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Beschlusstext (Übertragung des Eifelmuseums in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
14.08.18, 18:01
Aktualisiert
15.08.18, 12:01
Beschlusstext (Übertragung des Eifelmuseums in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 11.07.2018 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Übertragung des Eifelmuseums in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim Der Vorsitzende teilt mit, dass er am selben Tag eine Mail von der Gemeinde Blankenheim erhalten habe, dass die Gremien der Vorlage noch nicht zugestimmt hätten. Man wolle zunächst eine Nutzung für den gegenüberliegenden Konsum finden und je nach Nutzung mit dem Kreis verhandeln. Die Gemeinde Blankenheim habe vorgeschlagen, die Thematik im Herbst erneut in ihre Gremien zu geben. Kreistagsmitglied Reidt (CDU) stellt fest, dass zwischen dem Kreis Euskirchen und der Gemeinde Blankenheim eine Vereinbarung bestehe, die mit der Übertragung des Eifelmuseums in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim enden sollte. Dafür habe der Kreis Euskirchen über 20 Jahre lang einen Zuschuss an die Gemeinde Blankenheim gezahlt. Wenn sich die Gemeinde weigern sollte, das Eifelmuseum in ihr Eigentum zu übernehmen, falle die Geschäftsgrundlage für die gesamte Vereinbarung weg. Dies habe zur Folge, dass die gezahlten Beträge von der Gemeinde zurückgefordert werden müssten. Das sollte man in die Verhandlungen mit der Gemeinde Blankenheim mit einbeziehen. Der Vorsitzende sagt zu, dies bei den Gesprächen mit der Gemeinde Blankenheim zu berücksichtigen. Der Kreistag beschließt, das Eifelmuseum (Gebäude mit Inventar) mit Wirkung zum 1.1.2021 in das Eigentum der Gemeinde Blankenheim zu übertragen und beauftragt die Verwaltung, den dazu notwendigen notariellen Vertrag gemäß dem beigefügten Entwurf abzuschließen. Die Verwaltung ist ermächtigt, vom Notar vorgeschlagene juristische Änderungsformulierungen, die die Vereinbarung aber inhaltlich nicht verändern dürfen, zu akzeptieren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 438/2018