Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
115 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
27.07.18, 09:01
Aktualisiert
05.09.18, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 449/2018
23.07.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
10.09.2018
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
13.09.2018
Kreisausschuss
26.09.2018
Kreistag
10.10.2018
Nachtrag zum Stellenplan 2018 (V 416/2018)
Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath
Tel.: 15 323
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Der Mehraufwand wird durch Einsparung von Personalaufwand an
anderer Stelle gedeckt.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, den Stellenplan 2018 um weitere 22,0 Stellen für die Rücknahme der
Delegation Sozialhilfe (SGB XII) sowie um 0,231 Stellenanteile für die Aufstockung einer Tierarztstelle
zu erweitern.
-2-
Begründung:
1. Rücknahme der Delegation der Sozialhilfe (SGB XII)
Die Rücknahme der Delegation der Sozialhilfe (SGB XII) soll in Abstimmung mit den Kommunen zum
01.01.2020 an drei Standorten im Kreisgebiet realisiert werden (s. V 429/2018). In dieser Vorlage
wurde der Stellenbedarf für die reine Sachbearbeitung mit 19,0 Stellen beziffert. Neben dem
Mehraufwand für die Realisierung eines wirkungsvollen internen Kontrollsystems (IKS) sind weitere
Stellenanteile für eine Teamkoordination sowie Administration und First-Level-Support der
Softwareanwendung Prosoz erforderlich. So ergibt sich ein Gesamtstellenbedarf in Höhe von 25,9
Stellen für die Aufgaben SGB XII. In Abzug gebracht werden im Stellenplan vorhandene 3,71 Stellen
im Bereich der Fachaufsicht, so dass sich insgesamt ein Stellenmehrbedarf in Höhe von 22,0 Stellen
ergibt.
Nach derzeitiger Einschätzung und vorbehaltlich der noch vorzunehmenden Stellenbewertungen bzw.
der tatsächlichen Eingruppierung/Besoldung des zu übernehmenden kommunalen Personals sollen
im Einzelnen zunächst Stellen folgender Wertigkeit eingeplant werden:
1,0 Stelle A 12
1,0 Stelle A 11
1,0 Stelle EG 10
10,0 Stellen A 10
9,0 Stellen EG 9c
Um zur Sicherstellung der Aufgabenerledigung frühzeitig Personal der Kommunen übernehmen zu
können, damit der Personalfluktuation entgegenzuwirken und ggf. im Einzelfall auch Personal neu
anwerben und schulen zu können, sollen bereits im Jahr 2018 die rechtlichen Voraussetzungen mit
einem Nachtrag zum Stellenplan 2018 geschaffen werden.
2. Stellenanteile zur Aufstockung einer Tierarztstelle
Im Bereich der Abteilung 39 -Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung- wird zum 30.09.2018 eine
Tierarztstelle mit 31 Wochenstunden vakant. Inzwischen haben sich im Bereich der Veterinärverwaltung Aufgabenmehrungen ergeben. Hier sind insbesondere die vorzunehmende Risikobewertung
von Nutztierhaltungen und die entsprechend ermittelten und durchzuführenden Plankontrollen zu
nennen. Daneben sind Aufgabenmehrungen in den Bereichen Prüfpflicht der hausärztlichen
Apotheken, Registrierung von Betrieben, die tierische Nebenprodukte exportieren, und die ASPProphylaxe (Afrikanische Schweinepest) nach tierseuchenrechtlichen Vorgaben entstanden.
Aus diesem Grunde soll die Tierarztstelle um 10 Wochenstunden auf eine Vollzeitstelle aufgestockt
werden (0,231 Stellenanteil A 14).
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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