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Beschlussvorlage GB (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen - Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH hier: Ergänzung des Konsortialvertrages vom 18.12.2014 und Veräußerung der Restanteile an die Stadt Mechernich)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
101 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
27.07.18, 09:01
Aktualisiert
27.07.18, 09:01
Beschlussvorlage GB (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen - Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
hier: Ergänzung des Konsortialvertrages vom 18.12.2014 und Veräußerung der Restanteile an die Stadt Mechernich) Beschlussvorlage GB (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen - Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
hier: Ergänzung des Konsortialvertrages vom 18.12.2014 und Veräußerung der Restanteile an die Stadt Mechernich)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 450/2018 23.07.2018 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 12.09.2018 Kreisausschuss 26.09.2018 Kreistag 10.10.2018 Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen - Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH hier: Ergänzung des Konsortialvertrages vom 18.12.2014 und Veräußerung der Restanteile an die Stadt Mechernich Sachbearbeiter/in: Frau Stopa Tel.: 15 - 438 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: A Der Kreistag stimmt der Ergänzung des § 4 des Konsortialvertrages vom 18.12.2014 (Anlage) wie folgt zu: „8. Die nach diesem Zeitpunkt nicht veräußerten Anteile werden vollständig durch die Gründungskommanditisten an die Stadt Mechernich veräußert.“ -2B Der Kreistag stimmt der Veräußerung a) eines Geschäftsanteils im Nennbetrag von 25,00 € an der Energie Rur-Erft VerwaltungsGmbH sowie b) eines Kommanditanteils im Nennbetrag von 25,00 € an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG zum Kaufpreis von jeweils 613,50 € je 1,00 € Kommanditbeteiligung an die Stadt Mechernich zu. Begründung: Nach den Beschlussfassungen des Kreistages vom 28.08.2012 (D 62/2012), 17.07.2013 (V 30/2013) und 01.10.2014 (V 41/2014) zur Zukunft der Energieversorgung wurde am 18.12.2014 der Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG (jetzt: Innogy SE) geschlossen und die Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG sowie deren Komplementärin, die Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH, mit Wirkung zum 02.01.2015 bzw. 18.12.2014 gegründet. Die Veräußerung der Kommandit- und Geschäftsanteile an die berechtigten Kommunen erfolgte mit Wirkung zum 01.06.2015 an die Gemeinden Blankenheim, Hellenthal und Kall, zum 01.09.2016 an die Städte Schleiden und Mechernich und mit Wirkung zum 01.01.2017 an die Städte Bad Münstereifel und Heimbach. Alle Beteiligten sind gleichzeitig dem Konsortialvertrag beigetreten. Bis zum 31.12.2016 konnten lediglich 82 % der Anteile an die berechtigten Kommunen veräußert werden. Entsprechend § 4 Abs. 7 Konsortialvertrag waren die bislang nicht veräußerten Anteile von jeweils 18 % an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärin, der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH, den bisherigen Mitgesellschaftern zum Kauf anzubieten. Der Kreistag hat hierzu am 05.04.2017 einen entsprechenden Beschluss gefasst (V 290/2017). Mit Ausnahme der Stadt Mechernich haben alle Berechtigten die ihnen zustehenden Restanteile innerhalb der vorgesehenen Frist erworben. Nunmehr hat die Stadt Mechernich Interesse am Erwerb des letzten Restanteils von 0,2 % signalisiert. Nach Abstimmung im Kreis der ere-Gesellschafter besteht Einigkeit, diesem Wunsch nachzukommen. Die dazu erforderliche Ergänzung des Konsortialvertrages sowie der Veräußerungsbeschluss werden daher dem Kreistag hiermit vorgeschlagen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiterin: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)