Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
76 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
14.08.18, 18:01
Aktualisiert
15.08.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 11.07.2018 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 15
Medienentwicklungsplan für die Schulen des Kreises
Euskirchen
Der Kreistag beschließt den Medienentwicklungsplan für die
Schulen des Kreises Euskirchen (Anlage 1 der V 437/2018). Die
Ausstattung mit Präsentationstechnik erfolgt für jede Schule
individuell nach Maßgabe der Anlagen 2 bis 7 der V 437/2018.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung in
Abstimmung mit den Schulleitungen zu realisieren. Der
Kreis Euskirchen stellt die dafür benötigten
Haushaltsmittel in den Jahren 2018 bis 2022 zur
Verfügung.
2. Die im Haushalt 2018 veranschlagten Mittel zur
Umsetzung des Medienentwicklungsplans unter den
Investitionsnummern I231012601, I231022601,
I221012601, I221022601, I221052601, I221062601
werden entsperrt.
3. Für die Finanzierung werden, soweit dies nach den
Förderrichtlinien möglich ist, die Mittel aus dem
Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“
verwendet, s. Beschluss Z 1/V 411/2018.
4. Die Verwaltung prüft, ob die Tätigkeiten der
koordinierenden Stelle (Ziffer 6.7 des Plans, S. 56 ff)
durch zusätzliches eigenes Personal oder wirtschaftlicher
durch einen externen Dienstleister wahrgenommen
werden können.
5. Die im Plan vorgesehenen Jahresgespräche mit den
Schulleitungen werden unter der Moderation des Büros
Dr. Garbe & Lexis durchgeführt. Die hierfür erforderlichen
Mittel in Höhe von 1.500 € jährlich werden ab 2018
zusätzlich zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt
über „Gute Schule 2020“.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 437/2018