Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
178 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
02.08.18, 11:00
Aktualisiert
02.08.18, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 25.07.2018
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren
Naturschutzbehörde am 19.06.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
16:07 Uhr
19:18 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Schmitz, Marietta, Hellenthal
b) die Mitglieder
Baum, Doris, Euskirchen
Engelke, Andreas, Mechernich
Hamacher, Hans Georg, Weilerswist
Henkenmeier, Franz-Josef, Mechernich
Hoffmann, Holger, Schleiden
Krumpen, Petra, Dahlem
Müller, Reinhold, Dahlem
Peters, Paul, Hellenthal
Schorn, Hans, Weilerswist
c) von der Verwaltung
Herr Frank Fritze, Abteilungsleiter 60
Frau Rita Budde, Teamkoordinatorin UNB
Frau Rebekka Vogel, UNB
Frau Katja Blindert, UNB
Frau Verena Pantenburg, UNB als Protokollführerin
d) Sonstige
Natalie Helneder, Tough Mudder GmbH
Sascha Schmitz, Naturpark Nordeifel e. V.
Gotthard Kirch, Rureifel Tourismus e. V.
Rudi Mießeler, MR Ingenieurgesellschaft mbH
Entschuldigt fehlen:
Dr. Grebe, Burkhard, Zülpich
Klinkhammer, Eckhard, Kall
Unentschuldigt fehlen:
Breitegger, Mike, Kall
Kaldenbach, Klaus, Nettersheim
Kroll, Jürgen, Euskirchen
Waffenschmidt, Anita, Weilerswist
Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
-2-
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung ordnungsgemäßer Einberufung und der
Beschlussfähigkeit
Die Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des
Naturschutzbeirates mit Einladung vom 04. Juni 2018 form- und
fristgerecht eingeladen wurde und dass der Naturschutzbeirat
beschlussfähig ist.
TOP 2
Genehmigung der Sitzungsniederschrift (07.03.2018)
Die Niederschrift der Sitzung vom 07.03.2018 wurde anerkannt.
Anschließend bittet die Vorsitzende um folgende Erweiterung und
Ergänzung der Tagesordnung:
-
Neu TOP 9: VL 13/2018 (Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt
Euskirchen, Stotzheim, Bereich zwischen Sonnenstr., Im
Rosenwinkel und Jakob-Brücker-Str. – Beteiligung der
Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB)
-
Neu TOP 10: VL 14/2018 (23. Änderung des
Flächennutzungsplans „Milchwerk Obergartzem“ sowie 1.
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 58
der Stadt Mechernich „Am Gartzemer Weg“ – Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 BauGB)
-
Neu TOP 11: VL 15/2018 (Bebauungsplan Nr. 141 der
Stadt Mechernich, Standortsicherung Autohaus Hück,
Roggendorf – Beteiligung der Behörden und TöB gem. §
4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage)
Weiter bittet die Vorsitzende darum die Vorlage IL 30/2018
(Anfragen der Mitglieder), alt: TOP 10, neu TOP 13) vorgezogen
hinter TOP 4 zu behandeln, da ein Vertreter des Ingenieurbüros
zu diesem Thema anwesend ist.
Die Vorsitzende lässt über die geänderte Tagesordnung
abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Der Naturschutzbeirat stellt die Tagesordnung in der geänderten
Fassung fest.
-3-
TOP 3
Vorstellung des Hindernislaufs "Tough Mudder NRW Eifel"
29./30.09.2018 in Wachendorf
IL 32/2018
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage
und übergab das Wort an Frau Helneder.
Nach Vorführung eines kurzen Einführungsvideos stellte Frau
Helneder sich und die Veranstaltung im Allgemeinen vor. Weiter
wird auf den Streckenverlauf, das Festgelände und die
Parkflächen eingegangen. Schließlich zeigte Frau Helneder den
Beiratsmitgliedern Beispiele aus einer vergangenen
Veranstaltung zu Hindernisflächen und deren Zustand nach der
Renaturierung nur wenige Monate später.
Im Anschluss an den Vortrag wird die Diskussion eröffnet.
Herr Engelke sprach die Waldwege und Rückegassen an und
fragte nach, ob auch hier bauliche Veränderungen vorgenommen
werden. Die wurde von Frau Helneder verneint. Die Hindernisse
werden auf den Ackerflächen aufgebaut. Entlang der Bäume
erfolgt maximal eine Markierung des Streckenverlaufs mit
Flatterband.
Weiter warf Herr Engelke ein, dass die Hindernisse in jedem
Jahr neu hergerichtet werden müssten, wenn die Veranstaltung
regelmäßig stattfinden soll. Dies bedeute in jedem Jahr
Renaturierungsarbeiten nach den Erdarbeiten auf den gleichen
Flächen. Frau Helneder betonte, dies könne flexibel gehandhabt
werden. Sofern von den Behörden oder Flächeneigentümern
gewünscht, würden die Hindernisse auch auf anderen Flächen
eingerichtet. Sie würden die Hindernisse aber auch jedes Jahr
einrichten und renaturieren.
Herr Henkenmeier fragt, ob auch Naturschutzflächen betroffen
seien. Frau Budde erläuterte, dass die Flächen ausschließlich im
Landschaftsschutzgebiet liegen. Daher sei auch keine Befreiung
erforderlich, sondern es werde lediglich eine Ausnahme erteilt.
TOP 4
Antrag auf Genehmigung der Aufstellung von
Hinweisschildern im Rahmen der Naturparkprojekte
Kommunale.Schätze und Baum.Schätze
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage
und übergab den Antragstellern das Wort.
Herr Kirch stellte die Kommunalen.Schätze vor. Anschließend
VL 10/2018
-4berichtete Herr Schmitz zu den Baum.Schätzen. Die
Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Daraufhin eröffnete die Vorsitzende Frau Schmitz die
Diskussion.
Frau Baum gab zu Bedenken, dass die Möblierung in der
Landschaft stark zugenommen habe und erkundigte sich, ob
auch über eine Rücknahme nachgedacht würde. Herr Schmitz
antwortete, dass auch geplant sei, alte Schilder wegzunehmen
und durch neue zu ersetzen.
Frau Baum ergänzte, dass sich die Frage auch auf andere
Standorte bezöge. Darauf erläuterte Herr Kirch, dass gerade
auch die Wanderwege im Rahmen des Projektes „Wanderwelt
der Zukunft“ gekürzt und hierbei auch die Schilder entfernt
würden.
Herr Henkenmeier bat darum, bei dem Schild für die
Kalkmagerrasen sich auf die Darstellung landläufiger Arten zu
beschränken. Insbesondere Raritäten wie der Bienenragwurz
sollten gemieden werden, um Dritte nicht zur Pflanzenentnahme
zu animieren. Herr Kirch erläuterte, dass die Auswahl der Arten
in Abstimmung mit dem Naturzentrum Eifel erfolgt sei und sich
auf Allerweltsarten beschränke.
Die Diskussion zu TOP 4 wurde damit abgeschlossen und es
erfolgte die Abstimmung.
Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht
gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1
BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem
vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch.
Abstimmungsergebnis:
TOP 5
einstimmig
Zustimmung zu geführten/organisierten Wanderungen des
Eifelvereins (Veranstaltungen)
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage
und eröffnete die Diskussion.
Herr Müller hinterfragte den Veranstaltungsbegriff und regte an
eine Sammelgenehmigung zu erteilen.
Frau Budde erklärte, dass in den Landschaftsplänen die
Durchführung von Veranstaltungen in Schutzgebieten allgemein
verboten sei. Es sei aber tatsächlich angedacht, bei der
Überarbeitung der Landschaftspläne den Veranstaltungsbegriff
zu konkretisieren. Die zur Abstimmung stehende Vorlage diene
gerade der gebündelten Genehmigung der Wanderungen.
VL 8/2018
-5Die Diskussion zu TOP 5 wurde damit abgeschlossen und es
erfolgte die Abstimmung.
Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht
gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1
BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem
vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch.
Abstimmungsergebnis:
TOP 6
einstimmig
Zustimmung zu einer Naturpark-Führung im Bereich der
Sistiger Heide am 08.07.2018
VL 9/2018
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage.
Mangels Diskussionsbedarfs erfolgte die Abstimmung.
Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht
gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1
BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem
vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch.
Abstimmungsergebnis:
TOP 7
einstimmig
Anpassung der Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage
und eröffnete die Diskussion.
Herr Schorn erkundigte sich nach der Formulierung in § 8 Abs. 1
der Geschäftsordnung, wonach die Mitglieder des Beirates zur
Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet seien. Frau
Pantenburg erklärte, dass dies auch bei anderen Beiräten
vergleichbar geregelt sei. Auch die Vorsitzende Frau Schmitz
meinte, dass sie diese Formulierung für sinnvoll halte und dies
unter Umständen zur Disziplinierung der Beiratsmitglieder
beitrage.
Herr Henkenmeier sprach den alten § 2 an, dessen Inhalt in der
neuen Geschäftsordnung nicht mehr wiederzufinden sei. Frau
Pantenburg erläuterte, dass dies wortgleich im RdErl. des MURL
vom 11.04.1990 „Beiräte bei den Landschaftsbehörden,
Landschaftswacht“ in Ziffer 1.2.1f geregelt sei. Es sei nicht
zweckmäßig dies in der Geschäftsordnung zu wiederholen.
Herr Engelke regte an, dass eine Erläuterung von Vorlagen
VL 11/2018
-6durch den Kreis erfolgen solle, sofern die Antragsteller nicht zur
Sitzung anwesend seien. Dies sei in der Vergangenheit immer so
gehandhabt worden.
Frau Budde meinte, dass sie gerne bereit sei Fragen zu
beantworten, soweit ihr das möglich sei. Eine Vorstellung fremder
Vorhaben oder Planungen übernehme sie aber eher ungern. Im
Beirat würden die verschiedensten Interessen vertreten. Die
Untere Naturschutzbehörde prüfe die Vorhaben aber nur aus
Naturschutzsicht. Es ginge bei der Beteiligung des Beirates
gerade darum die unterschiedlichen Interessen der Landnutzer
zu berücksichtigen und die Untere Naturschutzbehörde
entsprechend zu beraten. Wenn die Planungen von der UNB
vorgestellt werden, bestehe die Gefahr, dass die Vorhaben nur
einseitig betrachtet werden.
Nach intensiver Diskussion der Beiratsmitglieder wurde sich
darauf verständigt, dass zukünftig eine kurze prägnante
Darstellung durch die Untere Naturschutzbehörde oder eine
andere Fachbehörde des Kreises Euskirchen erfolgt, sofern der
Antragsteller bzw. Vorhabenträger oder ein entsprechender
Vertreter das Vorhaben nicht im Beirat vorstellen kann.
Herr Hoffmann brachte ein, dass die Unterlagen zu den
Befreiungen für diese Sitzung gut vorbereitet gewesen seien.
Frau Pantenburg sicherte zu, dass dies auch zukünftig so
gehandhabt werden soll.
Die Vorsitzende Frau Schmitz sprach noch die Formulierung
„Benehmen“ in § 6 der Geschäftsordnung an. Sowohl Herr
Peters als auch Herr Müller bestätigten, dass dies eine übliche
Formulierung sei. Damit ist nicht Einvernehmen gemeint.
Die Diskussion zu TOP 7 wurde damit abgeschlossen und es
erfolgte die Abstimmung.
Der Naturschutzbeirat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte
Geschäftsordnung.
