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Mitteilung (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 - 2023)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
88 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
14.08.18, 13:05
Aktualisiert
14.08.18, 13:05
Mitteilung (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß
§ 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 - 2023) Mitteilung (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß
§ 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 - 2023) Mitteilung (Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß
§ 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 - 2023)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Schmitz BE: Herr Schmitz Kreuzau, 13.08.2018 Mitteilung: 74/2018 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Bau- und Planungsausschuss 18.09.2018 Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß § 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 - 2023 Das in der Ratssitzung vom 18.10.2017 beschlossene Abwasserbeseitigungskonzept (ABK; Vorlage 69/2017)) der Gemeinde Kreuzau für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2023 wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Bezirksregierung Köln als Oberer Wasserbehörde vorgelegt. Mit Schreiben vom 19.02.2018 fordert die Bezirksregierung Ergänzungen. Konkret zeigte diese Ergänzungs- bzw. Erläuterungsbedarf in den nachfolgend aufgeführten Punkten an. Zur Klärung des Sachverhalts und Abstimmung über die weiteren notwendigen Maßnahmen führte die Verwaltung Gespräche mit der Bezirksregierung als Oberer Wasserbehörde und dem Kreis Düren als Unterer Wasserbehörde sowie den betroffenen Straßenbaulastträgern Straßen NRW und Kreis Düren. Als Ergebnis bleibt festzuhalten: a) Niederschlagswasserbeseitigungskonzept Die Bezirksregierung bemängelt, dass bisher kaum Maßnahmen umgesetzt wurden und im Konzeptzeitraum lediglich 6 Regenwasserbehandlungsanlagen vorgesehen sind. Obwohl die Anzahl der Regenwasserbehandlungsanlagen mit 6 geplanten Maßnahmen gering erscheint, werden hierdurch 70 % der zu behandelnden Flächen im Gemeindegebiet vorbehandelt. Konkret handelt es sich bei den 6 Behandlungsanlagen um folgende Maßnahmen: 1. Dürener Straße (L249)/ Friedenau Am 15.06.2018 wurde mit dem Landesbetrieb Straubau NRW eine Verwaltungsvereinbarung über den Bau eines Regenklärbeckens geschlossen. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW übernimmt als Straßenbaulastträger die gesamten Baukosten der Maßnahme. Der Bau des Regenklärbeckens kann voraussichtlich im Jahr 2019 umgesetzt werden. 2.-4. Windener Weg, Mühlengasse (beide K39) und Maubacher Straße (K30) Der Kreis Düren als zuständiger Straßenbaulastträger der o.a. Straßen hat die Zusage erteilt, dass die 3 o.a. Regenwasserbehandlungsanlagen bis 2023 umgesetzt werden. Alle Maßnahmen resultieren aus der hohen Frequentierung der K39 bzw. K30 und werden somit durch den Kreis Düren getragen. 5. Gewerbegebiet Stockheim Die Planungen für das Regenklärbecken im Gewerbegebiet Stockheim sind bereits weit voran geschritten. Derzeit bereitet das Ingenieurbüro IPV de Vries die Ausschreibungsunterlagen vor. Die Baukosten des sog. Lamellenklärers werden laut Kostenberechnung des Ingenieurbüros auf 315.000 €/Brutto (inkl. Ingenieurgebühren) taxiert. Die Haushaltsmittel stehen im laufenden Haushalt zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, dem zuständigen Bauund Planungsausschuss in der letzten Sitzungsrunde 2018 das Submissionsergebnis vorzulegen. 6. Ortslage Stockheim Aufgrund der hohen Frequentierung der Andreasstraße in Stockheim muss im Konzeptzeitraum eine Regenwasserbehandlungsanlage gebaut werden. Die Maßnahme muss von der Gemeinde Kreuzau als Straßenbaulastträger umgesetzt werden. Derzeit wird eine dezentrale Behandlung favorisiert. Zusätzlich zu den 6 Maßnahmen wird der Kreis Düren im Zuge zu der Baumaßnahme K29 (Friedenau, Schneidhausen) drei weitere bis dato nicht im ABK aufgeführte Regenwasserbehandlungsanlagen errichten. Diese Maßnahmen werden noch mit in das ABK aufgenommen. Der Anteil der Flächen, für die bis Ende 2023 eine Vorbehandlung umgesetzt wird, erhöht sich somit auf 72 %. Bei allen durch den Kreis Düren zu errichtenden Regenwasserbehandlungsanlagen handelt es sich um dezentrale Lösungen. Diese werden unmittelbar im Regengulli installiert und auch durch den Kreis unterhalten. b) Kanalsanierung Bezüglich der Kanalsanierung fehlen der Bezirksregierung Konkretisierungen zur Zweitbefahrung des Kanalnetzes. im vorgelegten ABK Die Zweitbefahrung, die nach Selbstüberwachungsverordnung Abwasser zwischen 2006 und 2020 erfolgen soll, wird wie geplant im Jahr 2020 abgeschlossen sein. Zwischen 2006 und 2018 wurden insgesamt 79 % der kommunalen Kanäle zweitbefahren. Die restlichen ca. 21% werden in den Jahren 2019 und 2020 befahren werden. -2- c) Klimafolgenanpassung Zur Klimafolgenanpassung wurden im ABK keine Aussagen getroffen. Die Bezirksregierung hat darauf hingewiesen, dass aufgrund der Novelle des Landeswassergesetzes im Jahr 2016 entsprechend § 47 Abs. 3 LWG Angaben zu Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung aufzunehmen sind. Der Verwaltung sind derzeit keine notwendigen Kanalmaßnahmen auch im Hinblick auf die Starkregenvorsorge bekannt. Es ist allerdings vorgesehen, zukünftig punktuell hydraulische Berechnungen einzelner Kanalhaltungen vorzunehmen, um hydraulische Kapazitätsgrenzen frühzeitig erkennen zu können. Die Starkregenvorsorge der Gewässer obliegt ohnehin dem Wasserverband Eifel-Rur als zuständigem Gewässerunterhalter. Auf Grundlage des Abstimmungsgesprächs vom 30.05.2018 hat die Bezirksregierung Köln bereits die Bereitschaft signalisiert, das Abwasserbeseitigungskonzept nach schriftlicher Vorlage der Ergänzungen bzw. neuen Informationen durch die Verwaltung nicht zu beanstanden. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister -Ingo Eßer- -3-