Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
304 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
14.08.18, 18:01
Aktualisiert
15.08.18, 14:01
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Inhalt der Datei
Euskirchen, 13.07.2018
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 11.07.2018 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
17:55 Uhr
Der Kreistag besteht aus 56 Mitgliedern.
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Rosenke, Günter, Euskirchen
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen
Engels, Hans-Josef, Weilerswist
Gerdemann, Rita, Zülpich
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Jülich, Urban-Josef, Euskirchen
Kohlheyer, Clas, Euskirchen
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Mertens, Johannes, Dahlem
Mießeler, Rudi, Mechernich
Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel
Reidt, Josef, Schleiden
Schmitz, Dominik, Euskirchen
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen
Schulz, Günther, Mechernich
Stickeler, Karsten, Weilerswist
Stolz, Ute, Kall
Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich
Wasems, Hans Peter, Blankenheim
Weber, Günter, Euskirchen
Weimbs, Frank, Hellenthal
Wolter, Leo, Zülpich
SPD
Cremer, Franz, Hellenthal
Häger, Norbert, Euskirchen
Heller, Wolfgang, Schleiden
Hettmer, Heinrich, Zülpich
Höllmann, Michael, Euskirchen
Kunz, Emmanuel, Kall
Ramers, Markus, Blankenheim
Schmitz, Hans, Mechernich
-2Schulte, Andreas, Weilerswist
Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich
Seidler, Stefanie, Dahlem
Stentrup, Gerhard, Nettersheim
Vermöhlen, Karl, Kall
FDP
Grau, Christian, Zülpich
Dr. Milz, Markus, Bad Münstereifel
Reiff, Hans, Kall
van Meenen, Dirk, Euskirchen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Grutke, Jörg, Zülpich
Kalnins, Angela, Zülpich
Konias, Nathalie, Mechernich
Kroll, Dorothee, Euskirchen
Mende, Ellen, Euskirchen
UWV
Bühl, Andreas, Bad Münstereifel
Daniel, Susanne, Euskirchen
Dürer, Joachim, Weilerswist
Mondorf, Michael, Weilerswist
Troschke, Franz, Mechernich
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel
Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich
Fraktionslos
Lübke, Bernd, Hellenthal
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Herr Derichs, Persönlicher Referent des Landrates
Herr Andres, Stabsstelle 12
Herr Hessenius, Kämmerer und stv. GBL I
Herr Rosell, GBL II
Frau Wonneberger-Wrede, GBL‘in IV
Herr Blindert, GBL V
Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80
Frau Haas, GB I/15 als Protokollführerin
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und
Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Esser, Johannes, Nettersheim
Nießen, Franz-Josef, Schleiden
SPD
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel
FDP
Schorn, Frederik, Weilerswist
-3Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des
Kreistages mit Einladung vom 29.06.2018 form- und fristgerecht
eingeladen wurde und dass der Kreistag beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende bittet, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
um den Tagesordnungspunkt „Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden“ (V 447/2018) zu erweitern und
als TOP 10 zu beraten.
Weiter bittet er, den TOP 17 (TOP 18 neu) „Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW, hier:
Stellungnahme des Kreises“ um die Verwaltungsergänzung Z 3
zur V 432/2018 vom 09.07.2018 zu ergänzen.
Der Kreistag erklärt sich mit den vorstehenden Änderungen der
Tagesordnung einverstanden und stellt die Tagesordnung in der
geänderten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
TOP 3
Einstimmig.
Integriertes Klimaschutzkonzept des Kreises Euskirchen
(IKSK)
- Klimafolgenanpassung
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
06.06.2018
u.Konvers.Vogels.
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.06.2018
Kreisausschuss
04.07.2018
Der Kreistag beschließt,
a) die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden
Förderantrag zur Konzepterstellung eines Klimafolgenanpassungskonzeptes vorzubereiten,
b) das erforderliche Budget in Höhe von ca. 50.000 € zur KoFinanzierung aus Mitteln der Haushaltsstelle Sachkosten
zur „Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes“
zur Verfügung zu stellen,
c) die dauerhafte Einrichtung des Klimaschutzmanagements
und damit Entfristung der Stelle ab 01.05.2019,
d) die Fortführung eines jährlichen Sachkostenbudgets „Klimaschutz“ in Höhe von 50.000 €.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 425/2018
Z1
Z2
Z3
-4TOP 4
Übertragung des Eifelmuseums in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim
Ausschuss für Bildung und Inklusion
12.06.2018
Verwaltungsergänzung
26.06.2018
Kreisausschuss
04.07.2018
V 438/2018
Z1
Z2
Z3
Der Vorsitzende teilt mit, dass er am selben Tag eine Mail von
der Gemeinde Blankenheim erhalten habe, dass die Gremien der
Vorlage noch nicht zugestimmt hätten. Man wolle zunächst eine
Nutzung für den gegenüberliegenden Konsum finden und je nach
Nutzung mit dem Kreis verhandeln. Die Gemeinde Blankenheim
habe vorgeschlagen, die Thematik im Herbst erneut in ihre Gremien zu geben.
