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Öffentliche Niederschrift (Kreistag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
304 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
14.08.18, 18:01
Aktualisiert
15.08.18, 14:01

Inhalt der Datei

Euskirchen, 13.07.2018 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 11.07.2018 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 17:55 Uhr Der Kreistag besteht aus 56 Mitgliedern. Anwesend sind a) der Vorsitzende Rosenke, Günter, Euskirchen b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen Engels, Hans-Josef, Weilerswist Gerdemann, Rita, Zülpich Jahr, Dirk, Bad Münstereifel Jülich, Urban-Josef, Euskirchen Kohlheyer, Clas, Euskirchen Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Mertens, Johannes, Dahlem Mießeler, Rudi, Mechernich Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel Reidt, Josef, Schleiden Schmitz, Dominik, Euskirchen Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen Schulz, Günther, Mechernich Stickeler, Karsten, Weilerswist Stolz, Ute, Kall Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich Wasems, Hans Peter, Blankenheim Weber, Günter, Euskirchen Weimbs, Frank, Hellenthal Wolter, Leo, Zülpich SPD Cremer, Franz, Hellenthal Häger, Norbert, Euskirchen Heller, Wolfgang, Schleiden Hettmer, Heinrich, Zülpich Höllmann, Michael, Euskirchen Kunz, Emmanuel, Kall Ramers, Markus, Blankenheim Schmitz, Hans, Mechernich -2Schulte, Andreas, Weilerswist Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich Seidler, Stefanie, Dahlem Stentrup, Gerhard, Nettersheim Vermöhlen, Karl, Kall FDP Grau, Christian, Zülpich Dr. Milz, Markus, Bad Münstereifel Reiff, Hans, Kall van Meenen, Dirk, Euskirchen Bündnis 90/DIE GRÜNEN Grutke, Jörg, Zülpich Kalnins, Angela, Zülpich Konias, Nathalie, Mechernich Kroll, Dorothee, Euskirchen Mende, Ellen, Euskirchen UWV Bühl, Andreas, Bad Münstereifel Daniel, Susanne, Euskirchen Dürer, Joachim, Weilerswist Mondorf, Michael, Weilerswist Troschke, Franz, Mechernich DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich Fraktionslos Lübke, Bernd, Hellenthal c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Herr Derichs, Persönlicher Referent des Landrates Herr Andres, Stabsstelle 12 Herr Hessenius, Kämmerer und stv. GBL I Herr Rosell, GBL II Frau Wonneberger-Wrede, GBL‘in IV Herr Blindert, GBL V Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80 Frau Haas, GB I/15 als Protokollführerin d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Esser, Johannes, Nettersheim Nießen, Franz-Josef, Schleiden SPD Waasem, Thilo, Bad Münstereifel FDP Schorn, Frederik, Weilerswist -3Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des Kreistages mit Einladung vom 29.06.2018 form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreistag beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende bittet, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um den Tagesordnungspunkt „Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden“ (V 447/2018) zu erweitern und als TOP 10 zu beraten. Weiter bittet er, den TOP 17 (TOP 18 neu) „Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW, hier: Stellungnahme des Kreises“ um die Verwaltungsergänzung Z 3 zur V 432/2018 vom 09.07.2018 zu ergänzen. Der Kreistag erklärt sich mit den vorstehenden Änderungen der Tagesordnung einverstanden und stellt die Tagesordnung in der geänderten Fassung fest. Abstimmungsergebnis: TOP 3 Einstimmig. Integriertes Klimaschutzkonzept des Kreises Euskirchen (IKSK) - Klimafolgenanpassung Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 06.06.2018 u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.06.2018 Kreisausschuss 04.07.2018 Der Kreistag beschließt, a) die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Förderantrag zur Konzepterstellung eines Klimafolgenanpassungskonzeptes vorzubereiten, b) das erforderliche Budget in Höhe von ca. 50.000 € zur KoFinanzierung aus Mitteln der Haushaltsstelle Sachkosten zur „Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes“ zur Verfügung zu stellen, c) die dauerhafte Einrichtung des Klimaschutzmanagements und damit Entfristung der Stelle ab 01.05.2019, d) die Fortführung eines jährlichen Sachkostenbudgets „Klimaschutz“ in Höhe von 50.000 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 425/2018 Z1 Z2 Z3 -4TOP 4 Übertragung des Eifelmuseums in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim Ausschuss für Bildung und Inklusion 12.06.2018 Verwaltungsergänzung 26.06.2018 Kreisausschuss 04.07.2018 V 438/2018 Z1 Z2 Z3 Der Vorsitzende teilt mit, dass er am selben Tag eine Mail von der Gemeinde Blankenheim erhalten habe, dass die Gremien der Vorlage noch nicht zugestimmt hätten. Man wolle zunächst eine Nutzung für den gegenüberliegenden Konsum finden und je nach Nutzung mit dem Kreis verhandeln. Die Gemeinde Blankenheim habe vorgeschlagen, die Thematik im Herbst erneut in ihre Gremien zu geben. Kreistagsmitglied Reidt (CDU) stellt fest, dass zwischen dem Kreis Euskirchen und der Gemeinde Blankenheim eine Vereinbarung bestehe, die mit der Übertragung des Eifelmuseums in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim enden sollte. Dafür habe der Kreis Euskirchen über 20 Jahre lang einen Zuschuss an die Gemeinde Blankenheim gezahlt. Wenn sich die Gemeinde weigern sollte, das Eifelmuseum in ihr Eigentum zu übernehmen, falle die Geschäftsgrundlage für die gesamte Vereinbarung weg. Dies habe zur Folge, dass die gezahlten Beträge von der Gemeinde zurückgefordert werden müssten. Das sollte man in die Verhandlungen mit der Gemeinde Blankenheim mit einbeziehen. Der Vorsitzende sagt zu, dies bei den Gesprächen mit der Gemeinde Blankenheim zu berücksichtigen. Der Kreistag beschließt, das Eifelmuseum (Gebäude mit Inventar) mit Wirkung zum 1.1.2021 in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim zu übertragen und beauftragt die Verwaltung, den dazu notwendigen notariellen Vertrag gemäß dem beigefügten Entwurf abzuschließen. Die Verwaltung ist ermächtigt, vom Notar vorgeschlagene juristische Änderungsformulierungen, die die Vereinbarung aber inhaltlich nicht verändern dürfen, zu akzeptieren. Abstimmungsergebnis: TOP 5 Einstimmig Übertragung der Inhalte des Museumsdepots in Lommersdorf in das Eigentum des LVR-Freilichtumuseums Kommern Ausschuss für Bildung und Inklusion 12.06.2018 Verwaltungsergänzung 26.06.2018 Kreisausschuss 04.07.2018 Der Kreistag beschließt, den Inhalt des Museumsdepots in der Schule in Lommersdorf mit alsbaldiger Wirkung in das Eigentum des LVR - Freilichtmuseums - Kommern zu übertragen und beauftragt die Verwaltung, den dazu notwendigen Vertrag gemäß dem beigefügten Entwurf abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 439/2018 Z1 Z2 Z3 -5TOP 6 Übertragung der Festsetzungsbefugnis der obersten Dienst- V 442/2018 behörde auf die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) Z1 Kreisausschuss 04.07.2018 Der Kreistag beschließt, die Festsetzungsbefugnis der obersten Dienstbehörde mit sofortiger Wirkung auf die Rheinischen Versorgungskassen (RVK) zu übertragen. Abstimmungsergebnis: TOP 7 Einstimmig Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen Kreisausschuss 04.07.2018 V 443/2018 Z1 Der Kreistag beschließt die als Anlage 1 beigefügte Fassung der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Euskirchen. