Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
99 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
14.08.18, 18:01
Aktualisiert
15.08.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 11.07.2018 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 18
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des
Landesentwicklungsplanes NRW
hier: Stellungnahme des Kreises
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) führt aus, dass bei der
vorherigen Änderung des LEP eine Stellungnahme abgegeben
wurde, von der einige Punkte berücksichtigt wurden und einige
nicht. Die nicht berücksichtigten Punkte der früheren
Stellungnahme sollen daher aufrecht erhalten werden.
Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) bemerkt, dass durch die
Aufnahme der Privilegierung der Windräder in die Änderung des
LEP ein Nachteil für die Eifelkommunen entstehe.
Windkraftbetreiber könnten gegen den Willen der Kommunen,
auch dort wo keine Konzentrationsflächen ausgewiesen seien,
Windräder errichten. Daher sollte die Privilegierung der
Windräder abgelehnt werden.
Kreistagsmitglied Weber (CDU) bedankt sich seitens der CDUFraktion bei der Verwaltung für die vorgelegte
Verwaltungsergänzung, die genau die Intention des CDUAntrages beinhalte.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) führt
aus, dass die Fraktion der Änderung des LEP nicht zustimmen
werde. Es gebe viele Argumente, die gegen die Änderung des
LEP sprächen, aber er werde sich in seiner Begründung auf die
folgenden fünf wesentlichen Aspekte konzentrieren. Wie in der
Kreistagssitzung mit dem Vorsitzenden besprochen, hat Herr
Grutke seine Ausführungen für das Protokoll schriftlich zur
Verfügung gestellt:
1. Streichung 6.1-2 Grundsatz Leitbild „flächensparende
Siedlungsentwicklung“
Die ersatzlose Streichung des Grundsatzes den
Flächenverbrauch bis 2020 auf fünf Hektar pro Tag reduzieren zu
wollen, steht sinnbildlich für eine Entfesselungspolitik, die zu
ungebremstem Flächenfraß führt.
Die Zielsetzung leitet sich aus der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie ab, welche für Deutschland als Zielgröße
30 ha pro Tag formuliert. 5 ha pro Tag für NRW ergeben sich
hierbei aus dem Anteil NRWs an der Siedlungs- und
Verkehrsfläche Deutschlands.
Das novellierte Raumordnungsgesetz (ROG), welches am 29.
November 2017 in Kraft getreten ist, hat diese Zielsetzung
ebenfalls aufgenommen. Durch die beabsichtigte Änderung am
LEP wird diese gesetzliche Vorgabe des ROG missachtet.
Zudem liegen uns die Stellungnahmen des WestfälischLippischer und des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes vor.
Diese lehnen den LEP ebenfalls ab.
V 432/2018
2. Änderungen an 2-3 Ziel „Siedlungsraum und Freiraum“
Nicht nur die Streichung der Hinweise auf Einschränkungen bei
der Siedlungsentwicklung von im Freiraum gelegenen Ortsteilen
weicht die Abgrenzung zwischen Siedlungsraum und Freiraum
auf, sondern auch die umfangreiche Ausweitung der
Ausnahmetatbestände.
Hierbei ist insbesondere die Aufnahme von nicht nach § 35 Abs.
1 Nr. 4 BauGB privilegierten Tierhaltungsanlagen abzulehnen.
3. 7.3-1 Ziel „Walderhaltung und Waldinanspruchnahme“
Die vorgeschlagenen Änderungen am LEP in Bezug auf die
Windenergie können nur als Frontalangriff auf die Windenergie
gewertet werden. Auch, wenn sie zum Großteil in der Praxis
kaum durchsetzbar sein werden, weil bundesrechtliche
Festsetzungen ihnen entgegenstehen.
4. 9.2-1 Ziel „Räumliche Festlegungen für oberflächennahe
nichtenergetische Rohstoffe“
Die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf den Abbau nichtenergetischer Rohstoffe in unserem Land werden weit reichende
Folgen für Menschen, Natur und Heimat haben.
Die in den Regionalplänen auszuweisenden Vorranggebiete für
diese Rohstoffe sollen nur noch in Ausnahmefällen als
Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten eine
Ausschlusswirkung im Rest der Region haben.
Damit besteht die reale Gefahr, dass weite Teile NordrheinWestfalens „abgebaggert“ werden.
Wir im Kreis erleben die offensichtlichen Konsequenzen, z. B.
bereits in Weilerswist beim Quarzkiesabbau. In Zukunft
verringern sich die Gestaltungspielräume durch die Betroffenen
nochmals ganz deutlich.
5. 7.2-2 Ziel „Gebiete für den Schutz der Natur
Der Nationalpark ist die in Deutschland weitreichendste und
konsequenteste Unterschutzstellung von Flächen für den
Naturschutz. In NRW gibt es mit dem Nationalpark Eifel bis heute
nur einen Nationalpark.
Dass die Landesregierung das Ziel in der Senne einen zweiten
Nationalpark für NRW zu entwickeln ohne sachliche Begründung
streicht, legt den Verdacht nahe, dass es ihr schlicht nicht wichtig
ist.
