Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 141 der Stadt Mechernich, Standortsicherung Autohaus Hück, Roggendorf Beteiligung der Behörden und TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
02.08.18, 11:00
Aktualisiert
02.08.18, 11:00
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 141 der Stadt Mechernich, Standortsicherung Autohaus Hück, Roggendorf
Beteiligung der Behörden und TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage)

öffnen download melden Dateigröße: 70 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 19.06.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11 Bebauungsplan Nr. 141 der Stadt Mechernich, Standortsicherung Autohaus Hück, Roggendorf Beteiligung der Behörden und TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage und eröffnete Diskussion. Die Vorsitzende Frau Schmitz erkundigte sich sogleich, ob die bereits bestehende Schotterfläche genehmigt sei. Frau Budde sicherte zu dies zu prüfen. Herr Müller meinte dazu, diese Fläche bestände schon seit Jahrzehnten. Die Vorsitzende Frau Schmitz entgegnete, dass dies grundsätzlich bei der Kompensationsberechnung zu beachten sei, damit nicht ein „nichtgenehmigter“ Biotop- bzw. Nutzungstyp im Nachhinein legalisiert wird. Frau Budde ergänzte, dass die Bewertung der Biotoptypen einheitlich nach den Grundsätzen des LANUV erfolge. Herr Henkenmeier fügte an, dass dort auch Oldtimertreffen stattfinden, Herr Hück aber auch in Sachen Naturschutz kooperativ und bemüht sei. Die Diskussion zu TOP 11 wurde damit abgeschlossen und es erfolgte die Abstimmung. Der Beirat nimmt die Planungsdaten zur Kenntnis und gibt folgende Stellungnahme ab: „Der Planung wird grundsätzlich nicht widersprochen. Es wird der Hinweis gegeben, dass die Kompensationsberechnung dahingehend überprüft werden soll, ob die dazu berechneten versiegelten bzw. semiversiegelten Flächen bereits genehmigt sind oder ob hier der Vorzustand zur Kompensationsberechnung angesetzt werden muss.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig 1 Enthaltung VL 15/2018