Daten
Kommune
Kall
Größe
81 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
07.08.18, 18:06
Aktualisiert
08.08.18, 12:55
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
aus der 27. Sitzung
des Rates der Gemeinde Kall
vom 03.07.2018
ÖFFENTLICHER TEIL
Zu 8.
Festsetzung des Förderprogramms „Neues Leben in alten Gebäuden“
Vorlagen-Nr.: 142/2018 1. Ergänzung
Beratungsverlauf:
Herr Sohn bemängelt, dass die Vorlage die SPD-Fraktion nicht als Initiator ausweise.
Die Fraktionen stimmen darin überein, dass die geplante Förderung zusätzlich zum
Baukindergeld erfolgen solle.
Bürgermeister Esser gibt zu bedenken, dass insbesondere bei Objekten im Fördergebiet des
Integrierten Handlungskonzeptes auf eine Förder(un)schädlichkeit zu achten sei. Die
Verwaltung werde zudem eine Pressemitteilung veranlassen, die den Bürgern die
Fördervoraussetzungen nachvollziehbar kommuniziere.
Herr Esser regt an, dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen (sozialer Wohnungsbau, etc.)
die AG Wohnraum nach der Sommerpause erneut tagen solle.
Beschluss:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018 -TOP 7-beschließt
der Rat die Einführung des Förderprogramms „Neues Leben in alten Gebäuden“.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig