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Beschlussvorlage GB (Personalangelegenheiten KoBIZ)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
102 kB
Datum
10.10.2018
Erstellt
30.07.18, 15:00
Aktualisiert
08.08.18, 09:00
Beschlussvorlage GB (Personalangelegenheiten KoBIZ) Beschlussvorlage GB (Personalangelegenheiten KoBIZ) Beschlussvorlage GB (Personalangelegenheiten KoBIZ)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 452/2018 25.07.2018 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung und Inklusion 18.09.2018 Kreistag 10.10.2018 Kreisausschuss 28.11.2018 Personalangelegenheiten KoBIZ Sachbearbeiter/in: Frau Schiffers Tel.: 504 Abt.: 49 - KoBIZ X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die 3,0 Stellen im Bereich „Neues Übergangssystem in Nordrhein-Westfalen“ durch das landesgeförderte Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ in den Stellenplan 2019 aufzunehmen. -2Begründung: Die Kommunale Koordinierung (KoKo) des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA) wird seit dem 01.04.2013 mit 50 % Ko-Finanzierung durch das Land NRW in der Abt. 49 – KoBIZ, betrieben. Die KoKo arbeitet im KoBIZ eng mit den Querschnittsämtern innerhalb der Kreisverwaltung, mit kreisangehörigen Städten und Gemeinden, mit Bildungs-und Ausbildungseinrichtungen, Arbeitsmarktakteuren sowie einer Vielzahl von Institutionen und Netzwerkpartnern zusammen. Die KoKo schafft Transparenz, schiebt Berufsvorbereitungs-und Orientierungsmaßnahmen an und arbeitet mit einer Vielzahl von Arbeits-und Wirtschaftsakteuren an der Steigerung der Attraktivität der Dualen Ausbildung im Kreis Euskirchen Die koordinierende und federführende Funktion der KoKo in Abstimmung der lokalen Handlungskonzepte im Übergang Schule-Beruf erfordert eine Vielzahl von Stellungnahmen zur Steuerung von Trägerangeboten im Kreis Euskirchen, u.a. dem Berufsbildungszentrum Euskirchen. Die KoKo leistet einen erheblichen monetären Beitrag durch in den Kreis fließende Landesmittel zugunsten der praktischen Umsetzung von Standardelementen zur Berufsorientierung der Schüler*innen im Kreis Euskirchen. Eine Vielzahl von Durchführungsgeldern des Landes im Bereich Berufsorientierung (z.B. die vormals vom Kreis Euskirchen gezahlte Potentialanalyse) werden von der KoKo akquiriert und zielgruppenspezifisch eingesetzt. Kommunale Koordinierung des geförderten Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist Querschnittsaufgabe und zugleich maßgeblicher Bildungsfaktor für alle Kinder und Jugendliche, Schüler*innen im Kreis Euskirchen. Der Übergang von der Schule in den Beruf ohne (Ab-)brüche vor dem Hintergrund des demografischen Wandels mit Fachkräftemangel und Wohnen im ländlichen Raum bleibt zukunftsrelevant. Nach Evaluation des Programms durch die Landesregierung zum Beginn 2018 und inhaltlicher Anpassung besteht gemäß letztem Ausrichtungsschreiben des Arbeitsministeriums vom Januar 2018 zur Förderung von ESF-kofinanzierten Projekten mit „Kein Abschluss ohne Anschluss“ eine zukunftsfähige NRW-weite Infrastruktur, die ausdrücklich unterstützt und an der festgehalten wird. (MAGS vom 26.01.2018, II 1-3251) Der Westdeutsche Handwerkskammertag bezieht sich in seinem Aufruf vom Mai des Jahres „Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler – wichtiger denn je!“ auf die Notwendigkeit einer breiten Unterstützung und Fortentwicklung des neuen Übergangssystems in NRW durch das Landesprogramm KAoA. Mit dem von der Landesregierung angekündigten Festhalten an dem angesprochenen Förderprogramm ist ein weiteres Festhalten an der bisherigen Sachgrundbefristung nicht mehr angezeigt. Mit Auslaufen der derzeitigen befristeten Verträge zum 30.06.2020 sind die betreffenden 3 Stellen somit zu entfristen und in den Stellenplan einzustellen. Vor dem Hintergrund der in der Regel späten Haushaltsgenehmigung und der Planbarkeit für das betroffene Personal sollten die Stellen bereits in den Stellenplan 2019 integriert werden. Im Übrigen ist es in Zeiten von Fachkräftemangel, der auch im öffentlichen Bereich langsam greift, wirtschaftlich sinnvoll, bewährtes Personal frühzeitig zu binden. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. -3- gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)