Kreistagsmitglied Reidt (CDU) stellt fest, dass zwischen dem
Kreis Euskirchen und der Gemeinde Blankenheim eine Vereinbarung bestehe, die mit der Übertragung des Eifelmuseums in das
Eigentum der Gemeinde Blankenheim enden sollte. Dafür habe
der Kreis Euskirchen über 20 Jahre lang einen Zuschuss an die
Gemeinde Blankenheim gezahlt. Wenn sich die Gemeinde weigern sollte, das Eifelmuseum in ihr Eigentum zu übernehmen,
falle die Geschäftsgrundlage für die gesamte Vereinbarung weg.
Dies habe zur Folge, dass die gezahlten Beträge von der Gemeinde zurückgefordert werden müssten. Das sollte man in die
Verhandlungen mit der Gemeinde Blankenheim mit einbeziehen.
Der Vorsitzende sagt zu, dies bei den Gesprächen mit der Gemeinde Blankenheim zu berücksichtigen.
Der Kreistag beschließt, das Eifelmuseum (Gebäude mit Inventar) mit Wirkung zum 1.1.2021 in das Eigentum der Gemeinde
Blankenheim zu übertragen und beauftragt die Verwaltung, den
dazu notwendigen notariellen Vertrag gemäß dem beigefügten
Entwurf abzuschließen. Die Verwaltung ist ermächtigt, vom Notar
vorgeschlagene juristische Änderungsformulierungen, die die
Vereinbarung aber inhaltlich nicht verändern dürfen, zu akzeptieren.
Abstimmungsergebnis:
TOP 5
Einstimmig
Übertragung der Inhalte des Museumsdepots in Lommersdorf in das Eigentum des LVR-Freilichtumuseums Kommern
Ausschuss für Bildung und Inklusion
12.06.2018
Verwaltungsergänzung
26.06.2018
Kreisausschuss
04.07.2018
Der Kreistag beschließt, den Inhalt des Museumsdepots in der
Schule in Lommersdorf mit alsbaldiger Wirkung in das Eigentum
des LVR - Freilichtmuseums - Kommern zu übertragen und beauftragt die Verwaltung, den dazu notwendigen Vertrag gemäß
dem beigefügten Entwurf abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 439/2018
Z1
Z2
Z3
-5TOP 6
Übertragung der Festsetzungsbefugnis der obersten Dienst- V 442/2018
behörde auf die Rheinischen Versorgungskassen (RVK)
Z1
Kreisausschuss
04.07.2018
Der Kreistag beschließt, die Festsetzungsbefugnis der obersten
Dienstbehörde mit sofortiger Wirkung auf die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) zu übertragen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 7
Einstimmig
Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen
Kreisausschuss
04.07.2018
V 443/2018
Z1
Der Kreistag beschließt die als Anlage 1 beigefügte Fassung der
Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen.
Abstimmungsergebnis:
mit Mehrheit beschlossen,
6 Gegenstimmen (Bündnis 90/DIE
GRÜNEN, DIE LINKE)
Der K
TOP 8
Jahresabschluss 2017: Ermächtigungsübertragung
Kreisausschuss
04.07.2018
Info 340/2018
Z1
Der Kreistag nimmt die Info 340/2018 zur Kenntnis.
