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Öffentliche Niederschrift (Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
178 kB
Datum
19.06.2018
Erstellt
02.08.18, 11:00
Aktualisiert
02.08.18, 11:00

Inhalt der Datei

Euskirchen, 25.07.2018 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 19.06.2018 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16:07 Uhr 19:18 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Schmitz, Marietta, Hellenthal b) die Mitglieder Baum, Doris, Euskirchen Engelke, Andreas, Mechernich Hamacher, Hans Georg, Weilerswist Henkenmeier, Franz-Josef, Mechernich Hoffmann, Holger, Schleiden Krumpen, Petra, Dahlem Müller, Reinhold, Dahlem Peters, Paul, Hellenthal Schorn, Hans, Weilerswist c) von der Verwaltung Herr Frank Fritze, Abteilungsleiter 60 Frau Rita Budde, Teamkoordinatorin UNB Frau Rebekka Vogel, UNB Frau Katja Blindert, UNB Frau Verena Pantenburg, UNB als Protokollführerin d) Sonstige Natalie Helneder, Tough Mudder GmbH Sascha Schmitz, Naturpark Nordeifel e. V. Gotthard Kirch, Rureifel Tourismus e. V. Rudi Mießeler, MR Ingenieurgesellschaft mbH Entschuldigt fehlen: Dr. Grebe, Burkhard, Zülpich Klinkhammer, Eckhard, Kall Unentschuldigt fehlen: Breitegger, Mike, Kall Kaldenbach, Klaus, Nettersheim Kroll, Jürgen, Euskirchen Waffenschmidt, Anita, Weilerswist Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. -2- A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung ordnungsgemäßer Einberufung und der Beschlussfähigkeit Die Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des Naturschutzbeirates mit Einladung vom 04. Juni 2018 form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Naturschutzbeirat beschlussfähig ist. TOP 2 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (07.03.2018) Die Niederschrift der Sitzung vom 07.03.2018 wurde anerkannt. Anschließend bittet die Vorsitzende um folgende Erweiterung und Ergänzung der Tagesordnung: - Neu TOP 9: VL 13/2018 (Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Euskirchen, Stotzheim, Bereich zwischen Sonnenstr., Im Rosenwinkel und Jakob-Brücker-Str. – Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB) - Neu TOP 10: VL 14/2018 (23. Änderung des Flächennutzungsplans „Milchwerk Obergartzem“ sowie 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 58 der Stadt Mechernich „Am Gartzemer Weg“ – Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB) - Neu TOP 11: VL 15/2018 (Bebauungsplan Nr. 141 der Stadt Mechernich, Standortsicherung Autohaus Hück, Roggendorf – Beteiligung der Behörden und TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage) Weiter bittet die Vorsitzende darum die Vorlage IL 30/2018 (Anfragen der Mitglieder), alt: TOP 10, neu TOP 13) vorgezogen hinter TOP 4 zu behandeln, da ein Vertreter des Ingenieurbüros zu diesem Thema anwesend ist. Die Vorsitzende lässt über die geänderte Tagesordnung abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Naturschutzbeirat stellt die Tagesordnung in der geänderten Fassung fest. -3- TOP 3 Vorstellung des Hindernislaufs "Tough Mudder NRW Eifel" 29./30.09.2018 in Wachendorf IL 32/2018 Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage und übergab das Wort an Frau Helneder. Nach Vorführung eines kurzen Einführungsvideos stellte Frau Helneder sich und die Veranstaltung im Allgemeinen vor. Weiter wird auf den Streckenverlauf, das Festgelände und die Parkflächen eingegangen. Schließlich zeigte Frau Helneder den Beiratsmitgliedern Beispiele aus einer vergangenen Veranstaltung zu Hindernisflächen und deren Zustand nach der Renaturierung nur wenige Monate später. Im Anschluss an den Vortrag wird die Diskussion eröffnet. Herr Engelke sprach die Waldwege und Rückegassen an und fragte nach, ob auch hier bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Die wurde von Frau Helneder verneint. Die Hindernisse werden auf den Ackerflächen aufgebaut. Entlang der Bäume erfolgt maximal eine Markierung des Streckenverlaufs mit Flatterband. Weiter warf Herr Engelke ein, dass die Hindernisse in jedem Jahr neu hergerichtet werden müssten, wenn die Veranstaltung regelmäßig stattfinden soll. Dies bedeute in jedem Jahr Renaturierungsarbeiten nach den