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Beschlusstext (Bebauungsplan Koslar Nr. 28 "Theodor-Heuss-Straße II" a) Ergebnis aus der Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugeetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
07.08.18, 10:07
Aktualisiert
07.08.18, 10:07
Beschlusstext (Bebauungsplan Koslar Nr. 28 "Theodor-Heuss-Straße II"
a) Ergebnis aus der Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch   
    (BauGB) 
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugeetzbuch 
    (BauGB))

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Stadt Jülich Jülich, 7. August 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.07.2018 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 18. Bebauungsplan Koslar Nr. 28 "Theodor-Heuss-Straße II" a) Ergebnis aus der Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugeetzbuch (BauGB) (Vorlagen-Nr.144/2018) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Zu a) Über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gemäß Anlage 1 beschlossen. Zu b) Der Bebauungsplan Koslar Nr. 28 "Theodor-Heuss-Straße II" wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB für die Dauer von mindestens 30 Tagen öffentlich ausgelegt.