Daten
Kommune
Jülich
Größe
15 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
07.08.18, 10:07
Aktualisiert
07.08.18, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 7. August 2018
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 04.07.2018 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
2.2
Weiteres Vorgehen Brandschutzbedarfsplan
Aktueller Stand und Zeitplan
(Vorlagen-Nr.145/2018)
Mitteilung:
Wie bereits in der letzten Sitzungsrunde mitgeteilt, gibt es aufgrund des Schnellbriefes
107/2018 vom 23.04.2018 des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen die
Möglichkeit, vorbehaltlich der Zustimmung des Kreisbrandmeisters und der
Bezirksregierung, die dem Brandschutzbedarfsplan zu Grunde liegenden Schutzziele
(Eintreffzeiten der Feuerwehr) entsprechend zu ändern.
Deshalb empfiehlt es sich, den in Arbeit befindlichen Brandschutzbedarfsplan
anzupassen. In diesem Zusammenhang werden je nach Bebauungsart (Gewerbegebiet,
Wohnbebauung, Anzahl hoher Gebäude) differenzierte Beurteilungsklassen mit
unterschiedlichen Schutzzielen definiert.
Um trotz dieser erforderlichen und sinnvollen Anpassung die Erstellung des
Brandschutzbedarfsplanes zu forcieren, hat am 01.06.2018 in größerer Runde ein
Abstimmungsgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter der beauftragten Fachfirma
stattgefunden.
Zu Beginn des Gespräches wurde auch seitens der Fachfirma eingeräumt, dass die
Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes für die Stadt Jülich wider Erwarten schleppend
erfolgte. Allerdings wurden schon umfangreiche Erhebungen, u.a. im Rahmen der
Befahrung des Stadtgebietes gemacht, so dass die Sollkonzeption aufgrund der neuen
Schutzziele schnell anzupassen sein wird.
Aus diesem Grund macht es auch keinen Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt über einen
Vertragsausstieg nachzudenken.
Vielmehr wurde nunmehr folgender straffer Zeitplan verbindlich vereinbart:
1. bis Mitte Juni erfolgt die Zulieferung der Kapitel 5 und 6 des Brandschutzbedarfsplans
(neue Schutzziele, neues Soll, Klärung erforderlicher Standorte)
2. bis Ende Juni Rückmeldung unsererseits bzgl. Kapitel 5 und 6
3. bis Ende Juni Ergebnisse der Organisationsuntersuchung und Personalbedarfsaussage /
Dienstplan (der hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr)
4. bis Anfang / Mitte Juli Kapitel 7-9 (Maßnahmen, Kosten etc.) und Vorlage des
komplett durchgeschriebenen Entwurfs
5. bis Mitte Juli sollen parallel die Kapitel 5 und 6 vorab mit dem Kreisbrandmeister
abgestimmt werden
6. im August / nach den Sommerferien soll in einem gemeinsamen Termin die
Vorstellung an Arbeitskreis Politik und die Führungskräfte Feuerwehr unter
Einbeziehung der beauftragten Fachfirma erfolgen.
Die Bezirksregierung wird über die geplante und angepasste Vorgehensweise zeitnah
informiert.
Ergänzung:
Mit Schnellbrief Nr. 124/2018 vom 17.05.2018 informiert der Städte- und Gemeindebund
NRW darüber, dass es bezüglich des Verfahrens der Zulassung einer Ausnahme nach §
10 Satz 3 BHKG (Ausnahme von der Verpflichtung zur Einrichtung einer ständig
besetzten hauptamtlichen Feuerwache) durch die Bezirksregierungen einen neuen
Erlassentwurf des Ministeriums des Inneren gibt.
Lt. Städte- und Gemeindebund erweitert dieser Entwurf den kommunalen
Gestaltungsspielraum.
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.07.2018
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