Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
78 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
02.08.18, 11:00
Aktualisiert
02.08.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren
Naturschutzbehörde am 19.06.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
Anpassung der Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates
TOP 7
VL 11/2018
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage
und eröffnete die Diskussion.
Herr Schorn erkundigte sich nach der Formulierung in § 8 Abs. 1
der Geschäftsordnung, wonach die Mitglieder des Beirates zur
Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet seien. Frau Pantenburg
erklärte, dass dies auch bei anderen Beiräten vergleichbar
geregelt sei. Auch die Vorsitzende Frau Schmitz meinte, dass
sie diese Formulierung für sinnvoll halte und dies unter
Umständen zur Disziplinierung der Beiratsmitglieder beitrage.
Herr Henkenmeier sprach den alten § 2 an, dessen Inhalt in der
neuen Geschäftsordnung nicht mehr wiederzufinden sei. Frau
Pantenburg erläuterte, dass dies wortgleich im RdErl. des MURL
vom 11.04.1990 „Beiräte bei den Landschaftsbehörden,
Landschaftswacht“ in Ziffer 1.2.1f geregelt sei. Es sei nicht
zweckmäßig dies in der Geschäftsordnung zu wiederholen.
Herr Engelke regte an, dass eine Erläuterung von Vorlagen
durch den Kreis erfolgen solle, sofern die Antragsteller nicht zur
Sitzung anwesend seien. Dies sei in der Vergangenheit immer so
gehandhabt worden.
Frau Budde meinte, dass sie gerne bereit sei Fragen zu
beantworten, soweit ihr das möglich sei. Eine Vorstellung fremder
Vorhaben oder Planungen übernehme sie aber eher ungern. Im
Beirat würden die verschiedensten Interessen vertreten. Die
Untere Naturschutzbehörde prüfe die Vorhaben aber nur aus
Naturschutzsicht. Es ginge bei der Beteiligung des Beirates
gerade darum die unterschiedlichen Interessen der Landnutzer
zu berücksichtigen und die Untere Naturschutzbehörde
entsprechend zu beraten. Wenn die Planungen von der UNB
vorgestellt werden, bestehe die Gefahr, dass die Vorhaben nur
einseitig betrachtet werden.
Nach intensiver Diskussion der Beiratsmitglieder wurde sich
darauf verständigt, dass zukünftig eine kurze prägnante
Darstellung durch die Untere Naturschutzbehörde oder eine
andere Fachbehörde des Kreises Euskirchen erfolgt, sofern der
Antragsteller bzw. Vorhabenträger oder ein entsprechender
Vertreter das Vorhaben nicht im Beirat vorstellen kann.
Herr Hoffmann brachte ein, dass die Unterlagen zu den
Befreiungen für diese Sitzung gut vorbereitet gewesen seien.
Frau Pantenburg sicherte zu, dass dies auch zukünftig so
gehandhabt werden soll.
Die Vorsitzende Frau Schmitz sprach noch die Formulierung
„Benehmen“ in § 6 der Geschäftsordnung an. Sowohl Herr
Peters als auch Herr Müller bestätigten, dass dies eine übliche
Formulierung sei. Damit ist nicht Einvernehmen gemeint.
Die Diskussion zu TOP 7 wurde damit abgeschlossen und es
erfolgte die Abstimmung.
Der Naturschutzbeirat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte
Geschäftsordnung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig