Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
02.08.18, 11:00
Aktualisiert
02.08.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren
Naturschutzbehörde am 19.06.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 5
Zustimmung zu geführten/organisierten Wanderungen des
Eifelvereins (Veranstaltungen)
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage
und eröffnete die Diskussion.
Herr Müller hinterfragte den Veranstaltungsbegriff und regte an
eine Sammelgenehmigung zu erteilen.
Frau Budde erklärte, dass in den Landschaftsplänen die
Durchführung von Veranstaltungen in Schutzgebieten allgemein
verboten sei. Es sei aber tatsächlich angedacht, bei der
Überarbeitung der Landschaftspläne den Veranstaltungsbegriff
zu konkretisieren. Die zur Abstimmung stehende Vorlage diene
gerade der gebündelten Genehmigung der Wanderungen.
Die Diskussion zu TOP 5 wurde damit abgeschlossen und es
erfolgte die Abstimmung.
Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht
gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1
BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem
vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
VL 8/2018