Solange die Genehmigung nicht
erteilt worden sei, befände sich die Gemeinde noch in der vorläufigen
Haushaltsführung, so dass nach Auffassung des Bürgermeisters die Gelder
nicht frei gegeben werden können. Frau Rehfisch ist derselben Meinung.
Herr J. J. Schmitz ist der Ansicht, die Verwaltung habe im letzten Jahr
falsch entschieden. Nun mache der Rat von seinem Recht nach der
Gemeindeordnung Gebrauch. Die Organisatoren benötigten Sicherheit für
ihre Planungen. Er erwarte daher von der Verwaltung, dass die
Organisatoren morgen schriftlich informiert werden.
Sodann beschließt der Rat bei sieben Gegenstimmen wie folgt:
Für die Ausgaben aus Anlass von St. Martin und Volkstrauertrag erfolgt
eine Rückholung nach § 41 Abs. 3 GO NRW aus dem Bereich Geschäft
der laufenden Verwaltung beim Bürgermeister in die Zuständigkeit des
Gemeinderates. Der Bürgermeister wird beauftragt, den bekannten
Organisatoren in den einzelnen Ortschaften von St. Martin und
Volkstrauertag unverzüglich schriftlich mitzuteilen, dass im Jahre 2018
die Veranstaltungen wie bis zum Jahre 2016 von der Gemeinde Inden
finanziert und welche Finanzmittel dafür bereitgestellt werden.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 28.06.2018
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