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Beschlusstext (Anpassung der Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
78 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
02.08.18, 11:00
Aktualisiert
02.08.18, 11:00
Beschlusstext (Anpassung der Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates) Beschlusstext (Anpassung der Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 19.06.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Anpassung der Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates TOP 7 VL 11/2018 Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage und eröffnete die Diskussion. Herr Schorn erkundigte sich nach der Formulierung in § 8 Abs. 1 der Geschäftsordnung, wonach die Mitglieder des Beirates zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet seien. Frau Pantenburg erklärte, dass dies auch bei anderen Beiräten vergleichbar geregelt sei. Auch die Vorsitzende Frau Schmitz meinte, dass sie diese Formulierung für sinnvoll halte und dies unter Umständen zur Disziplinierung der Beiratsmitglieder beitrage. Herr Henkenmeier sprach den alten § 2 an, dessen Inhalt in der neuen Geschäftsordnung nicht mehr wiederzufinden sei. Frau Pantenburg erläuterte, dass dies wortgleich im RdErl. des MURL vom 11.04.1990 „Beiräte bei den Landschaftsbehörden, Landschaftswacht“ in Ziffer 1.2.1f geregelt sei. Es sei nicht zweckmäßig dies in der Geschäftsordnung zu wiederholen. Herr Engelke regte an, dass eine Erläuterung von Vorlagen durch den Kreis erfolgen solle, sofern die Antragsteller nicht zur Sitzung anwesend seien. Dies sei in der Vergangenheit immer so gehandhabt worden. Frau Budde meinte, dass sie gerne bereit sei Fragen zu beantworten, soweit ihr das möglich sei. Eine Vorstellung fremder Vorhaben oder Planungen übernehme sie aber eher ungern. Im Beirat würden die verschiedensten Interessen vertreten. Die Untere Naturschutzbehörde prüfe die Vorhaben aber nur aus Naturschutzsicht. Es ginge bei der Beteiligung des Beirates gerade darum die unterschiedlichen Interessen der Landnutzer zu berücksichtigen und die Untere Naturschutzbehörde entsprechend zu beraten. Wenn die Planungen von der UNB vorgestellt werden, bestehe die Gefahr, dass die Vorhaben nur einseitig betrachtet werden. Nach intensiver Diskussion der Beiratsmitglieder wurde sich darauf verständigt, dass zukünftig eine kurze prägnante Darstellung durch die Untere Naturschutzbehörde oder eine andere Fachbehörde des Kreises Euskirchen erfolgt, sofern der Antragsteller bzw. Vorhabenträger oder ein entsprechender Vertreter das Vorhaben nicht im Beirat vorstellen kann. Herr Hoffmann brachte ein, dass die Unterlagen zu den Befreiungen für diese Sitzung gut vorbereitet gewesen seien. Frau Pantenburg sicherte zu, dass dies auch zukünftig so gehandhabt werden soll. Die Vorsitzende Frau Schmitz sprach noch die Formulierung „Benehmen“ in § 6 der Geschäftsordnung an. Sowohl Herr Peters als auch Herr Müller bestätigten, dass dies eine übliche Formulierung sei. Damit ist nicht Einvernehmen gemeint. Die Diskussion zu TOP 7 wurde damit abgeschlossen und es erfolgte die Abstimmung. Der Naturschutzbeirat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung. Abstimmungsergebnis: einstimmig