Erdarbeiten auf den gleichen Flächen. Frau Helneder betonte, dies könne flexibel gehandhabt werden. Sofern von den Behörden oder Flächeneigentümern gewünscht, würden die Hindernisse auch auf anderen Flächen eingerichtet. Sie würden die Hindernisse aber auch jedes Jahr einrichten und renaturieren. Herr Henkenmeier fragt, ob auch Naturschutzflächen betroffen seien. Frau Budde erläuterte, dass die Flächen ausschließlich im Landschaftsschutzgebiet liegen. Daher sei auch keine Befreiung erforderlich, sondern es werde lediglich eine Ausnahme erteilt. TOP 4 Antrag auf Genehmigung der Aufstellung von Hinweisschildern im Rahmen der Naturparkprojekte Kommunale.Schätze und Baum.Schätze Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage und übergab den Antragstellern das Wort. Herr Kirch stellte die Kommunalen.Schätze vor. Anschließend VL 10/2018 -4berichtete Herr Schmitz zu den Baum.Schätzen. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt. Daraufhin eröffnete die Vorsitzende Frau Schmitz die Diskussion. Frau Baum gab zu Bedenken, dass die Möblierung in der Landschaft stark zugenommen habe und erkundigte sich, ob auch über eine Rücknahme nachgedacht würde. Herr Schmitz antwortete, dass auch geplant sei, alte Schilder wegzunehmen und durch neue zu ersetzen. Frau Baum ergänzte, dass sich die Frage auch auf andere Standorte bezöge. Darauf erläuterte Herr Kirch, dass gerade auch die Wanderwege im Rahmen des Projektes „Wanderwelt der Zukunft“ gekürzt und hierbei auch die Schilder entfernt würden. Herr Henkenmeier bat darum, bei dem Schild für die Kalkmagerrasen sich auf die Darstellung landläufiger Arten zu beschränken. Insbesondere Raritäten wie der Bienenragwurz sollten gemieden werden, um Dritte nicht zur Pflanzenentnahme zu animieren. Herr Kirch erläuterte, dass die Auswahl der Arten in Abstimmung mit dem Naturzentrum Eifel erfolgt sei und sich auf Allerweltsarten beschränke. Die Diskussion zu TOP 4 wurde damit abgeschlossen und es erfolgte die Abstimmung. Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. Abstimmungsergebnis: TOP 5 einstimmig Zustimmung zu geführten/organisierten Wanderungen des Eifelvereins (Veranstaltungen) Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage und eröffnete die Diskussion. Herr Müller hinterfragte den Veranstaltungsbegriff und regte an eine Sammelgenehmigung zu erteilen. Frau Budde erklärte, dass in den Landschaftsplänen die Durchführung von Veranstaltungen in Schutzgebieten allgemein verboten sei. Es sei aber tatsächlich angedacht, bei der Überarbeitung der Landschaftspläne den Veranstaltungsbegriff zu konkretisieren. Die zur Abstimmung stehende Vorlage diene gerade der gebündelten Genehmigung der Wanderungen. VL 8/2018 -5Die Diskussion zu TOP 5 wurde damit abgeschlossen und es erfolgte die Abstimmung. Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. Abstimmungsergebnis: TOP 6 einstimmig Zustimmung zu einer Naturpark-Führung im Bereich der Sistiger Heide am 08.07.2018 VL 9/2018 Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage. Mangels Diskussionsbedarfs erfolgte die Abstimmung. Der Naturschutzbeirat macht von seinem Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Erteilung der Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW in dem vorgenannten Verfahren keinen Gebrauch. Abstimmungsergebnis: TOP 7 einstimmig Anpassung der Geschäftsordnung des Naturschutzbeirates Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage und eröffnete die Diskussion. Herr Schorn erkundigte sich nach der Formulierung in § 8 Abs. 1 der Geschäftsordnung, wonach die Mitglieder des Beirates zur Teilnahme an den Sitzungen verpflichtet seien. Frau Pantenburg erklärte, dass dies auch bei anderen Beiräten vergleichbar geregelt sei. Auch die Vorsitzende Frau Schmitz meinte, dass sie diese Formulierung für sinnvoll halte und dies unter Umständen zur Disziplinierung der Beiratsmitglieder beitrage. Herr Henkenmeier sprach den alten § 2 an, dessen Inhalt in der neuen Geschäftsordnung nicht mehr wiederzufinden sei. Frau Pantenburg erläuterte, dass dies wortgleich im RdErl. des MURL vom 11.04.1990 „Beiräte bei den Landschaftsbehörden, Landschaftswacht“ in Ziffer 1.2.1f geregelt sei. Es