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Beschlusstext (Festsetzung des Förderprogramms „Neues Leben in alten Gebäuden“)

Daten

Kommune
Kall
Größe
81 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
07.08.18, 18:06
Aktualisiert
08.08.18, 12:55
Beschlusstext (Festsetzung des Förderprogramms „Neues Leben in alten Gebäuden“)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS aus der 27. Sitzung des Rates der Gemeinde Kall vom 03.07.2018 ÖFFENTLICHER TEIL Zu 8. Festsetzung des Förderprogramms „Neues Leben in alten Gebäuden“ Vorlagen-Nr.: 142/2018 1. Ergänzung Beratungsverlauf: Herr Sohn bemängelt, dass die Vorlage die SPD-Fraktion nicht als Initiator ausweise. Die Fraktionen stimmen darin überein, dass die geplante Förderung zusätzlich zum Baukindergeld erfolgen solle. Bürgermeister Esser gibt zu bedenken, dass insbesondere bei Objekten im Fördergebiet des Integrierten Handlungskonzeptes auf eine Förder(un)schädlichkeit zu achten sei. Die Verwaltung werde zudem eine Pressemitteilung veranlassen, die den Bürgern die Fördervoraussetzungen nachvollziehbar kommuniziere. Herr Esser regt an, dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen (sozialer Wohnungsbau, etc.) die AG Wohnraum nach der Sommerpause erneut tagen solle. Beschluss: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2018 -TOP 7-beschließt der Rat die Einführung des Förderprogramms „Neues Leben in alten Gebäuden“. Abstimmungsergebnis: einstimmig