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Beschlusstext (Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
14.08.18, 18:01
Aktualisiert
15.08.18, 12:01
Beschlusstext (Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 11.07.2018 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 17 Durchführung der Sozialhilfe im Kreis Euskirchen nach V 429/2018 dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) hier: Rücknahme der Heranziehung der kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung der Aufgaben der Sozialhilfe Der Kreistag beschließt: 1. Die Satzung vom 29.12.2004 zur Übertragung von Aufgaben der Sozialhilfe auf die kreisangehörigen Kommunen wird mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben. 2. Spätestens zum 01.01.2020 werden im Kreisgebiet drei Sozialleistungsstandorte in  Euskirchen (zuständig für Euskirchen, Weilerswist und Bad Münstereifel),  Mechernich (zuständig für Mechernich und Zülpich) und  Schleiden (zuständig für Schleiden, Kall, Hellenthal, Dahlem, Blankenheim und Nettersheim) gebildet. 3. Die Verwaltung tritt mit den Kommunen in entsprechende Vorbereitungs- und Personalgespräche ein. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit beschlossen, 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)