sei nicht zweckmäßig dies in der Geschäftsordnung zu wiederholen. Herr Engelke regte an, dass eine Erläuterung von Vorlagen VL 11/2018 -6durch den Kreis erfolgen solle, sofern die Antragsteller nicht zur Sitzung anwesend seien. Dies sei in der Vergangenheit immer so gehandhabt worden. Frau Budde meinte, dass sie gerne bereit sei Fragen zu beantworten, soweit ihr das möglich sei. Eine Vorstellung fremder Vorhaben oder Planungen übernehme sie aber eher ungern. Im Beirat würden die verschiedensten Interessen vertreten. Die Untere Naturschutzbehörde prüfe die Vorhaben aber nur aus Naturschutzsicht. Es ginge bei der Beteiligung des Beirates gerade darum die unterschiedlichen Interessen der Landnutzer zu berücksichtigen und die Untere Naturschutzbehörde entsprechend zu beraten. Wenn die Planungen von der UNB vorgestellt werden, bestehe die Gefahr, dass die Vorhaben nur einseitig betrachtet werden. Nach intensiver Diskussion der Beiratsmitglieder wurde sich darauf verständigt, dass zukünftig eine kurze prägnante Darstellung durch die Untere Naturschutzbehörde oder eine andere Fachbehörde des Kreises Euskirchen erfolgt, sofern der Antragsteller bzw. Vorhabenträger oder ein entsprechender Vertreter das Vorhaben nicht im Beirat vorstellen kann. Herr Hoffmann brachte ein, dass die Unterlagen zu den Befreiungen für diese Sitzung gut vorbereitet gewesen seien. Frau Pantenburg sicherte zu, dass dies auch zukünftig so gehandhabt werden soll. Die Vorsitzende Frau Schmitz sprach noch die Formulierung „Benehmen“ in § 6 der Geschäftsordnung an. Sowohl Herr Peters als auch Herr Müller bestätigten, dass dies eine übliche Formulierung sei. Damit ist nicht Einvernehmen gemeint. Die Diskussion zu TOP 7 wurde damit abgeschlossen und es erfolgte die Abstimmung. Der Naturschutzbeirat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung. Abstimmungsergebnis: TOP 8 einstimmig Raumordnungsverfahren zum Neubau einer VL 12/2018 Erdgastransportleitung EUSAL der Open Grid Europe GmbH von Erftstadt nach Euskirchen Offenlage Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage. Frau Budde erläuterte kurz das Verfahren. Hierbei handelt es sich um eine ca. 20 km lange Gasleitung von Erftstadt nach -7Euskirchen-Kuchenheim. Die Inbetriebnahme ist für 2021 geplant. Das Verfahren ist bei der Bezirksregierung angesiedelt und für das dritte Quartal 2018 ist ein Planfeststellungsverfahren vorgesehen. Die Trasse hat einen Korridor von 25 bis 30 Metern. Im Anschluss sollen die Beeinträchtigungen wieder hergestellt werden, so dass nachher nichts mehr von den Bauarbeiten zu sehen sei. Insbesondere zu beachten sei der Artenschutz und die Kompensation. Diese solle sich vorwiegend auf die Aufwertung von Bördearten konzentrieren. Herr Schorn fügte hinzu, dass derzeit verschiedene Varianten geprüft werden und sich dann wahrscheinlich für die Variante mit den geringsten Widerständen entschieden werde. Die Diskussion zu TOP 8 wurde damit geschlossen und es erfolgte die Abstimmung. Der Beirat nimmt die Planungsdaten zur Kenntnis und gibt zu gegebener Zeit seine Stellungnahme ab. Abstimmungsergebnis: TOP 9 einstimmig Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Euskirchen, Stotzheim, Bereich zwischen Sonnenstr., Im Rosenwinkel und JakobBrücker-Str. Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB VL 13/2018 Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage und nach kurzer Diskussion erfolgte die Beschlussfassung. Der Beirat nimmt die Planungsdaten zur Kenntnis und gibt folgende Stellungnahme ab: „Der Planung wird grundsätzlich nicht widersprochen, sofern die Kompensationsmaßnahmen vollständig als „Öffentliche Grünlandflächen“ in geeigneter Form oder/und außerhalb der Abgrenzung des Bebauungsplans, angemessen in Form und Ausmaß, umgesetzt werden.“ Abstimmungsergebnis: TOP 10 Mit Mehrheit dafür, 1 Gegenstimme 23. Änderung des Flächennutzungsplans "Milchwerk Obergartzem" sowie 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 58 der Stadt Mechernich "Am Gartzemer Weg" Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB VL 14/2018 -8Die Beiratsvorsitzende verweist auf die Sitzungsvorlage und es erfolgt die Beschlussfassung. Der Beirat gibt folgende Stellungnahme ab: „Der Beirat nimmt die Planung zur Kenntnis mit dem Hinweis, dass den vorgelegten Unterlagen u. a. die Artenschutzprüfung mit den aktualisierten Daten fehlt bzw. verschiedene Aspekte im Vorentwurf dargestellt sind. Konkrete Hinweise werden nicht gegeben.