Abstimmungsergebnis:
TOP 8
einstimmig
Raumordnungsverfahren zum Neubau einer
VL 12/2018
Erdgastransportleitung EUSAL der Open Grid Europe GmbH
von Erftstadt nach Euskirchen
Offenlage
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage.
Frau Budde erläuterte kurz das Verfahren. Hierbei handelt es
sich um eine ca. 20 km lange Gasleitung von Erftstadt nach
-7Euskirchen-Kuchenheim. Die Inbetriebnahme ist für 2021
geplant. Das Verfahren ist bei der Bezirksregierung angesiedelt
und für das dritte Quartal 2018 ist ein Planfeststellungsverfahren
vorgesehen. Die Trasse hat einen Korridor von 25 bis 30 Metern.
Im Anschluss sollen die Beeinträchtigungen wieder hergestellt
werden, so dass nachher nichts mehr von den Bauarbeiten zu
sehen sei. Insbesondere zu beachten sei der Artenschutz und die
Kompensation. Diese solle sich vorwiegend auf die Aufwertung
von Bördearten konzentrieren.
Herr Schorn fügte hinzu, dass derzeit verschiedene Varianten
geprüft werden und sich dann wahrscheinlich für die Variante mit
den geringsten Widerständen entschieden werde.
Die Diskussion zu TOP 8 wurde damit geschlossen und es
erfolgte die Abstimmung.
Der Beirat nimmt die Planungsdaten zur Kenntnis und gibt zu
gegebener Zeit seine Stellungnahme ab.
Abstimmungsergebnis:
TOP 9
einstimmig
Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Euskirchen, Stotzheim,
Bereich zwischen Sonnenstr., Im Rosenwinkel und JakobBrücker-Str.
Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
VL 13/2018
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage
und nach kurzer Diskussion erfolgte die Beschlussfassung.
Der Beirat nimmt die Planungsdaten zur Kenntnis und gibt
folgende Stellungnahme ab:
„Der Planung wird grundsätzlich nicht widersprochen, sofern die
Kompensationsmaßnahmen vollständig als „Öffentliche
Grünlandflächen“ in geeigneter Form oder/und außerhalb der
Abgrenzung des Bebauungsplans, angemessen in Form und
Ausmaß, umgesetzt werden.“
Abstimmungsergebnis:
TOP 10
Mit Mehrheit dafür, 1 Gegenstimme
23. Änderung des Flächennutzungsplans "Milchwerk
Obergartzem" sowie 1. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplans Nr. 58 der Stadt Mechernich "Am
Gartzemer Weg"
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
VL 14/2018
-8Die Beiratsvorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und es
erfolgt die Beschlussfassung.
Der Beirat gibt folgende Stellungnahme ab:
„Der Beirat nimmt die Planung zur Kenntnis mit dem Hinweis,
dass den vorgelegten Unterlagen u. a. die Artenschutzprüfung
mit den aktualisierten Daten fehlt bzw. verschiedene Aspekte im
Vorentwurf dargestellt sind. Konkrete Hinweise werden nicht
gegeben.“
Abstimmungsergebnis:
TOP 11
einstimmig
Bebauungsplan Nr. 141 der Stadt Mechernich,
Standortsicherung Autohaus Hück, Roggendorf
Beteiligung der Behörden und TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB
im Rahmen der Offenlage
Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage
und eröffnete Diskussion.
Die Vorsitzende Frau Schmitz erkundigte sich sogleich, ob die
bereits bestehende Schotterfläche genehmigt sei. Frau Budde
sicherte zu dies zu prüfen. Herr Müller meinte dazu, diese
Fläche bestände schon seit Jahrzehnten. Die Vorsitzende Frau
Schmitz entgegnete, dass dies grundsätzlich bei der
Kompensationsberechnung zu beachten sei, damit nicht ein
„nichtgenehmigter“ Biotop- bzw. Nutzungstyp im Nachhinein
legalisiert wird. Frau Budde ergänzte, dass die Bewertung der
Biotoptypen einheitlich nach den Grundsätzen des LANUV
erfolge.
