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Beschlussvorlage GB (Nachtrag zum Stellenplan 2018 (V 416/2018))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
115 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
27.07.18, 09:01
Aktualisiert
05.09.18, 10:00
Beschlussvorlage GB (Nachtrag zum Stellenplan 2018 (V 416/2018)) Beschlussvorlage GB (Nachtrag zum Stellenplan 2018 (V 416/2018))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 449/2018 23.07.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 10.09.2018 Ausschuss für Soziales und Gesundheit 13.09.2018 Kreisausschuss 26.09.2018 Kreistag 10.10.2018 Nachtrag zum Stellenplan 2018 (V 416/2018) Sachbearbeiter/in: Frau Rupperath Tel.: 15 323 Abt.: 10 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Der Mehraufwand wird durch Einsparung von Personalaufwand an anderer Stelle gedeckt. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, den Stellenplan 2018 um weitere 22,0 Stellen für die Rücknahme der Delegation Sozialhilfe (SGB XII) sowie um 0,231 Stellenanteile für die Aufstockung einer Tierarztstelle zu erweitern. -2- Begründung: 1. Rücknahme der Delegation der Sozialhilfe (SGB XII) Die Rücknahme der Delegation der Sozialhilfe (SGB XII) soll in Abstimmung mit den Kommunen zum 01.01.2020 an drei Standorten im Kreisgebiet realisiert werden (s. V 429/2018). In dieser Vorlage wurde der Stellenbedarf für die reine Sachbearbeitung mit 19,0 Stellen beziffert. Neben dem Mehraufwand für die Realisierung eines wirkungsvollen internen Kontrollsystems (IKS) sind weitere Stellenanteile für eine Teamkoordination sowie Administration und First-Level-Support der Softwareanwendung Prosoz erforderlich. So ergibt sich ein Gesamtstellenbedarf in Höhe von 25,9 Stellen für die Aufgaben SGB XII. In Abzug gebracht werden im Stellenplan vorhandene 3,71 Stellen im Bereich der Fachaufsicht, so dass sich insgesamt ein Stellenmehrbedarf in Höhe von 22,0 Stellen ergibt. Nach derzeitiger Einschätzung und vorbehaltlich der noch vorzunehmenden Stellenbewertungen bzw. der tatsächlichen Eingruppierung/Besoldung des zu übernehmenden kommunalen Personals sollen im Einzelnen zunächst Stellen folgender Wertigkeit eingeplant werden:      1,0 Stelle A 12 1,0 Stelle A 11 1,0 Stelle EG 10 10,0 Stellen A 10 9,0 Stellen EG 9c Um zur Sicherstellung der Aufgabenerledigung frühzeitig Personal der Kommunen übernehmen zu können, damit der Personalfluktuation entgegenzuwirken und ggf. im Einzelfall auch Personal neu anwerben und schulen zu können, sollen bereits im Jahr 2018 die rechtlichen Voraussetzungen mit einem Nachtrag zum Stellenplan 2018 geschaffen werden. 2. Stellenanteile zur Aufstockung einer Tierarztstelle Im Bereich der Abteilung 39 -Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung- wird zum 30.09.2018 eine Tierarztstelle mit 31 Wochenstunden vakant. Inzwischen haben sich im Bereich der Veterinärverwaltung Aufgabenmehrungen ergeben. Hier sind insbesondere die vorzunehmende Risikobewertung von Nutztierhaltungen und die entsprechend ermittelten und durchzuführenden Plankontrollen zu nennen. Daneben sind Aufgabenmehrungen in den Bereichen Prüfpflicht der hausärztlichen Apotheken, Registrierung von Betrieben, die tierische Nebenprodukte exportieren, und die ASPProphylaxe (Afrikanische Schweinepest) nach tierseuchenrechtlichen Vorgaben entstanden. Aus diesem Grunde soll die Tierarztstelle um 10 Wochenstunden auf eine Vollzeitstelle aufgestockt werden (0,231 Stellenanteil A 14). gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)