Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
81 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
06.08.18, 13:06
Aktualisiert
12.09.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 06.08.2018
Vorlagen-Nr.: 27/2018 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Ausschuss für Soziales und
demographischen Wandel
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
11.09.2018
25.09.2018
09.10.2018
Erstellung eines Personalkonzeptes für den Bereich der gemeindlichen Kindertagesstätten;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2017
I. Sach- und Rechtslage:
Mit vorgenanntem Schreiben hat die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, für die gemeindlichen
Kindertageseinrichtungen ein Personalkonzept zu erstellen. Hintergrund dieses Antrages sind die
nicht unerheblich gestiegenen Kosten im Bereich der Kitas, die bei der derzeitigen Finanzierung
durch das Land NRW den Haushalt der Gemeinde Kreuzau unmittelbar belasten. Aktuell werden
von den tatsächlichen anerkennungsfähigen Betriebskosten 79 vom Hundert durch das Land
gefördert, die restlichen 21 vom Hundert sind durch die Gemeinde selbst aufzubringen. Seitens
der Landes NRW wurde im Dezember 2017 das „Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von
Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet. Hieraus hat die Gemeinde
Kreuzau noch im Dezember 2017 für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 einen
Einmalbetrag in Höhe von 138.713,34 Euro erhalten. Für das Kindergartenjahr 2019/2020 soll eine
weitere Zahlung erfolgen.
Seitens der Verwaltung wurde ein Personalkonzept erarbeitet, welches als Anlage beigefügt ist.
Es wird insbesondere deutlich, dass mittelfristig aufgrund des Alters der aktuell Beschäftigten nur
wenige personelle Veränderungen möglich sein werden. Ziel der Gemeinde Kreuzau ist es seit
vielen Jahren, den Beschäftigten unbefristet und damit verlässliche Verträge anbieten zu können.
Dies ist zurzeit bis auf eine Ausnahme und Schwangerschaftsvertretungen auch der Fall.
Personelle Veränderungen sind daher nur sehr eingeschränkt möglich, aus Sicht der Verwaltung
aber auch nicht wünschenswert oder erforderlich.
Bereits bei der ersten kurzen Diskussion über den vorliegenden Antrag wurde
fraktionsübergreifend die Meinung vertreten, dass eine mögliche Veränderung nicht zu einem
Qualitätsverlust in den gemeindlichen Kitas führen darf. Diese Aussage kann ich nur unterstützen.
Dennoch sollen alle Möglichkeiten beleuchtet werden, die zu einer Reduzierung der Kosten führen
können.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Kurzfristig ergeben sich keine Einsparpotentiale im personellen Bereich. Mittelfristig können durch
die Zusammenlegung von Leitungsfunktionen Personalkosten eingespart werden.
III. Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kreuzau wird bei der Neubesetzung von Fachkraftstellen im Bereich der
gemeindlichen Kindertageseinrichtungen jeweils kritisch prüfen, ob und in welchem Umfang eine
Neueinstellung erforderlich ist.
Bei der Neubesetzung von Leitungsstellen soll zukünftig geprüft werden, ob für die
Kindertageseinrichtungen in Üdingen und in Obermaubach sowie für die Kindertageseinrichtungen
in Kreuzau und in Thum jeweils eine gemeinsame Leitungsstelle eingerichtet werden kann.
Erklärtes Ziel ist es, die bisherige Qualität der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kreuzau
nicht zu gefährden.
Der Bürgermeister
- Ingo Eßer -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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