Umso bedeutsamer ist in diesem Zusammenhang aber die
Streichung von Schutzzielen des bestehenden Nationalparks.
Fazit: Allein diese Auswahl der Themenblöcke macht eine
Ablehnung des vorliegenden LEP’s zwingend erforderlich. Durch
die eingefügten Änderungen in den Z’s sowie den heute
vorgetragenen Ergänzungen verschlechtert sich die
Gesamtsituation nochmals deutlich, so dass die Kreistagsfraktion
dem LEP, wie auch der aktuellen Stellungnahme des Kreises,
nicht zustimmt.
Kreistagsmitglied Kroll (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) drückt ihr
Erstaunen darüber aus, dass die SPD, die in der letzten
Legislaturperiode zusammen mit den Grünen die
Landesregierung gestellt und den LEP damals mit aufgestellt
habe, einem LEP zustimme, der weder das Wort
Landesentwicklung noch Plan verdiene.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) teilt mit, dass sich die
Fraktion gegen die Stellungnahme und vollinhaltlich gegen den
neuen LEP ausspreche.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) fasst zusammen, dass
über die Z 3 und die beiden Anträge der SPD-Fraktion, die Inhalte
aus der Stellungnahme zur letzten LEP-Änderung zu
berücksichtigen und sich gegen die Privilegierung der
Windkraftanlagen auszusprechen, abgestimmt werden müsse.
Geschäftsbereichsleiter Blindert (GB V) stellt zur Privilegierung
der Windkraftanlagen klar, dass sich der Kreis bereits in seiner
letzten Stellungnahme gegen die Vorgabe der Landesregierung
ausgesprochen habe, dass die Bezirksregierung in ihren
Regionalplänen Vorrangzonen für Windenergie ausweisen
müsse. Die Landesregierung nehme diese starren Vorgaben nun
zurück, indem sie dem Regionalrat die Möglichkeit einräume,
Vorrangzonen auszuweisen, ihn aber nicht mehr dazu
verpflichtet. Dies sei im Sinne der Kommunen, weil die
Kommunen hinsichtlich der Windenergie wieder eigenständig
agieren könnten.
Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) stellt heraus, dass die
Privilegierung durch diese Vorgehensweise freigegeben werde
und die Kommune keine Möglichkeit habe, auf die Privilegierung
Einfluss zu nehmen.
Herr Blindert erklärt, dass die Kommunen auf Grundlage des
Baugesetzbuches die Möglichkeit haben, Konzentrationszonen
auszuweisen und dann auch die Privilegierung im Außenbereich
nicht greife.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) führt
dazu aus, dass die in § 249 Absatz 3 BauGB enthaltene
Länderöffnungsklausel den Bundesländern die Möglichkeit
gegeben habe, die Privilegierung von Windenergieanlagen im
Außenbereich in einem festzulegenden Abstand zur
Wohnbebauung einzuschränken. Dieser hätte allerdings bis zum
31.12.2015 eingeführt sein müssen, aber NRW habe von dieser
Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Herr Grutke hinterfragt,
ob die Beschlüsse, die nun gefasst würden, gegen geltendes
Recht verstoßen würden.
Herr Blindert verweist nochmals darauf, dass sich der Kreis
Euskirchen in der letzten LEP-Stellungnahme gegen die
Ausweisung von Vorrangzonen von Windenergie im Regionalplan
ausgesprochen habe. Die Landesregierung setze dies nun so
um.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) schlägt als Lösung vor,
den von Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) formulierten Passus,
dass die vorgesehene Privilegierung der Windenergieanlagen
abgelehnt werde, in die Stellungnahme mit aufzunehmen.
Kreistagsmitglied Weber (CDU) fasst zusammen, dass mit dem
neuen LEP die Planungshoheit an die Kommunen
zurückgegeben werde, zu entscheiden, ob eine Vorrangzone
eingerichtet werde oder nicht. Wenn ja, dann müssten sich die
Investoren daran halten oder dagegen klagen. Wenn die
Kommune die Vorrangzone nicht ausweise, wäre bei Erfüllung
der übrigen Parameter eine Windkraftanlage genehmigungsfähig.
Es sei der richtige Weg, dass die Verpflichtung der
Regionalplanungsbehörden, Vorrangzonen auszuweisen,
zurückgenommen werde.
Herr Blindert schlägt vor, in die Stellungnahme aufzunehmen,
dass der Kreis Euskirchen davon ausgehe, dass der Windenergie
durch die Änderung des LEP keine weitere Privilegierung
eingeräumt werden solle.
Der Kreistag beschließt die Stellungnahme des Kreises im
Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur
Änderung des LEP NRW unter Berücksichtigung der Z 3, der
Aufrechterhaltung der Inhalte aus der Stellungnahme zur letzten
LEP-Änderung sowie dem Zusatz, dass davon ausgegangen
wird, dass der Windenergie durch die Änderung des LEP keine
weitere Privilegierung eingeräumt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
mit Mehrheit beschlossen,
7 Gegenstimmen (Bündnis 90/DIE
GRÜNEN, DIE LINKE)