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Allgemeine Vorlage (Erstellung eines Personalkonzeptes für den Bereich der gemeindlichen Kindertagesstätten; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2017)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
81 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
06.08.18, 13:06
Aktualisiert
12.09.18, 13:06
Allgemeine Vorlage (Erstellung eines Personalkonzeptes für den Bereich der gemeindlichen Kindertagesstätten;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2017) Allgemeine Vorlage (Erstellung eines Personalkonzeptes für den Bereich der gemeindlichen Kindertagesstätten;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2017)

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Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 06.08.2018 Vorlagen-Nr.: 27/2018 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Ausschuss für Soziales und demographischen Wandel Haupt- und Finanzausschuss Rat 11.09.2018 25.09.2018 09.10.2018 Erstellung eines Personalkonzeptes für den Bereich der gemeindlichen Kindertagesstätten; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.12.2017 I. Sach- und Rechtslage: Mit vorgenanntem Schreiben hat die CDU-Fraktion den Antrag gestellt, für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen ein Personalkonzept zu erstellen. Hintergrund dieses Antrages sind die nicht unerheblich gestiegenen Kosten im Bereich der Kitas, die bei der derzeitigen Finanzierung durch das Land NRW den Haushalt der Gemeinde Kreuzau unmittelbar belasten. Aktuell werden von den tatsächlichen anerkennungsfähigen Betriebskosten 79 vom Hundert durch das Land gefördert, die restlichen 21 vom Hundert sind durch die Gemeinde selbst aufzubringen. Seitens der Landes NRW wurde im Dezember 2017 das „Gesetz zur Rettung der Trägervielfalt von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet. Hieraus hat die Gemeinde Kreuzau noch im Dezember 2017 für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 einen Einmalbetrag in Höhe von 138.713,34 Euro erhalten. Für das Kindergartenjahr 2019/2020 soll eine weitere Zahlung erfolgen. Seitens der Verwaltung wurde ein Personalkonzept erarbeitet, welches als Anlage beigefügt ist. Es wird insbesondere deutlich, dass mittelfristig aufgrund des Alters der aktuell Beschäftigten nur wenige personelle Veränderungen möglich sein werden. Ziel der Gemeinde Kreuzau ist es seit vielen Jahren, den Beschäftigten unbefristet und damit verlässliche Verträge anbieten zu können. Dies ist zurzeit bis auf eine Ausnahme und Schwangerschaftsvertretungen auch der Fall. Personelle Veränderungen sind daher nur sehr eingeschränkt möglich, aus Sicht der Verwaltung aber auch nicht wünschenswert oder erforderlich. Bereits bei der ersten kurzen Diskussion über den vorliegenden Antrag wurde fraktionsübergreifend die Meinung vertreten, dass eine mögliche Veränderung nicht zu einem Qualitätsverlust in den gemeindlichen Kitas führen darf. Diese Aussage kann ich nur unterstützen. Dennoch sollen alle Möglichkeiten beleuchtet werden, die zu einer Reduzierung der Kosten führen können. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Kurzfristig ergeben sich keine Einsparpotentiale im personellen Bereich. Mittelfristig können durch die Zusammenlegung von Leitungsfunktionen Personalkosten eingespart werden. III. Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Kreuzau wird bei der Neubesetzung von Fachkraftstellen im Bereich der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen jeweils kritisch prüfen, ob und in welchem Umfang eine Neueinstellung erforderlich ist. Bei der Neubesetzung von Leitungsstellen soll zukünftig geprüft werden, ob für die Kindertageseinrichtungen in Üdingen und in Obermaubach sowie für die Kindertageseinrichtungen in Kreuzau und in Thum jeweils eine gemeinsame Leitungsstelle eingerichtet werden kann. Erklärtes Ziel ist es, die bisherige Qualität der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kreuzau nicht zu gefährden. Der Bürgermeister - Ingo Eßer - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-