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit beschlossen, 6 Gegenstimmen (Bündnis 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE) Der K TOP 8 Jahresabschluss 2017: Ermächtigungsübertragung Kreisausschuss 04.07.2018 Info 340/2018 Z1 Der Kreistag nimmt die Info 340/2018 zur Kenntnis. TOP 9 Umbesetzung hier: Antrag der UWV-Fraktion A 161/2018 Der Kreistag stimmt dem Antrag 161/2018 der UWV-Fraktion zu und beschließt folgende Umbesetzung: Beirat Justizvollzugsanstalt Euskirchen bisher: Susanne Daniel Abstimmungsergebnis: TOP 10 neu: Nicole Troschke Einstimmig Benennung von Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur V 447/2018 Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden Der Vorsitzende führt aus, dass mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder des Kreistages je 7 Personen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten Euskirchen und Schleiden zu wählen sind. Nach Hare-Niemeyer bedeute dies 3 Sitze für die CDU-Fraktion, 2 Sitze für die SPDFraktion, jeweils 1 Sitz für die FDP-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die UWV-Fraktion. Die Fraktion DIE LINKE und Einzelmitglied Lübke würden keinen Sitz erhalten. Der Vorsitzende stellt fest, dass sich die FDP-Fraktion, UWV-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf zwei Sitze verständigen müssten. -6Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) erklärt, dass die SPDFraktion freiwillig auf einen Sitz verzichte, um einen gemeinsamen Wahlvorschlag mit der entsprechenden Mehrheit zu erhalten und den drei kleinen Fraktionen die Möglichkeit zu geben, in den Ausschüssen zur Schöffenwahl vertreten zu sein. Zu Vertrauenspersonen für die Ausschüsse zur Wahl der Schöffen der Amtsgerichtbezirke Euskirchen und Schleiden werden folgende Personen gewählt: I. Amtsgericht Euskirchen 1. Nolden, Hans-Josef Houverath, Eichener Str. 22 53902 Bad Münstereifel 2. Kolvenbach, Bernd Carl-Schurz-Str. 12a 53879 Euskirchen 3. Wolter, Leo Enzen, An der Drüghweide 14 53909 Zülpich 4. Höllmann, Michael Münstereifeler Straße 110 53879 Euskirchen 5. van Meenen, Dirk Münstereifeler Straße 151 53879 Euskirchen 6. Mende, Elisabeth Lindenweg 25 53879 Euskirchen 7. Dürer, Joachim Groß-Vernich, Wilhelm-Busch-Str. 4 53919 Weilerswist II. Amtsgericht Schleiden 1. Mertens, Johannes Schänzchen 7 53949 Dahlem 2. Weimbs, Frank Wollenberg, Wollenberg 78 53940 Hellenthal 3. Stolz, Ute Weiherbenden 11 53925 Kall 4. Stentrup, Gerhard Frohngau, Auf der Kumm 20 53947 Nettersheim -75. Reiff, Hans Scheven, Furtstraße 28 53925 Kall 6. Neveling, Gisela Im Auel 46 53937 Schleiden 7. Westerburg, Frank Hollerath, Kirchstraße 16a 53940 Hellenthal Abstimmungsergebnis: TOP 11 mit Mehrheit beschlossen, 1 Gegenstimme (DIE LINKE) Sozialbericht Fortschreibung 2018 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Inklusion Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss 06.06.2018 Info 331/2018 Z1 07.06.2018 12.06.2018 13.06.2018 14.06.2018 04.07.2018 Z2 Z3 Z4 Z5 Z6 Der Kreistag nimmt die Info 331/2018 zur Kenntnis. TOP 12 Kinder- und Jugendförderplan V 427/2018 hier: Schulsozialarbeit in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein Erft & Euskirchen, an den Berufskollegs des Kreises Euskirchen Z1 Jugendhilfeausschuss 14.06.2018 Z2 Kreisausschuss 04.07.2018 Kreistagsmitglied Kunz (SPD) und Kreistagsmitglied Dr. Schweikert-Wehner (SPD) nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der Kreistag beschließt, im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans vom 01.08.2018 bis 31.12.2021 auf Grundlage des vorliegenden Konzeptes der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein Erft & Euskirchen, einer Aufstockung des Stellenvolumens für Schulsozialarbeit um 0,2 VZÄ zuzustimmen und die Mittel in den Haushalt 2019 einzuplanen. Die Leistungs- und Zielvereinbarung wird entsprechend angepasst. Abstimmungsergebnis: TOP 13 Einstimmig Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der V 440/2018 Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2021 -8Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss 14.06.2018 04.07.2018 Z1 Z2 Kreistagsmitglied Kunz (SPD) und Kreistagsmitglied Dr. Schweikert-Wehner (SPD) nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: TOP 14 Einstimmig Außerunterrichtliches Angebot im Rahmen der Maßnahme "FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch" für neu zugewanderte