Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
101 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
27.07.18, 09:01
Aktualisiert
27.07.18, 09:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 450/2018
23.07.2018
Datum:
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels.
12.09.2018
Kreisausschuss
26.09.2018
Kreistag
10.10.2018
Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen - Veräußerung von Anteilen an der
Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft
Verwaltungs-GmbH
hier: Ergänzung des Konsortialvertrages vom 18.12.2014 und Veräußerung der Restanteile
an die Stadt Mechernich
Sachbearbeiter/in: Frau Stopa
Tel.: 15 - 438
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
A Der Kreistag stimmt der Ergänzung des § 4 des Konsortialvertrages vom 18.12.2014 (Anlage) wie
folgt zu:
„8. Die nach diesem Zeitpunkt nicht veräußerten Anteile werden vollständig durch die
Gründungskommanditisten an die Stadt Mechernich veräußert.“
-2B Der Kreistag stimmt der Veräußerung
a) eines Geschäftsanteils im Nennbetrag von 25,00 € an der Energie Rur-Erft VerwaltungsGmbH sowie
b) eines Kommanditanteils im Nennbetrag von 25,00 € an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG
zum Kaufpreis von jeweils 613,50 € je 1,00 € Kommanditbeteiligung an die Stadt Mechernich
zu.
Begründung:
Nach den Beschlussfassungen des Kreistages vom 28.08.2012 (D 62/2012), 17.07.2013 (V 30/2013)
und 01.10.2014 (V 41/2014) zur Zukunft der Energieversorgung wurde am 18.12.2014 der
Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG (jetzt: Innogy SE)
geschlossen und die Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG sowie deren Komplementärin, die Energie
Rur-Erft Verwaltungs-GmbH, mit Wirkung zum 02.01.2015 bzw. 18.12.2014 gegründet.
Die Veräußerung der Kommandit- und Geschäftsanteile an die berechtigten Kommunen erfolgte mit
Wirkung zum 01.06.2015 an die Gemeinden Blankenheim, Hellenthal und Kall, zum 01.09.2016 an
die Städte Schleiden und Mechernich und mit Wirkung zum 01.01.2017 an die Städte Bad
Münstereifel und Heimbach. Alle Beteiligten sind gleichzeitig dem Konsortialvertrag beigetreten.
Bis zum 31.12.2016 konnten lediglich 82 % der Anteile an die berechtigten Kommunen veräußert
werden.
Entsprechend § 4 Abs. 7 Konsortialvertrag waren die bislang nicht veräußerten Anteile von jeweils 18
% an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärin, der Energie Rur-Erft
Verwaltungs-GmbH, den bisherigen Mitgesellschaftern zum Kauf anzubieten. Der Kreistag hat hierzu
am 05.04.2017 einen entsprechenden Beschluss gefasst (V 290/2017). Mit Ausnahme der Stadt
Mechernich haben alle Berechtigten die ihnen zustehenden Restanteile innerhalb der vorgesehenen
Frist erworben.
Nunmehr hat die Stadt Mechernich Interesse am Erwerb des letzten Restanteils von 0,2 %
signalisiert. Nach Abstimmung im Kreis der ere-Gesellschafter besteht Einigkeit, diesem Wunsch
nachzukommen.
Die dazu erforderliche Ergänzung des Konsortialvertrages sowie der Veräußerungsbeschluss werden
daher dem Kreistag hiermit vorgeschlagen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiterin:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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