Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
14.08.18, 18:01
Aktualisiert
15.08.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 11.07.2018 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 17
Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach
V 429/2018
dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen
Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe
Der Kreistag beschließt:
1. Die Satzung vom 29.12.2004 zur Übertragung von Aufgaben
der Sozialhilfe auf die kreisangehörigen Kommunen wird mit
Wirkung zum Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben.
2. Spätestens zum 01.01.2020 werden im Kreisgebiet drei
Sozialleistungsstandorte in
Euskirchen (zuständig für Euskirchen, Weilerswist und
Bad Münstereifel),
Mechernich (zuständig für Mechernich und Zülpich)
und
Schleiden (zuständig für Schleiden, Kall, Hellenthal,
Dahlem, Blankenheim und Nettersheim)
gebildet.
3. Die Verwaltung tritt mit den Kommunen in entsprechende
Vorbereitungs- und Personalgespräche ein.
Abstimmungsergebnis:
mit Mehrheit beschlossen,
2 Gegenstimmen (DIE LINKE)