Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
107 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
27.07.18, 09:01
Aktualisiert
27.07.18, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 446/2018
05.07.2018
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
26.09.2018
Kreistag
10.10.2018
Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2017
a) Verwendung des Jahresüberschusses
b) Entlastung der Sparkassenorgane
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 15 - 438
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
a)
Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom
02. Juli 2018 beschließt der Kreistag, den Jahresüberschuss der Kreissparkasse Euskirchen für
das Geschäftsjahr 2017 von 785.896,94 € in voller Höhe in die Sicherheitsrücklage der
Kreissparkasse einzustellen. Es erfolgen keine Ausschüttung an den Träger und kein
Gewinnvortrag.
-2-
b)
Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2017
Entlastung zu erteilen. (Bei der Beschlussfassung haben die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig
dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen angehören, nicht mitgewirkt.)
Begründung:
zu a)
Gemäß § 24 Abs. 4 des Sparkassengesetzes NRW (SpKG) legt der Verwaltungsrat nach Feststellung
des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht der Vertretung des Trägers vor.
Diese beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpKG auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die
Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpKG. Gemäß § 25 Abs. 1 SpKG ist in dem
Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 24 Abs. 4 Satz 2 SpKG die
Verwendung des Jahresüberschusses im Einzelnen darzulegen. Namentlich sind anzugeben:
a)
b)
c)
d)
der Jahresüberschuss,
der an den Träger auszuschüttende Betrag,
die in die Sicherheitsrücklage oder eine freie Rücklage einzustellenden Beträge,
ein Gewinnvortrag.
Der Beschluss führt nicht zu einer Änderung des festgestellten Jahresabschlusses.
Bei ihrer Entscheidung hat die Vertretung des Trägers die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die
Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in der Sitzung vom 02. Juli 2018 einstimmig
den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Verwaltungsrat bittet die Vertretung des Trägers (Kreistag) gemäß § 25 Abs. 1 SpKG NW zu
beschließen, den Jahresüberschuss von 785.896,94 € in voller Höhe in die Sicherheitsrücklage
einzustellen. Demzufolge sind keine Beträge gemäß § 25 Abs. 1 b) und d) SpKG NW anzugeben.“
-3zu b)
Gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpKG NW beschließt die Vertretung des Trägers über die Entlastung
der Organe der Sparkasse, hier: des Verwaltungsrates und des Vorstandes. Durch die Entlastung
billigt sie die Verwaltung der Sparkasse durch die Mitglieder der Sparkassenorgane. Die Entlastung
enthält keinen Verzicht auf etwaige Ersatzansprüche.
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse hat am 02. Juli 2018 den folgenden Beschluss gefasst:
„Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig gemäß § 15 Abs. 2 d) Sparkassengesetz (SpKG) NW:
1.
Der von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017
mit
Summen Aktiva/Passiva
einem Jahresüberschuss von
einem ausgewiesenen Bilanzgewinn von
€ 1.907.063.121,45
€
785.896,94
€
785.896,94
wird festgestellt.
2.
Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017 wird in der vom Vorstand vorgelegten Form gebilligt.“
Anlage: Jahresabschluss zum 31.12.2017
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiterin:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)