Herr Henkenmeier fügte an, dass dort auch Oldtimertreffen
stattfinden, Herr Hück aber auch in Sachen Naturschutz
kooperativ und bemüht sei.
Die Diskussion zu TOP 11 wurde damit abgeschlossen und es
erfolgte die Abstimmung.
Der Beirat nimmt die Planungsdaten zur Kenntnis und gibt
folgende Stellungnahme ab:
„Der Planung wird grundsätzlich nicht widersprochen. Es wird der
Hinweis gegeben, dass die Kompensationsberechnung
dahingehend überprüft werden soll, ob die dazu berechneten
versiegelten bzw. semiversiegelten Flächen bereits genehmigt
sind oder ob hier der Vorzustand zur Kompensationsberechnung
angesetzt werden muss.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
VL 15/2018
-91 Enthaltung
TOP 12
Informationen der Vorsitzenden
IL 31/2018
Die Vorsitzende Frau Schmitz verweist auf die Sitzungsvorlage
und die beigefügten Übersichten.
Der Beirat nahm Kenntnis.
TOP 13
Anfragen der Mitglieder
Die Vorsitzende Frau Schmitz verweist auf das der Vorlage
beigefügte Schreiben von Herrn Henkenmeier.
Herr Henkenmeier erläuterte seine Feststellungen bei der
Bauausführung des Regenrückhaltebeckens, insbesondere dass
die Auflagen der UNB bei den Bauarbeiten in großen Teilen
schlichtweg ignoriert wurden. Auch eine Einweisung und eine
Überwachung der Bauarbeiten habe nicht stattgefunden.
Frau Budde betonte, dass sie das Schreiben sehr begrüßt habe
und die Bedenken teile. Sie sei selbst schockiert gewesen als bei
einem Ortstermin festgestellt wurde, dass die Maßnahme größer
durchgeführt wurde als vorgesehen. Daraufhin habe die UNB
direkt einen Baustopp bis zum 01.10.2018 verhängt und die
Maßnahme werde nach Abschluss erneut bilanziert mit dem Ziel
einer Nachkompensation.
Anschließend führte Herr Mießeler aus, dass die Baumaßnahme
mit einer großen Straßenbaumaßnahme des Landesbetriebes
zusammen gehangen und sich der Genehmigungszeitraum lange
hingezogen habe. Plötzlich sei von dort aber der Baubeginn bzw.
die Bauausführung freigegeben worden, so dass sie im
Zugzwang waren. Der Oberflächenentwässerungskanal hätte in
der neu ausgebauten Straße nicht mehr verlegt werden dürfen.
Daher sei in der Hektik auch übersehen worden, die UNB zu
informieren. Derzeit bestehe ein Baustopp für das Bauwerk und
es erfolge eine neue Bewertung des Eingriffs. Auch das Baufeld
werde noch zurückgebaut.
Die Vorsitzende Frau Schmitz weist darauf hin, dass für solche
Maßnahmen eine ökologische Baubegleitung sinnvoll sei.
Am Ende der Sitzung erkundigt sich Frau Baum noch nach einer
durchgeführten Müllsammelaktion zur Brut- und Setzzeit. Frau
Budde stimmt zu, dass dies ein unglücklicher Zeitpunkt gewesen
sei. Hierbei handelte es sich aber um eine europaweite Aktion,
auf die die UNB keinen Einfluss habe. Dennoch sei dies ein
berechtigter Einwand.
IL 30/2018
- 10 Herr Müller meint, dass diese Aktion auch im Bereich Dahlem
durchgeführt wurde. Dabei werde aber nicht durch Sträucher
gekrochen, sondern vor allem entlang von den Wegen
gesammelt.
Die Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
gez. Schmitz
Vorsitzende
gez. Pantenburg
Schriftführerin