Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Einführung einer Chip-Pflicht für alle Hunde)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,8 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
07.08.18, 10:07
Aktualisiert
07.08.18, 10:07
Beschlusstext (Einführung einer Chip-Pflicht für alle Hunde)

öffnen download melden Dateigröße: 9,8 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 7. August 2018 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.07.2018 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 2.1 Einführung einer Chip-Pflicht für alle Hunde (Vorlagen-Nr.137/2018) Mitteilung: Im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatungen wurde seitens der SPD-Fraktion die Einführung einer Chip-Pflicht für alle Hunde angeregt. Hierdurch versprach man sich einen deutlichen Anstieg der Anmeldezahlen bei kleinen Hunden und damit einhergehend einen Zuwachs bei der Hundesteuer. Bereits zum damaligen Zeitpunkt stand die Verwaltung dem Vorhaben der SPD-Fraktion skeptisch gegenüber und verwies auf die gesetzliche Regelung, wonach eine Chip-Pflicht in NRW lediglich für gefährliche und große Hunde vorgesehen ist. Mittlerweile wurde auch seitens der Verwaltung Kontakt mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW aufgenommen. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Erweiterung der Chip-Pflicht und somit eine Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung im Sinne der SPD-Fraktion nicht vom Regelungsgehalt des LHundG gedeckt ist und somit rechtswidrig wäre. Eine Erweiterung der Chip-Pflicht wäre nur denkbar, wenn eine Gefahr für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen würde. Dies bedeutet, dass von den Hunden, die noch nicht der Chip-Pflicht unterliegen, zum jetzigen Zeitpunkt in Jülich eine Gefahr ausgehen muss. Diese Beobachtungen wurden in Jülich jedoch nicht gemacht.