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Beschlusstext (Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2021)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
14.08.18, 18:01
Aktualisiert
15.08.18, 12:01
Beschlusstext (Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2021)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 11.07.2018 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 13 Verlängerung der Leistungsvereinbarungen zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2021 Kreistagsmitglied Kunz (SPD) und Kreistagsmitglied Dr. Schweikert-Wehner (SPD) nehmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 440/2018