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Beschlusstext (Genehmigung der Kooperationsvereinbarung "Interkommunale Gewerbegebiete" Kooperation mit den Gemeinden Niederzier, Kreuzau und der Stadt Düren)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
172 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
06.08.18, 16:10
Aktualisiert
05.09.18, 16:10
Beschlusstext (Genehmigung der Kooperationsvereinbarung "Interkommunale Gewerbegebiete" Kooperation mit den Gemeinden Niederzier, Kreuzau und der Stadt Düren) Beschlusstext (Genehmigung der Kooperationsvereinbarung "Interkommunale Gewerbegebiete" Kooperation mit den Gemeinden Niederzier, Kreuzau und der Stadt Düren) Beschlusstext (Genehmigung der Kooperationsvereinbarung "Interkommunale Gewerbegebiete" Kooperation mit den Gemeinden Niederzier, Kreuzau und der Stadt Düren)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 25. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Merzenich vom 12.07.2018. Öffentliche Sitzung Empfehlungen des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung vom 27.06.2018 8.2 Genehmigung der Kooperationsvereinbarung "Interkommunale Gewerbegebiete" Kooperation mit den Gemeinden Niederzier, Kreuzau und der Stadt Düren 29/2018 1. Ergänzung Der Bürgermeister weist auf die Empfehlung des AWS und die Besprechung des TOP in der Fraktionsvorsitzendenrunde hin und erläutert, dass die Fläche gem. Steckbrief 10.1 mit in die Kooperationsvereinbarung der IKZ aufgenommen werden soll. Herr Esser (Aktiv für Merzenich) sagt aus, dass seines Erachtens lt. der Kooperationsvereinbarung die Entwicklung und Vermarktung durch die WIN.DN erfolgen soll. Er erläutert, dass der Gemeinderat der Verwaltung den Auftrag erteilt hat, Gewerbeflächen zu suchen, nicht jedoch eine Entwicklungsgesellschaft zu beauftragen. Er weist darauf hin, dass das Gutachten als Vermarktungsgesellschaftsform ein Gemeinsames Kommunalunternehmen (GKU) priorisiert und von einer GmbH abrät. Frau Dr. Schoeller (CDU) weist auf den Besuch der Regierungspräsidentin Walsken hin und deren Ausführung, dass eine interkommunale Kooperation ausdrücklich befürwortet, unterstützt und auch bevorzugt wird. Die Gesellschaftsform einer Vermarktungsgesellschaft muss geprüft werden ggf. auch mit fachlicher Beratung. Frau Schoeller plädiert für eine Vorstellung der WIN.DN im AWS. Der Kooperationsvereinbarung stimmt die CDU-Fraktion zu. Herr Zeyen (SPD) erläutert auch, dass die Gesellschaftsform einer Vermarktungsgesellschaft gesucht werden muss. Die SPD-Fraktion stimmt der Kooperationsvereinbarung ebenfalls zu. Er weist nochmals darauf hin, dass für die Kooperationsvereinbarung die im AWS und unter TOP 8.1 beschlossenen Einschränkungen der folgenden Flächen gelten: Fläche „Auf der Heide“ (südlich der Siedlung in Angrenzung zum Gewerbegebiet G1 (Steckbrief 10.2): Die Fläche wird auf 12 ha zuzüglich einer angemessenen Toleranzgröße begrenzt. Sie verläuft in Verlängerung der Strasse „Auf der Heide“/“Gewerbering“ in östlicher Richtung mit begrenzter Ausdehnung in südliche Richtung. Auszug 25. Sitzung 1 von 3 Fläche zwischen Bahntrassen und L264 und BAB 4 nördlich der Siedlung auf der Heide (Steckbrief 10.1): Die Fläche wird geteilt mit dem Verlauf eines südlichen Grünzuges Richtung Bahntrasse Heidesiedlung und einer Potenzialfläche (max. 50% der Gesamtfläche) Gewerbe in Richtung BAB 4 und L264. Die Verkehrsanbindung ist zu prüfen. Ebenso die strengen Auflagen für anzusiedelndes Gewerbe. Herr Esser fragt den Bürgermeister, ob mit der Kooperationsvereinbarung die WIN.DN als Vermarktungsgesellschaft beauftragt ist. Bürgermeister Gelhausen erläutert hierzu:  Die WIN.DN ist mit der Durchführung/Beauftragung der Machbarkeitsstudie betraut.  Er zitiert aus der Kooperationsvereinbarung: Mit dem Eintreten in die Kooperation verpflichten sich die Partner die entstehenden Lasten und Erträge gerecht zu verteilen. Im Rahmen einer späteren Vereinbarung sollen hierzu geeignete Verteilschlüssel auf Augenhöhe zwischen den vier Kommunen erarbeitet werden. Die künftige Organisationsform soll so gewählt das die Entwicklung effizient und wirtschaftlich unter Beteiligung der politischen Gremien der einzelnen Kommunen vorangetrieben wird. Er betont, dass keine zusätzlichen Geldverbrauche durch unnötige Strukturen gewünscht sind und man somit auf bestehende Strukturen und Erfahrungen zurückgreifen kann. Herr Esser erwidert, dass er eine rechtliche Meinung eingeholt hat, die aussagt, dass die WIN.DN durch die Kooperationsvereinbarung als Vermarktungsgesellschaft beauftragt ist. Niederschrift 25. Sitzung 2 von 3 Herr Roosen erläutert erneut, dass die Auswirkungen auf den Haushalt nicht absehbar sind und die avisierten Gewerbesteuereinnahmen keinen Mehrwert erbringen. Er lehnt die Kooperationsvereinbarung ab und glaubt, die Bürger seien nicht ausreichend mitgenommen worden. Der Bürgermeister stellt den TOP zur Abstimmung. Der Gemeinderat fasst mit 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung folgenden Beschluss: Die als Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung wird genehmigt mit den Einschränkungen der Flächen gem. TOP 5 dieser Niederschrift. Weiterhin wird eine Vorstellung der WIN.DN GmbH in einer der nächsten Ausschuss-Sitzungen des AWS empfohlen. Ebenso wird auf die Wahl einer entsprechenden Gesellschaftsform verwiesen an der alle Kommunen beteiligt sind. Niederschrift 25. Sitzung 3 von 3