TOP 9
Umbesetzung
hier: Antrag der UWV-Fraktion
A 161/2018
Der Kreistag stimmt dem Antrag 161/2018 der UWV-Fraktion zu
und beschließt folgende Umbesetzung:
Beirat Justizvollzugsanstalt Euskirchen
bisher: Susanne Daniel
Abstimmungsergebnis:
TOP 10
neu: Nicole Troschke
Einstimmig
Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur V 447/2018
Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und
Schleiden
Der Vorsitzende führt aus, dass mit einer Mehrheit von 2/3 der
anwesenden Mitglieder des Kreistages je 7 Personen für die
Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden zu wählen sind. Nach Hare-Niemeyer bedeute dies 3 Sitze für die CDU-Fraktion, 2 Sitze für die SPDFraktion, jeweils 1 Sitz für die FDP-Fraktion, die Fraktion Bündnis
90/DIE GRÜNEN und die UWV-Fraktion. Die Fraktion DIE LINKE
und Einzelmitglied Lübke würden keinen Sitz erhalten. Der Vorsitzende stellt fest, dass sich die FDP-Fraktion, UWV-Fraktion
und die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf zwei Sitze verständigen müssten.
-6Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) erklärt, dass die SPDFraktion freiwillig auf einen Sitz verzichte, um einen gemeinsamen Wahlvorschlag mit der entsprechenden Mehrheit zu erhalten
und den drei kleinen Fraktionen die Möglichkeit zu geben, in den
Ausschüssen zur Schöffenwahl vertreten zu sein.
Zu Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen der Amtsgerichtbezirke Euskirchen und Schleiden werden
folgende Personen gewählt:
I. Amtsgericht Euskirchen
1.
Nolden, Hans-Josef
Houverath, Eichener Str. 22
53902 Bad Münstereifel
2.
Kolvenbach, Bernd
Carl-Schurz-Str. 12a
53879 Euskirchen
3.
Wolter, Leo
Enzen, An der Drüghweide 14
53909 Zülpich
4.
Höllmann, Michael
Münstereifeler Straße 110
53879 Euskirchen
5.
van Meenen, Dirk
Münstereifeler Straße 151
53879 Euskirchen
6.
Mende, Elisabeth
Lindenweg 25
53879 Euskirchen
7.
Dürer, Joachim
Groß-Vernich, Wilhelm-Busch-Str. 4
53919 Weilerswist
II. Amtsgericht Schleiden
1.
Mertens, Johannes
Schänzchen 7
53949 Dahlem
2.
Weimbs, Frank
Wollenberg, Wollenberg 78
53940 Hellenthal
3.
Stolz, Ute
Weiherbenden 11
53925 Kall
4.
Stentrup, Gerhard
Frohngau, Auf der Kumm 20
53947 Nettersheim
-75.
Reiff, Hans
Scheven, Furtstraße 28
53925 Kall
6.
Neveling, Gisela
Im Auel 46
53937 Schleiden
7.
Westerburg, Frank
Hollerath, Kirchstraße 16a
53940 Hellenthal
Abstimmungsergebnis:
TOP 11
mit Mehrheit beschlossen,
1 Gegenstimme (DIE LINKE)
Sozialbericht Fortschreibung 2018
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
06.06.2018
Info
331/2018
Z1
07.06.2018
12.06.2018
13.06.2018
14.06.2018
04.07.2018
Z2
Z3
Z4
Z5
Z6
Der Kreistag nimmt die Info 331/2018 zur Kenntnis.
TOP 12
Kinder- und Jugendförderplan
V 427/2018
hier: Schulsozialarbeit in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt,
Regionalverband Rhein Erft & Euskirchen, an den Berufskollegs des Kreises Euskirchen
Z1
Jugendhilfeausschuss
14.06.2018
Z2
Kreisausschuss
04.07.2018
Kreistagsmitglied Kunz (SPD) und Kreistagsmitglied Dr. Schweikert-Wehner (SPD) nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Der Kreistag beschließt, im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans vom 01.08.2018 bis 31.12.2021 auf Grundlage des vorliegenden Konzeptes der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband
Rhein Erft & Euskirchen, einer Aufstockung des Stellenvolumens
für Schulsozialarbeit um 0,2 VZÄ zuzustimmen und die Mittel in
den Haushalt 2019 einzuplanen.
Die Leistungs- und Zielvereinbarung wird entsprechend angepasst.
Abstimmungsergebnis:
TOP 13
Einstimmig
Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der
V 440/2018
Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen
e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und
Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum
31.12.2021
-8Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
14.06.2018
04.07.2018
Z1
Z2
Kreistagsmitglied Kunz (SPD) und Kreistagsmitglied Dr. Schweikert-Wehner (SPD) nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem
Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von
Arbeitsauflagen im Kreisgebiet vom 01.01.2019 bis zum
31.12.2021 zu verlängern.
