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Beschlusstext (Antrag auf Genehmigung der Aufstellung von Hinweisschildern im Rahmen der Naturparkprojekte Kommunale.Schätze und Baum.Schätze)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
02.08.18, 11:00
Aktualisiert
02.08.18, 11:00
Beschlusstext (Antrag auf Genehmigung der Aufstellung von Hinweisschildern im Rahmen der Naturparkprojekte Kommunale.Schätze und Baum.Schätze)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 19.06.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Antrag auf Genehmigung der Aufstellung von Hinweisschildern im Rahmen der Naturparkprojekte Kommunale.Schätze und Baum.Schätze Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage und übergab den Antragstellern das Wort. Herr Kirch stellte die Kommunalen.Schätze vor. Anschließend berichtete Herr Schmitz zu den Baum.Schätzen. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt. Daraufhin eröffnete die Vorsitzende Frau Schmitz die Diskussion. Frau Baum gab zu Bedenken, dass die Möblierung in der Landschaft stark zugenommen habe und erkundigte sich, ob auch über eine Rücknahme nachgedacht würde. Herr Schmitz antwortete, dass auch geplant sei, alte Schilder wegzunehmen und durch neue zu ersetzen. Frau Baum ergänzte, dass sich die Frage auch auf andere Standorte bezöge. Darauf erläuterte Herr Kirch, dass gerade auch die Wanderwege im Rahmen des Projektes „Wanderwelt der Zukunft“ gekürzt und hierbei auch die Schilder entfernt würden. Herr Henkenmeier bat darum, bei dem Schild für die Kalkmagerrasen sich auf die Darstellung landläufiger Arten zu beschränken. Insbesondere Raritäten wie der Bienenragwurz sollten gemieden werden, um Dritte nicht zur Pflanzenentnahme zu animieren. Herr Kirch erläuterte, dass die Auswahl der Arten in Abstimmung mit dem Naturzentrum Eifel erfolgt sei und sich auf Allerweltsarten beschränke. Die Diskussion zu TOP 4 wurde damit abgeschlossen und es erfolgte die Abstimmung. Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. Abstimmungsergebnis: einstimmig VL 10/2018