Schüler/-innen Ausschuss für Bildung und Inklusion 12.06.2018 Kreisausschuss 04.07.2018 V 436/2018 Z1 Z2 Der Kreistag beschließt die Durchführung der Bildungsmaßnahme „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“. Der Eigenanteil von 20% wird im Haushalt zur Verfügung gestellt. Er wird nach Möglichkeit teilweise auch dadurch erbracht, dass die Räumlichkeiten der kreiseigenen Schulen bereitgestellt und unterhalten werden. Abstimmungsergebnis: TOP 15 Einstimmig Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskir- V 437/2018 chen Z1 Ausschuss für Bildung und Inklusion 12.06.2018 Z2 Kreisausschuss 04.07.2018 Der Kreistag beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen (Anlage 1 der V 437/2018). Die Ausstattung mit Präsentationstechnik erfolgt für jede Schule individuell nach Maßgabe der Anlagen 2 bis 7 der V 437/2018. 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung in Abstimmung mit den Schulleitungen zu realisieren. Der Kreis Euskirchen stellt die dafür benötigten Haushaltsmittel in den Jahren 2018 bis 2022 zur Verfügung. 2. Die im Haushalt 2018 veranschlagten Mittel zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans unter den Investitionsnummern I231012601, I231022601, I221012601, I221022601, I221052601, I221062601 werden entsperrt. 3. Für die Finanzierung werden, soweit dies nach den Förderrichtlinien möglich ist, die Mittel aus dem Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ verwendet, s. Beschluss Z 1/V 411/2018. -94. Die Verwaltung prüft, ob die Tätigkeiten der koordinierenden Stelle (Ziffer 6.7 des Plans, S. 56 ff) durch zusätzliches eigenes Personal oder wirtschaftlicher durch einen externen Dienstleister wahrgenommen werden können. 5. Die im Plan vorgesehenen Jahresgespräche mit den Schulleitungen werden unter der Moderation des Büros Dr. Garbe & Lexis durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 1.500 € jährlich werden ab 2018 zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt über „Gute Schule 2020“. Abstimmungsergebnis: TOP 16 Einstimmig Kreisweite Untersuchung von Flüssen, Seen und insbesondere Badegewässer auf multiresistente und pathogene Keime; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Verwaltungsergänzung 17.05.2018 Ausschuss für Soziales und Gesundheit 07.06.2018 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.06.2018 Kreisausschuss 04.07.2018 A 159/2018 Z1 Z2 Z3 Z4 Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bedauert, dass es nicht gelungen sei, die Mehrheit von der Dringlichkeit und Notwendigkeit der kreisweiten Untersuchung der Badegewässer zu überzeugen. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse sei davon auszugehen, dass in den Gewässern mit multiresistenten Erregern zu rechnen sei. Um konkrete Kenntnisse zu erhalten, würden die Grünen im Kreis Euskirchen auf eigene Kosten Analysen der Gewässer mit akkreditierten Laboren durchführen und die Ergebnisse entsprechend kommunizieren. Erst auf dieser Basis sei Entscheidungsautonomie bei den Bürger/innen möglich. Der Vorsitzende bittet darum, mit den Eigentümern der Gewässer Kontakt aufzunehmen und entsprechende Genehmigungen einzuholen. Der Vorsitzende stellt den Antrag 159/2018 zur Abstimmung: Abstimmungsergebnis: TOP 17 mit Mehrheit abgelehnt Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe Ausschuss für Soziales und Gesundheit 07.06.2018 Kreisausschuss 04.07.2018 Der Kreistag beschließt: 1. Die Satzung vom 29.12.2004 zur Übertragung von Aufgaben der Sozialhilfe auf die kreisangehörigen Kommunen wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben. 2. Spätestens zum 01.01.2020 werden im Kreisgebiet drei Sozialleistungsstandorte in  Euskirchen (zuständig für Euskirchen, Weilerswist und Bad Münstereifel), V 429/2018 Z1 Z2 - 10   Mechernich (zuständig für Mechernich und Zülpich) und Schleiden (zuständig für Schleiden, Kall, Hellenthal, Dahlem, Blankenheim und Nettersheim) gebildet. 