“ Abstimmungsergebnis: TOP 11 einstimmig Bebauungsplan Nr. 141 der Stadt Mechernich, Standortsicherung Autohaus Hück, Roggendorf Beteiligung der Behörden und TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Offenlage Die Vorsitzende Frau Schmitz verwies auf die Sitzungsvorlage und eröffnete Diskussion. Die Vorsitzende Frau Schmitz erkundigte sich sogleich, ob die bereits bestehende Schotterfläche genehmigt sei. Frau Budde sicherte zu dies zu prüfen. Herr Müller meinte dazu, diese Fläche bestände schon seit Jahrzehnten. Die Vorsitzende Frau Schmitz entgegnete, dass dies grundsätzlich bei der Kompensationsberechnung zu beachten sei, damit nicht ein „nichtgenehmigter“ Biotop- bzw. Nutzungstyp im Nachhinein legalisiert wird. Frau Budde ergänzte, dass die Bewertung der Biotoptypen einheitlich nach den Grundsätzen des LANUV erfolge. Herr Henkenmeier fügte an, dass dort auch Oldtimertreffen stattfinden, Herr Hück aber auch in Sachen Naturschutz kooperativ und bemüht sei. Die Diskussion zu TOP 11 wurde damit abgeschlossen und es erfolgte die Abstimmung. Der Beirat nimmt die Planungsdaten zur Kenntnis und gibt folgende Stellungnahme ab: „Der Planung wird grundsätzlich nicht widersprochen. Es wird der Hinweis gegeben, dass die Kompensationsberechnung dahingehend überprüft werden soll, ob die dazu berechneten versiegelten bzw. semiversiegelten Flächen bereits genehmigt sind oder ob hier der Vorzustand zur Kompensationsberechnung angesetzt werden muss.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig VL 15/2018 -91 Enthaltung TOP 12 Informationen der Vorsitzenden IL 31/2018 Die Vorsitzende Frau Schmitz verweist auf die Sitzungsvorlage und die beigefügten Übersichten. Der Beirat nahm Kenntnis. TOP 13 Anfragen der Mitglieder Die Vorsitzende Frau Schmitz verweist auf das der Vorlage beigefügte Schreiben von Herrn Henkenmeier. Herr Henkenmeier erläuterte seine Feststellungen bei der Bauausführung des Regenrückhaltebeckens, insbesondere dass die Auflagen der UNB bei den Bauarbeiten in großen Teilen schlichtweg ignoriert wurden. Auch eine Einweisung und eine Überwachung der Bauarbeiten habe nicht stattgefunden. Frau Budde betonte, dass sie das Schreiben sehr begrüßt habe und die Bedenken teile. Sie sei selbst schockiert gewesen als bei einem Ortstermin festgestellt wurde, dass die Maßnahme größer durchgeführt wurde als vorgesehen. Daraufhin habe die UNB direkt einen Baustopp bis zum 01.10.2018 verhängt und die Maßnahme werde nach Abschluss erneut bilanziert mit dem Ziel einer Nachkompensation. Anschließend führte Herr Mießeler aus, dass die Baumaßnahme mit einer großen Straßenbaumaßnahme des Landesbetriebes zusammen gehangen und sich der Genehmigungszeitraum lange hingezogen habe. Plötzlich sei von dort aber der Baubeginn bzw. die Bauausführung freigegeben worden, so dass sie im Zugzwang waren. Der Oberflächenentwässerungskanal hätte in der neu ausgebauten Straße nicht mehr verlegt werden dürfen. Daher sei in der Hektik auch übersehen worden, die UNB zu informieren. Derzeit bestehe ein Baustopp für das Bauwerk und es erfolge eine neue Bewertung des Eingriffs. Auch das Baufeld werde noch zurückgebaut. Die Vorsitzende Frau Schmitz weist darauf hin, dass für solche Maßnahmen eine ökologische Baubegleitung sinnvoll sei. Am Ende der Sitzung erkundigt sich Frau Baum noch nach einer durchgeführten Müllsammelaktion zur Brut- und Setzzeit. Frau Budde stimmt zu, dass dies ein unglücklicher Zeitpunkt gewesen sei. Hierbei handelte es sich aber um eine europaweite Aktion, auf die die UNB keinen Einfluss habe. Dennoch sei dies ein berechtigter Einwand. IL 30/2018 - 10 Herr Müller meint, dass diese Aktion auch im Bereich Dahlem durchgeführt wurde. Dabei werde aber nicht durch Sträucher gekrochen, sondern vor allem entlang von den Wegen gesammelt. Die Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. gez. Schmitz Vorsitzende gez. Pantenburg Schriftführerin