Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
02.08.18, 11:00
Aktualisiert
02.08.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren
Naturschutzbehörde am 19.06.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 11
Bebauungsplan Nr. 141 der Stadt Mechernich,
Standortsicherung Autohaus Hück, Roggendorf
Beteiligung der Behörden und TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
im Rahmen der Offenlage
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage
und eröffnete Diskussion.
Die Vorsitzende Frau Schmitz erkundigte sich sogleich, ob die
bereits bestehende Schotterfläche genehmigt sei. Frau Budde
sicherte zu dies zu prüfen. Herr Müller meinte dazu, diese
Fläche bestände schon seit Jahrzehnten. Die Vorsitzende Frau
Schmitz entgegnete, dass dies grundsätzlich bei der
Kompensationsberechnung zu beachten sei, damit nicht ein
„nichtgenehmigter“ Biotop- bzw. Nutzungstyp im Nachhinein
legalisiert wird. Frau Budde ergänzte, dass die Bewertung der
Biotoptypen einheitlich nach den Grundsätzen des LANUV
erfolge.
Herr Henkenmeier fügte an, dass dort auch Oldtimertreffen
stattfinden, Herr Hück aber auch in Sachen Naturschutz
kooperativ und bemüht sei.
Die Diskussion zu TOP 11 wurde damit abgeschlossen und es
erfolgte die Abstimmung.
Der Beirat nimmt die Planungsdaten zur Kenntnis und gibt
folgende Stellungnahme ab:
„Der Planung wird grundsätzlich nicht widersprochen. Es wird der
Hinweis gegeben, dass die Kompensationsberechnung
dahingehend überprüft werden soll, ob die dazu berechneten
versiegelten bzw. semiversiegelten Flächen bereits genehmigt
sind oder ob hier der Vorzustand zur Kompensationsberechnung
angesetzt werden muss.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
1 Enthaltung
VL 15/2018