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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Euskirchen, Stotzheim, Bereich zwischen Sonnenstr., Im Rosenwinkel und Jakob-Brücker-Str. Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
02.08.18, 11:00
Aktualisiert
02.08.18, 11:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Euskirchen, Stotzheim, Bereich zwischen Sonnenstr., Im Rosenwinkel und Jakob-Brücker-Str.
Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 19.06.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9 Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Euskirchen, Stotzheim, Bereich zwischen Sonnenstr., Im Rosenwinkel und JakobBrücker-Str. Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage und nach kurzer Diskussion erfolgte die Beschlussfassung. Der Beirat nimmt die Planungsdaten zur Kenntnis und gibt folgende Stellungnahme ab: „Der Planung wird grundsätzlich nicht widersprochen, sofern die Kompensationsmaßnahmen vollständig als „Öffentliche Grünlandflächen“ in geeigneter Form oder/und außerhalb der Abgrenzung des Bebauungsplans, angemessen in Form und Ausmaß, umgesetzt werden.“ Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, 1 Gegenstimme VL 13/2018