Daten
Kommune
Jülich
Größe
13 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
07.08.18, 10:07
Aktualisiert
07.08.18, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 7. August 2018
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 04.07.2018 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
17.
Gewerbeflächenkonzept für den Kreis Düren, Version 1.0 - hier: Zustimmung der Stadt
Jülich
(Vorlagen-Nr.179/2018)
StV Garding bittet um Information über
- die Flächenzusammensetzung verkaufter aber nicht genutzter Flächen im Stadtgebiet
- ob diese Flächen sogenannte Vorratskäufe sind
- ob auf diese Flächen Bauverpflichtungen auferlegt wurden.
Beigeordneter Schulz sagt die Beantwortung der Fragen bis zur nächsten Ratssitzung zu.
Beschlussentwurf:
Ohne Abstimmung
1. Die Stadt Jülich erkennt das kreisweite Gewerbeflächenkonzept als gemeinsame
Entwicklungs-Strategie mit den kreisangehörigen Kommunen und dem Kreis Düren an,
um im Sinne der im Kreis Düren ansässigen und ansiedlungswilligen Unternehmen
Flächenpotentiale zur Bestandserhaltung, zur Erweiterung und Neuansiedlung von
Firmen bereitzuhalten und hiermit den Kreis Düren als Wirtschaftsstandort zu stärken und
fortzuentwickeln.
2. Angesichts der noch langen Zeitdauer bis zum endgültigen Abschluss des laufenden
Regionalplanverfahrens wird das Gewerbeflächenkonzept des Kreises Düren als jederzeit
anpassungsfähiges Flächenkonzept aufgefasst, das neue, bislang nicht absehbare
Entwicklungen aufnehmen kann und insoweit einer ständigen Fortschreibung zugänglich
ist.
3. Die Stadt Jülich erklärt sich damit einverstanden, die Inhalte des kreisweiten
Gewerbeflächenkonzeptes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und befürwortet
einen gemeinsamen Pressetermin der kreisangehörigen Kommunen und des Kreises
Düren im Anschluss an die HVB-Konferenz.
4. Die Stadt Jülich beauftragt mit den kreisangehörigen Kommunen den Kreis Düren, das
kreisweite Gewerbeflächenkonzept als Fachbeitrag im Rahmen der Überarbeitung des
Regionalplans bei der Bezirksplanungsbehörde vorzulegen.