Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
88 kB
Datum
18.09.2018
Erstellt
14.08.18, 13:05
Aktualisiert
14.08.18, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Schmitz
BE: Herr Schmitz
Kreuzau, 13.08.2018
Mitteilung: 74/2018
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Bau- und Planungsausschuss
18.09.2018
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Kreuzau gemäß
§ 47 Landeswassergesetz für die Jahre 2018 - 2023
Das in der Ratssitzung vom 18.10.2017 beschlossene Abwasserbeseitigungskonzept (ABK;
Vorlage 69/2017)) der Gemeinde Kreuzau für den Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2023 wurde
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Bezirksregierung Köln als Oberer Wasserbehörde
vorgelegt.
Mit Schreiben vom 19.02.2018 fordert die Bezirksregierung Ergänzungen. Konkret zeigte diese
Ergänzungs- bzw. Erläuterungsbedarf in den nachfolgend aufgeführten Punkten an.
Zur Klärung des Sachverhalts und Abstimmung über die weiteren notwendigen Maßnahmen führte
die Verwaltung Gespräche mit der Bezirksregierung als Oberer Wasserbehörde und dem Kreis
Düren als Unterer Wasserbehörde sowie den betroffenen Straßenbaulastträgern Straßen NRW
und Kreis Düren.
Als Ergebnis bleibt festzuhalten:
a) Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
Die Bezirksregierung bemängelt, dass bisher kaum Maßnahmen umgesetzt wurden und im
Konzeptzeitraum lediglich 6 Regenwasserbehandlungsanlagen vorgesehen sind.
Obwohl die Anzahl der Regenwasserbehandlungsanlagen mit 6 geplanten Maßnahmen gering
erscheint, werden hierdurch 70 % der zu behandelnden Flächen im Gemeindegebiet
vorbehandelt.
Konkret handelt es sich bei den 6 Behandlungsanlagen um folgende Maßnahmen:
1. Dürener Straße (L249)/ Friedenau
Am
15.06.2018
wurde
mit
dem
Landesbetrieb
Straubau
NRW
eine
Verwaltungsvereinbarung über den Bau eines Regenklärbeckens geschlossen.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW übernimmt als Straßenbaulastträger die gesamten
Baukosten der Maßnahme.
Der Bau des Regenklärbeckens kann voraussichtlich im Jahr 2019 umgesetzt werden.
2.-4. Windener Weg, Mühlengasse (beide K39) und Maubacher Straße (K30)
Der Kreis Düren als zuständiger Straßenbaulastträger der o.a. Straßen hat die Zusage
erteilt, dass die 3 o.a. Regenwasserbehandlungsanlagen bis 2023 umgesetzt werden. Alle
Maßnahmen resultieren aus der hohen Frequentierung der K39 bzw. K30 und werden
somit durch den Kreis Düren getragen.
5. Gewerbegebiet Stockheim
Die Planungen für das Regenklärbecken im Gewerbegebiet Stockheim sind bereits weit
voran geschritten. Derzeit bereitet das Ingenieurbüro IPV de Vries die
Ausschreibungsunterlagen vor.
Die Baukosten des sog. Lamellenklärers werden laut Kostenberechnung des
Ingenieurbüros auf 315.000 €/Brutto (inkl. Ingenieurgebühren) taxiert. Die Haushaltsmittel
stehen im laufenden Haushalt zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, dem zuständigen Bauund Planungsausschuss in der letzten Sitzungsrunde 2018 das Submissionsergebnis
vorzulegen.
6. Ortslage Stockheim
Aufgrund der hohen Frequentierung der Andreasstraße in Stockheim muss im
Konzeptzeitraum eine Regenwasserbehandlungsanlage gebaut werden. Die Maßnahme
muss von der Gemeinde Kreuzau als Straßenbaulastträger umgesetzt werden. Derzeit wird
eine dezentrale Behandlung favorisiert.
Zusätzlich zu den 6 Maßnahmen wird der Kreis Düren im Zuge zu der Baumaßnahme K29
(Friedenau, Schneidhausen) drei weitere bis dato nicht im ABK aufgeführte
Regenwasserbehandlungsanlagen errichten. Diese Maßnahmen werden noch mit in das ABK
aufgenommen.
Der Anteil der Flächen, für die bis Ende 2023 eine Vorbehandlung umgesetzt wird, erhöht sich
somit auf 72 %.
Bei allen durch den Kreis Düren zu errichtenden Regenwasserbehandlungsanlagen handelt es
sich um dezentrale Lösungen. Diese werden unmittelbar im Regengulli installiert und auch durch
den Kreis unterhalten.
b) Kanalsanierung
Bezüglich der Kanalsanierung fehlen der Bezirksregierung
Konkretisierungen zur Zweitbefahrung des Kanalnetzes.
im
vorgelegten
ABK
Die Zweitbefahrung, die nach Selbstüberwachungsverordnung Abwasser zwischen 2006 und
2020 erfolgen soll, wird wie geplant im Jahr 2020 abgeschlossen sein. Zwischen 2006 und
2018 wurden insgesamt 79 % der kommunalen Kanäle zweitbefahren. Die restlichen ca. 21%
werden in den Jahren 2019 und 2020 befahren werden.
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c) Klimafolgenanpassung
Zur Klimafolgenanpassung wurden im ABK keine Aussagen getroffen. Die Bezirksregierung hat
darauf hingewiesen, dass aufgrund der Novelle des Landeswassergesetzes im Jahr 2016
entsprechend § 47 Abs. 3 LWG Angaben zu Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
aufzunehmen sind.
Der Verwaltung sind derzeit keine notwendigen Kanalmaßnahmen auch im Hinblick auf die
Starkregenvorsorge bekannt. Es ist allerdings vorgesehen, zukünftig punktuell hydraulische
Berechnungen einzelner Kanalhaltungen vorzunehmen, um hydraulische Kapazitätsgrenzen
frühzeitig erkennen zu können.
Die Starkregenvorsorge der Gewässer obliegt ohnehin dem Wasserverband Eifel-Rur als
zuständigem Gewässerunterhalter.
Auf Grundlage des Abstimmungsgesprächs vom 30.05.2018 hat die Bezirksregierung Köln bereits
die Bereitschaft signalisiert, das Abwasserbeseitigungskonzept nach schriftlicher Vorlage der
Ergänzungen bzw. neuen Informationen durch die Verwaltung nicht zu beanstanden.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
-Ingo Eßer-
-3-