Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
102 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
30.07.18, 15:00
Aktualisiert
08.08.18, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 452/2018
25.07.2018
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
18.09.2018
Kreistag
10.10.2018
Kreisausschuss
28.11.2018
Personalangelegenheiten KoBIZ
Sachbearbeiter/in: Frau Schiffers
Tel.: 504
Abt.: 49 - KoBIZ
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt,
die 3,0 Stellen im Bereich „Neues Übergangssystem in Nordrhein-Westfalen“ durch das
landesgeförderte Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ in den Stellenplan 2019 aufzunehmen.
-2Begründung:
Die Kommunale Koordinierung (KoKo) des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“
(KAoA) wird seit dem 01.04.2013 mit 50 % Ko-Finanzierung durch das Land NRW in der Abt. 49 –
KoBIZ, betrieben.
Die KoKo arbeitet im KoBIZ eng mit den Querschnittsämtern innerhalb der Kreisverwaltung, mit
kreisangehörigen Städten und Gemeinden, mit Bildungs-und Ausbildungseinrichtungen,
Arbeitsmarktakteuren sowie einer Vielzahl von Institutionen und Netzwerkpartnern zusammen.
Die KoKo schafft Transparenz, schiebt Berufsvorbereitungs-und Orientierungsmaßnahmen an und
arbeitet mit einer Vielzahl von Arbeits-und Wirtschaftsakteuren an der Steigerung der Attraktivität der
Dualen Ausbildung im Kreis Euskirchen
Die koordinierende und federführende Funktion der KoKo in Abstimmung der lokalen
Handlungskonzepte im Übergang Schule-Beruf erfordert eine Vielzahl von Stellungnahmen zur
Steuerung von Trägerangeboten im Kreis Euskirchen, u.a. dem Berufsbildungszentrum Euskirchen.
Die KoKo leistet einen erheblichen monetären Beitrag durch in den Kreis fließende Landesmittel
zugunsten der praktischen Umsetzung von Standardelementen zur Berufsorientierung der
Schüler*innen im Kreis Euskirchen. Eine Vielzahl von Durchführungsgeldern des Landes im Bereich
Berufsorientierung (z.B. die vormals vom Kreis Euskirchen gezahlte Potentialanalyse) werden von der
KoKo akquiriert und zielgruppenspezifisch eingesetzt.
Kommunale Koordinierung des geförderten Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist
Querschnittsaufgabe und zugleich maßgeblicher Bildungsfaktor für alle Kinder und Jugendliche,
Schüler*innen im Kreis Euskirchen. Der Übergang von der Schule in den Beruf ohne (Ab-)brüche vor
dem Hintergrund des demografischen Wandels mit Fachkräftemangel und Wohnen im ländlichen
Raum bleibt zukunftsrelevant.
Nach Evaluation des Programms durch die Landesregierung zum Beginn 2018 und inhaltlicher
Anpassung besteht gemäß letztem Ausrichtungsschreiben des Arbeitsministeriums vom Januar 2018
zur Förderung von ESF-kofinanzierten Projekten mit „Kein Abschluss ohne Anschluss“ eine
zukunftsfähige NRW-weite Infrastruktur, die ausdrücklich unterstützt und an der festgehalten wird.
(MAGS vom 26.01.2018, II 1-3251)
Der Westdeutsche Handwerkskammertag bezieht sich in seinem Aufruf vom Mai des Jahres
„Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler – wichtiger denn je!“ auf die Notwendigkeit
einer breiten Unterstützung und Fortentwicklung des neuen Übergangssystems in NRW durch das
Landesprogramm KAoA.
Mit dem von der Landesregierung angekündigten Festhalten an dem angesprochenen
Förderprogramm ist ein weiteres Festhalten an der bisherigen Sachgrundbefristung nicht mehr
angezeigt. Mit Auslaufen der derzeitigen befristeten Verträge zum 30.06.2020 sind die betreffenden 3
Stellen somit zu entfristen und in den Stellenplan einzustellen.
Vor dem Hintergrund der in der Regel späten Haushaltsgenehmigung und der Planbarkeit für das
betroffene Personal sollten die Stellen bereits in den Stellenplan 2019 integriert werden. Im Übrigen
ist es in Zeiten von Fachkräftemangel, der auch im öffentlichen Bereich langsam greift, wirtschaftlich
sinnvoll, bewährtes Personal frühzeitig zu binden.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.
-3-
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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