Abstimmungsergebnis:
TOP 14
Einstimmig
Außerunterrichtliches Angebot im Rahmen der Maßnahme
"FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch" für neu zugewanderte Schüler/-innen
Ausschuss für Bildung und Inklusion
12.06.2018
Kreisausschuss
04.07.2018
V 436/2018
Z1
Z2
Der Kreistag beschließt die Durchführung der Bildungsmaßnahme „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“. Der Eigenanteil von
20% wird im Haushalt zur Verfügung gestellt. Er wird nach Möglichkeit teilweise auch dadurch erbracht, dass die Räumlichkeiten
der kreiseigenen Schulen bereitgestellt und unterhalten werden.
Abstimmungsergebnis:
TOP 15
Einstimmig
Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskir- V 437/2018
chen
Z1
Ausschuss für Bildung und Inklusion
12.06.2018
Z2
Kreisausschuss
04.07.2018
Der Kreistag beschließt den Medienentwicklungsplan für die
Schulen des Kreises Euskirchen (Anlage 1 der V 437/2018). Die
Ausstattung mit Präsentationstechnik erfolgt für jede Schule individuell nach Maßgabe der Anlagen 2 bis 7 der V 437/2018.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung in Abstimmung mit den Schulleitungen zu realisieren. Der Kreis
Euskirchen stellt die dafür benötigten Haushaltsmittel in
den Jahren 2018 bis 2022 zur Verfügung.
2. Die im Haushalt 2018 veranschlagten Mittel zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans unter den Investitionsnummern I231012601, I231022601, I221012601,
I221022601, I221052601, I221062601 werden entsperrt.
3. Für die Finanzierung werden, soweit dies nach den Förderrichtlinien möglich ist, die Mittel aus dem Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ verwendet, s.
Beschluss Z 1/V 411/2018.
-94. Die Verwaltung prüft, ob die Tätigkeiten der koordinierenden Stelle (Ziffer 6.7 des Plans, S. 56 ff) durch zusätzliches eigenes Personal oder wirtschaftlicher durch einen
externen Dienstleister wahrgenommen werden können.
5. Die im Plan vorgesehenen Jahresgespräche mit den
Schulleitungen werden unter der Moderation des Büros
Dr. Garbe & Lexis durchgeführt. Die hierfür erforderlichen
Mittel in Höhe von 1.500 € jährlich werden ab 2018 zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt
über „Gute Schule 2020“.
Abstimmungsergebnis:
TOP 16
Einstimmig
Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und insbesondere Badegewässer auf multiresistente und pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verwaltungsergänzung
17.05.2018
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
07.06.2018
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.06.2018
Kreisausschuss
04.07.2018
A 159/2018
Z1
Z2
Z3
Z4
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bedauert, dass es nicht gelungen sei, die Mehrheit von der Dringlichkeit
und Notwendigkeit der kreisweiten Untersuchung der Badegewässer zu überzeugen. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse sei
davon auszugehen, dass in den Gewässern mit multiresistenten
Erregern zu rechnen sei. Um konkrete Kenntnisse zu erhalten,
würden die Grünen im Kreis Euskirchen auf eigene Kosten Analysen der Gewässer mit akkreditierten Laboren durchführen und
die Ergebnisse entsprechend kommunizieren. Erst auf dieser
Basis sei Entscheidungsautonomie bei den Bürger/innen möglich.
Der Vorsitzende bittet darum, mit den Eigentümern der Gewässer
Kontakt aufzunehmen und entsprechende Genehmigungen einzuholen.
Der Vorsitzende stellt den Antrag 159/2018 zur Abstimmung:
Abstimmungsergebnis:
TOP 17
mit Mehrheit abgelehnt
Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen
Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
07.06.2018
Kreisausschuss
04.07.2018
Der Kreistag beschließt:
1. Die Satzung vom 29.12.2004 zur Übertragung von Aufgaben
der Sozialhilfe auf die kreisangehörigen Kommunen wird mit
Wirkung zum Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben.
2. Spätestens zum 01.01.2020 werden im Kreisgebiet drei Sozialleistungsstandorte in
Euskirchen (zuständig für Euskirchen, Weilerswist und
Bad Münstereifel),
V 429/2018
Z1
Z2
- 10
Mechernich (zuständig für Mechernich und Zülpich)
und
Schleiden (zuständig für Schleiden, Kall, Hellenthal,
Dahlem, Blankenheim und Nettersheim)
gebildet.