3. Die Verwaltung tritt mit den Kommunen in entsprechende Vorbereitungs- und Personalgespräche ein. Abstimmungsergebnis: TOP 18 mit Mehrheit beschlossen, 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW hier: Stellungnahme des Kreises Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.06.2018 Kreisausschuss 04.07.2018 Verwaltungsergänzung 09.07.2018 Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) führt aus, dass bei der vorherigen Änderung des LEP eine Stellungnahme abgegeben wurde, von der einige Punkte berücksichtigt wurden und einige nicht. Die nicht berücksichtigten Punkte der früheren Stellungnahme sollen daher aufrechterhalten werden. Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) bemerkt, dass durch die Aufnahme der Privilegierung der Windräder in die Änderung des LEP ein Nachteil für die Eifelkommunen entstehe. Windkraftbetreiber könnten gegen den Willen der Kommunen, auch dort wo keine Konzentrationsflächen ausgewiesen seien, Windräder errichten. Daher sollte die Privilegierung der Windräder abgelehnt werden. Kreistagsmitglied Weber (CDU) bedankt sich seitens der CDUFraktion bei der Verwaltung für die vorgelegte Verwaltungsergänzung, die genau die Intention des CDU-Antrages beinhalte. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) führt aus, dass die Fraktion der Änderung des LEP nicht zustimmen werde. Es gebe viele Argumente, die gegen die Änderung des LEP sprächen, aber er werde sich in seiner Begründung auf die folgenden fünf wesentlichen Aspekte konzentrieren. Wie in der Kreistagssitzung mit dem Vorsitzenden besprochen, hat Herr Grutke seine Ausführungen für das Protokoll schriftlich zur Verfügung gestellt: 1. Streichung 6.1-2 Grundsatz Leitbild „flächensparende Siedlungsentwicklung“ Die ersatzlose Streichung des Grundsatzes den Flächenverbrauch bis 2020 auf fünf Hektar pro Tag reduzieren zu wollen, steht sinnbildlich für eine Entfesselungspolitik, die zu ungebremstem Flächenfraß führt. Die Zielsetzung leitet sich aus der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ab, welche für Deutschland als Zielgröße 30 ha pro Tag formuliert. 5 ha pro Tag für NRW ergeben sich hierbei aus dem Anteil NRWs an der Siedlungs- und Verkehrsfläche Deutschlands. V 432/2018 Z1 Z2 Z3 - 11 Das novellierte Raumordnungsgesetz (ROG), welches am 29. November 2017 in Kraft getreten ist, hat diese Zielsetzung ebenfalls aufgenommen. Durch die beabsichtigte Änderung am LEP wird diese gesetzliche Vorgabe des ROG missachtet. Zudem liegen uns die Stellungnahmen des WestfälischLippischer und des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes vor. Diese lehnen den LEP ebenfalls ab. 2. Änderungen an 2-3 Ziel „Siedlungsraum und Freiraum“ Nicht nur die Streichung der Hinweise auf Einschränkungen bei der Siedlungsentwicklung von im Freiraum gelegenen Ortsteilen weicht die Abgrenzung zwischen Siedlungsraum und Freiraum auf, sondern auch die umfangreiche Ausweitung der Ausnahmetatbestände. Hierbei ist insbesondere die Aufnahme von nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegierten Tierhaltungsanlagen abzulehnen. 3. 7.3-1 Ziel „Walderhaltung und Waldinanspruchnahme“ Die vorgeschlagenen Änderungen am LEP in Bezug auf die Windenergie können nur als Frontalangriff auf die Windenergie gewertet werden. Auch, wenn sie zum Großteil in der Praxis kaum durchsetzbar sein werden, weil bundesrechtliche Festsetzungen ihnen entgegenstehen. 4. 9.2-1 Ziel „Räumliche Festlegungen für oberflächennahe nichtenergetische Rohstoffe“ Die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf den Abbau nichtenergetischer Rohstoffe in unserem Land werden weit reichende Folgen für Menschen, Natur und Heimat haben. Die in den Regionalplänen auszuweisenden Vorranggebiete für diese Rohstoffe sollen nur noch in Ausnahmefällen als Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten eine Ausschlusswirkung im Rest der Region haben. Damit besteht die reale Gefahr, dass weite Teile NordrheinWestfalens „abgebaggert“ werden. Wir im Kreis erleben die offensichtlichen Konsequenzen, z. B. bereits in Weilerswist beim Quarzkiesabbau. In Zukunft verringern sich die Gestaltungspielräume durch die Betroffenen nochmals ganz deutlich. 