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Beschlusstext (Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
76 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
14.08.18, 18:01
Aktualisiert
15.08.18, 12:01
Beschlusstext (Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 11.07.2018 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 15 Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen Der Kreistag beschließt den Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises Euskirchen (Anlage 1 der V 437/2018). Die Ausstattung mit Präsentationstechnik erfolgt für jede Schule individuell nach Maßgabe der Anlagen 2 bis 7 der V 437/2018. 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung in Abstimmung mit den Schulleitungen zu realisieren. Der Kreis Euskirchen stellt die dafür benötigten Haushaltsmittel in den Jahren 2018 bis 2022 zur Verfügung. 2. Die im Haushalt 2018 veranschlagten Mittel zur Umsetzung des Medienentwicklungsplans unter den Investitionsnummern I231012601, I231022601, I221012601, I221022601, I221052601, I221062601 werden entsperrt. 3. Für die Finanzierung werden, soweit dies nach den Förderrichtlinien möglich ist, die Mittel aus dem Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ verwendet, s. Beschluss Z 1/V 411/2018. 4. Die Verwaltung prüft, ob die Tätigkeiten der koordinierenden Stelle (Ziffer 6.7 des Plans, S. 56 ff) durch zusätzliches eigenes Personal oder wirtschaftlicher durch einen externen Dienstleister wahrgenommen werden können. 5. Die im Plan vorgesehenen Jahresgespräche mit den Schulleitungen werden unter der Moderation des Büros Dr. Garbe & Lexis durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 1.500 € jährlich werden ab 2018 zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt über „Gute Schule 2020“. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 437/2018