3. Die Verwaltung tritt mit den Kommunen in entsprechende
Vorbereitungs- und Personalgespräche ein.
Abstimmungsergebnis:
TOP 18
mit Mehrheit beschlossen,
2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW
hier: Stellungnahme des Kreises
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.06.2018
Kreisausschuss
04.07.2018
Verwaltungsergänzung
09.07.2018
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) führt aus, dass bei der vorherigen Änderung des LEP eine Stellungnahme abgegeben wurde, von der einige Punkte berücksichtigt wurden und einige nicht.
Die nicht berücksichtigten Punkte der früheren Stellungnahme
sollen daher aufrechterhalten werden.
Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) bemerkt, dass durch die Aufnahme der Privilegierung der Windräder in die Änderung des LEP
ein Nachteil für die Eifelkommunen entstehe. Windkraftbetreiber
könnten gegen den Willen der Kommunen, auch dort wo keine
Konzentrationsflächen ausgewiesen seien, Windräder errichten.
Daher sollte die Privilegierung der Windräder abgelehnt werden.
Kreistagsmitglied Weber (CDU) bedankt sich seitens der CDUFraktion bei der Verwaltung für die vorgelegte Verwaltungsergänzung, die genau die Intention des CDU-Antrages beinhalte.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) führt
aus, dass die Fraktion der Änderung des LEP nicht zustimmen
werde. Es gebe viele Argumente, die gegen die Änderung des
LEP sprächen, aber er werde sich in seiner Begründung auf die
folgenden fünf wesentlichen Aspekte konzentrieren. Wie in der
Kreistagssitzung mit dem Vorsitzenden besprochen, hat Herr
Grutke seine Ausführungen für das Protokoll schriftlich zur Verfügung gestellt:
1. Streichung 6.1-2 Grundsatz Leitbild „flächensparende Siedlungsentwicklung“
Die ersatzlose Streichung des Grundsatzes den Flächenverbrauch bis 2020 auf fünf Hektar pro Tag reduzieren zu wollen,
steht sinnbildlich für eine Entfesselungspolitik, die zu ungebremstem Flächenfraß führt.
Die Zielsetzung leitet sich aus der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ab, welche für Deutschland als Zielgröße 30 ha pro Tag
formuliert. 5 ha pro Tag für NRW ergeben sich hierbei aus dem
Anteil NRWs an der Siedlungs- und Verkehrsfläche Deutschlands.
V 432/2018
Z1
Z2
Z3
- 11 Das novellierte Raumordnungsgesetz (ROG), welches am 29.
November 2017 in Kraft getreten ist, hat diese Zielsetzung ebenfalls aufgenommen. Durch die beabsichtigte Änderung am LEP
wird diese gesetzliche Vorgabe des ROG missachtet.
Zudem liegen uns die Stellungnahmen des WestfälischLippischer und des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes vor.
Diese lehnen den LEP ebenfalls ab.
2. Änderungen an 2-3 Ziel „Siedlungsraum und Freiraum“
Nicht nur die Streichung der Hinweise auf Einschränkungen bei
der Siedlungsentwicklung von im Freiraum gelegenen Ortsteilen
weicht die Abgrenzung zwischen Siedlungsraum und Freiraum
auf, sondern auch die umfangreiche Ausweitung der Ausnahmetatbestände.
Hierbei ist insbesondere die Aufnahme von nicht nach § 35 Abs.
1 Nr. 4 BauGB privilegierten Tierhaltungsanlagen abzulehnen.
3. 7.3-1 Ziel „Walderhaltung und Waldinanspruchnahme“
Die vorgeschlagenen Änderungen am LEP in Bezug auf die
Windenergie können nur als Frontalangriff auf die Windenergie
gewertet werden. Auch, wenn sie zum Großteil in der Praxis
kaum durchsetzbar sein werden, weil bundesrechtliche Festsetzungen ihnen entgegenstehen.
4. 9.2-1 Ziel „Räumliche Festlegungen für oberflächennahe
nichtenergetische Rohstoffe“
Die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf den Abbau nichtenergetischer Rohstoffe in unserem Land werden weit reichende
Folgen für Menschen, Natur und Heimat haben.