5. 7.2-2 Ziel „Gebiete für den Schutz der Natur Der Nationalpark ist die in Deutschland weitreichendste und konsequenteste Unterschutzstellung von Flächen für den Naturschutz. In NRW gibt es mit dem Nationalpark Eifel bis heute nur einen Nationalpark. Dass die Landesregierung das Ziel in der Senne einen zweiten Nationalpark für NRW zu entwickeln ohne sachliche Begründung streicht, legt den Verdacht nahe, dass es ihr schlicht nicht wichtig ist. Umso bedeutsamer ist in diesem Zusammenhang aber die Streichung von Schutzzielen des bestehenden Nationalparks. Fazit: Allein diese Auswahl der Themenblöcke macht eine Ableh- - 12 nung des vorliegenden LEP’s zwingend erforderlich. Durch die eingefügten Änderungen in den Z’s sowie den heute vorgetragenen Ergänzungen verschlechtert sich die Gesamtsituation nochmals deutlich, so dass die Kreistagsfraktion dem LEP, wie auch der aktuellen Stellungnahme des Kreises, nicht zustimmt. Kreistagsmitglied Kroll (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) drückt ihr Erstaunen darüber aus, dass die SPD, die in der letzten Legislaturperiode zusammen mit den Grünen die Landesregierung gestellt und den LEP damals mit aufgestellt habe, einem LEP zustimme, der weder das Wort Landesentwicklung noch Plan verdiene. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) teilt mit, dass sich die Fraktion gegen die Stellungnahme und vollinhaltlich gegen den neuen LEP ausspreche. Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) fasst zusammen, dass über die Z 3 und die beiden Anträge der SPD-Fraktion, die Inhalte aus der Stellungnahme zur letzten LEP-Änderung zu berücksichtigen und sich gegen die Privilegierung der Windkraftanlagen auszusprechen, abgestimmt werden müsse. Geschäftsbereichsleiter Blindert (GB V) stellt zur Privilegierung der Windkraftanlagen klar, dass sich der Kreis bereits in seiner letzten Stellungnahme gegen die Vorgabe der Landesregierung ausgesprochen habe, dass die Bezirksregierung in ihren Regionalplänen Vorrangzonen für Windenergie ausweisen müsse. Die Landesregierung nehme diese starren Vorgaben nun zurück, indem sie dem Regionalrat die Möglichkeit einräume, Vorrangzonen auszuweisen, ihn aber nicht mehr dazu verpflichtet. Dies sei im Sinne der Kommunen, weil die Kommunen hinsichtlich der Windenergie wieder eigenständig agieren könnten. Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) stellt heraus, dass die Privilegierung durch diese Vorgehensweise freigegeben werde und die Kommune keine Möglichkeit habe, auf die Privilegierung Einfluss zu nehmen. Herr Blindert erklärt, dass die Kommunen auf Grundlage des Baugesetzbuches die Möglichkeit haben, Konzentrationszonen auszuweisen und dann auch die Privilegierung im Außenbereich nicht greife. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) führt dazu aus, dass die in § 249 Absatz 3 BauGB enthaltene Länderöffnungsklausel den Bundesländern die Möglichkeit gegeben habe, die Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich in einem festzulegenden Abstand zur Wohnbebauung einzuschränken. Dieser hätte allerdings bis zum 31.12.2015 eingeführt sein müssen, aber NRW habe von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Herr Grutke hinterfragt, ob die Beschlüsse, die nun gefasst würden, gegen geltendes Recht verstoßen würden. - 13 Herr Blindert verweist nochmals darauf, dass sich der Kreis Euskirchen in der letzten LEP-Stellungnahme gegen die Ausweisung von Vorrangzonen von Windenergie im Regionalplan ausgesprochen habe. Die Landesregierung setze dies nun so um. Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) schlägt als Lösung vor, den von Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) formulierten Passus, dass die vorgesehene Privilegierung der Windenergieanlagen abgelehnt werde, in die Stellungnahme mit aufzunehmen. Kreistagsmitglied Weber (CDU) fasst zusammen, dass mit dem neuen LEP die Planungshoheit an die Kommunen zurückgegeben werde, zu entscheiden, ob eine Vorrangzone eingerichtet werde oder nicht. Wenn ja, dann müssten sich die Investoren daran halten oder dagegen klagen. Wenn die Kommune die Vorrangzone nicht ausweise, wäre bei Erfüllung der übrigen Parameter eine Windkraftanlage genehmigungsfähig. Es sei der richtige Weg, dass die Verpflichtung der Regionalplanungsbehörden, Vorrangzonen auszuweisen, zurückgenommen werde. Herr Blindert schlägt vor, in die Stellungnahme aufzunehmen, dass der Kreis Euskirchen davon ausgehe, dass der Windenergie durch die Änderung des LEP keine weitere Privilegierung eingeräumt werden solle. Der Kreistag beschließt die Stellungnahme des Kreises im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Änderung des LEP NRW unter Berücksichtigung der Z 3, der Aufrechterhaltung der Inhalte aus der Stellungnahme zur letzten LEP-Änderung sowie dem Zusatz, dass davon ausgegangen wird, dass der Windenergie durch die Änderung des LEP keine weitere Privilegierung eingeräumt werden soll. Abstimmungsergebnis: TOP 19 mit Mehrheit beschlossen, 7 Gegenstimmen (Bündnis 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE) Finanzierung einer zusätzlichen Stelle zur Entwicklung einer V 435/2018 zukunftsfähigen Geschäftsstelle im Naturpark Nordeifel e. V. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss 13.06.2018 04.07.2018 Der Kreistag beschließt, die erforderlichen Haushaltsmittel zur Finanzierung des Kreisanteils für die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle beim Naturpark Nordeifel e. V. ab dem Jahr 2019 in den jeweiligen Haushalt einzustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 5 Enthaltungen (UWV) Z1 Z2 - 14 TOP 20 Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen V 441/2018 hier: Umsetzung neuer Bedienungsstandards zum Dezember 2018 Z1 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.06.2018 Z2 Kreisausschuss 04.07.2018 Der Kreistag beschließt, den neuen Bedienungsstandard zum Dezember 2018 mit den in dieser Vorlage ergänzten Maßnahmen umzusetzen. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Abstimmungen zu den Veränderungen auf den jeweiligen Linien mit den betroffenen Kommunen und benachbarten Aufgabenträgern durchzuführen und im Vorlauf der Umsetzung zu den Ergebnissen zu berichten. Abstimmungsergebnis: TOP 21 Einstimmig K 68, Grundhafte Erneuerung der OD Rescheid hier: Zustimmung zum Erneuerungskonzept Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 13.06.2018 Kreisausschuss 04.07.2018 V 433/2018 Z1 Z2 Der Kreistag stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 68 von der L 17 bis zum Ende der Ortsdurchfahrt Rescheid vorbehaltlich der Bewilligung von Fördergeldern durch die Bezirksregierung Köln zu. Abstimmungsergebnis: TOP 22 Einstimmig Anfragen und Mitteilungen Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) erkundigt sich, warum die Drehtüren im Eingangsbereich der Kreisverwaltung defekt seien und ob diese erneuert würden. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Türen nicht defekt seien, sondern aufgrund des geringen Abstandes zwischen Wand und Türe eine Gefahrenquelle für Kinder darstellten und daher nicht benutzt werden dürften. Im Rahmen der geplanten Umbaumaßnahmen sei die Erneuerung der Drehtüren vorgesehen. Der Vorsitzende schließt die Sitzung, bedankt sich für die rege Beteiligung und wünscht allen eine erholsame Urlaubszeit. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. Der Vorsitzende gez. Rosenke (Rosenke) Landrat Der Schriftführer gez. Poth (Poth) Allgemeiner Vertreter des Landrates Euskirchen, 10.08.2018 gez. Haas (Haas) Protokollierende Beamtin