Die in den Regionalplänen auszuweisenden Vorranggebiete für
diese Rohstoffe sollen nur noch in Ausnahmefällen als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten eine Ausschlusswirkung im Rest der Region haben.
Damit besteht die reale Gefahr, dass weite Teile NordrheinWestfalens „abgebaggert“ werden.
Wir im Kreis erleben die offensichtlichen Konsequenzen, z. B.
bereits in Weilerswist beim Quarzkiesabbau. In Zukunft verringern sich die Gestaltungspielräume durch die Betroffenen nochmals ganz deutlich.
5. 7.2-2 Ziel „Gebiete für den Schutz der Natur
Der Nationalpark ist die in Deutschland weitreichendste und konsequenteste Unterschutzstellung von Flächen für den Naturschutz. In NRW gibt es mit dem Nationalpark Eifel bis heute nur
einen Nationalpark.
Dass die Landesregierung das Ziel in der Senne einen zweiten
Nationalpark für NRW zu entwickeln ohne sachliche Begründung
streicht, legt den Verdacht nahe, dass es ihr schlicht nicht wichtig
ist.
Umso bedeutsamer ist in diesem Zusammenhang aber die Streichung von Schutzzielen des bestehenden Nationalparks.
Fazit: Allein diese Auswahl der Themenblöcke macht eine Ableh-
- 12 nung des vorliegenden LEP’s zwingend erforderlich. Durch die
eingefügten Änderungen in den Z’s sowie den heute vorgetragenen Ergänzungen verschlechtert sich die Gesamtsituation nochmals deutlich, so dass die Kreistagsfraktion dem LEP, wie auch
der aktuellen Stellungnahme des Kreises, nicht zustimmt.
Kreistagsmitglied Kroll (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) drückt ihr Erstaunen darüber aus, dass die SPD, die in der letzten Legislaturperiode zusammen mit den Grünen die Landesregierung gestellt
und den LEP damals mit aufgestellt habe, einem LEP zustimme,
der weder das Wort Landesentwicklung noch Plan verdiene.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) teilt mit, dass sich die
Fraktion gegen die Stellungnahme und vollinhaltlich gegen den
neuen LEP ausspreche.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) fasst zusammen, dass
über die Z 3 und die beiden Anträge der SPD-Fraktion, die Inhalte
aus der Stellungnahme zur letzten LEP-Änderung zu berücksichtigen und sich gegen die Privilegierung der Windkraftanlagen
auszusprechen, abgestimmt werden müsse.
Geschäftsbereichsleiter Blindert (GB V) stellt zur Privilegierung
der Windkraftanlagen klar, dass sich der Kreis bereits in seiner
letzten Stellungnahme gegen die Vorgabe der Landesregierung
ausgesprochen habe, dass die Bezirksregierung in ihren Regionalplänen Vorrangzonen für Windenergie ausweisen müsse. Die
Landesregierung nehme diese starren Vorgaben nun zurück,
indem sie dem Regionalrat die Möglichkeit einräume, Vorrangzonen auszuweisen, ihn aber nicht mehr dazu verpflichtet. Dies sei
im Sinne der Kommunen, weil die Kommunen hinsichtlich der
Windenergie wieder eigenständig agieren könnten.
Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) stellt heraus, dass die Privilegierung durch diese Vorgehensweise freigegeben werde und die
Kommune keine Möglichkeit habe, auf die Privilegierung Einfluss
zu nehmen.
Herr Blindert erklärt, dass die Kommunen auf Grundlage des
Baugesetzbuches die Möglichkeit haben, Konzentrationszonen
auszuweisen und dann auch die Privilegierung im Außenbereich
nicht greife.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) führt
dazu aus, dass die in § 249 Absatz 3 BauGB enthaltene Länderöffnungsklausel den Bundesländern die Möglichkeit gegeben
habe, die Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich in einem festzulegenden Abstand zur Wohnbebauung einzuschränken. Dieser hätte allerdings bis zum 31.12.2015 eingeführt sein müssen, aber NRW habe von dieser Möglichkeit keinen
Gebrauch gemacht. Herr Grutke hinterfragt, ob die Beschlüsse,
die nun gefasst würden, gegen geltendes Recht verstoßen würden.
- 13 Herr Blindert verweist nochmals darauf, dass sich der Kreis Euskirchen in der letzten LEP-Stellungnahme gegen die Ausweisung
von Vorrangzonen von Windenergie im Regionalplan ausgesprochen habe. Die Landesregierung setze dies nun so um.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) schlägt als Lösung vor,
den von Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) formulierten Passus,
dass die vorgesehene Privilegierung der Windenergieanlagen
abgelehnt werde, in die Stellungnahme mit aufzunehmen.
Kreistagsmitglied Weber (CDU) fasst zusammen, dass mit dem
neuen LEP die Planungshoheit an die Kommunen zurückgegeben werde, zu entscheiden, ob eine Vorrangzone eingerichtet
werde oder nicht. Wenn ja, dann müssten sich die Investoren
daran halten oder dagegen klagen. Wenn die Kommune die Vorrangzone nicht ausweise, wäre bei Erfüllung der übrigen Parameter eine Windkraftanlage genehmigungsfähig. Es sei der richtige
Weg, dass die Verpflichtung der Regionalplanungsbehörden,
Vorrangzonen auszuweisen, zurückgenommen werde.
Herr Blindert schlägt vor, in die Stellungnahme aufzunehmen,
dass der Kreis Euskirchen davon ausgehe, dass der Windenergie
durch die Änderung des LEP keine weitere Privilegierung eingeräumt werden solle.
Der Kreistag beschließt die Stellungnahme des Kreises im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Änderung des LEP NRW unter Berücksichtigung der Z 3, der Aufrechterhaltung der Inhalte aus der Stellungnahme zur letzten
LEP-Änderung sowie dem Zusatz, dass davon ausgegangen
wird, dass der Windenergie durch die Änderung des LEP keine
weitere Privilegierung eingeräumt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
TOP 19
mit Mehrheit beschlossen,
7 Gegenstimmen (Bündnis 90/DIE
GRÜNEN, DIE LINKE)
Finanzierung einer zusätzlichen Stelle zur Entwicklung einer V 435/2018
zukunftsfähigen Geschäftsstelle im Naturpark Nordeifel e. V.
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
13.06.2018
04.07.2018
Der Kreistag beschließt, die erforderlichen Haushaltsmittel zur
Finanzierung des Kreisanteils für die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle beim Naturpark Nordeifel e. V. ab dem Jahr 2019 in
den jeweiligen Haushalt einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei 5 Enthaltungen (UWV)
Z1
Z2
- 14 TOP 20
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
V 441/2018
hier: Umsetzung neuer Bedienungsstandards zum Dezember
2018
Z1
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.06.2018
Z2
Kreisausschuss
04.07.2018
Der Kreistag beschließt, den neuen Bedienungsstandard zum
Dezember 2018 mit den in dieser Vorlage ergänzten Maßnahmen
umzusetzen. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Abstimmungen zu den Veränderungen auf den jeweiligen
Linien mit den betroffenen Kommunen und benachbarten Aufgabenträgern durchzuführen und im Vorlauf der Umsetzung zu den
Ergebnissen zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
TOP 21
Einstimmig
K 68, Grundhafte Erneuerung der OD Rescheid
hier: Zustimmung zum Erneuerungskonzept
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.06.2018
Kreisausschuss
04.07.2018
V 433/2018
Z1
Z2
Der Kreistag stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 68
von der L 17 bis zum Ende der Ortsdurchfahrt Rescheid vorbehaltlich der Bewilligung von Fördergeldern durch die Bezirksregierung Köln zu.
Abstimmungsergebnis:
TOP 22
Einstimmig
Anfragen und Mitteilungen
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) erkundigt sich, warum die
Drehtüren im Eingangsbereich der Kreisverwaltung defekt seien
und ob diese erneuert würden. Der Vorsitzende teilt mit, dass die
Türen nicht defekt seien, sondern aufgrund des geringen Abstandes zwischen Wand und Türe eine Gefahrenquelle für Kinder
darstellten und daher nicht benutzt werden dürften. Im Rahmen
der geplanten Umbaumaßnahmen sei die Erneuerung der Drehtüren vorgesehen.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung, bedankt sich für die rege Beteiligung und wünscht allen eine
erholsame Urlaubszeit.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
Der Vorsitzende
gez. Rosenke
(Rosenke)
Landrat
Der Schriftführer
gez. Poth
(Poth)
Allgemeiner Vertreter des Landrates
Euskirchen, 10.08.2018
gez. Haas
(Haas)
Protokollierende Beamtin