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Beschlusstext (Zuschüsse an Vereine für vereinseigene Anlagen a) Antrag des Fischervereins Urfeld von 1946 e.V. vom 29.05.2018 b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. vom 06.06.2018 c) Antrag des ASV Würmchesbader 1973 e.V. Wesseling vom 07.06.2018)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
71 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
17.08.18, 13:01
Aktualisiert
17.08.18, 13:01
Beschlusstext (Zuschüsse an Vereine für vereinseigene Anlagen
a) Antrag des Fischervereins Urfeld von 1946 e.V. vom 29.05.2018
b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. vom 06.06.2018
c) Antrag des ASV Würmchesbader 1973 e.V. Wesseling vom 07.06.2018)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 17.08.2018 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 14. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom Mittwoch, den 04.07.2018 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. Zuschüsse an Vereine für vereinseigene Anlagen a) Antrag des Fischervereins Urfeld von 1946 e.V. vom 29.05.2018 b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. vom 06.06.2018 c) Antrag des ASV Würmchesbader 1973 e.V. Wesseling vom 07.06.2018 Vorlagennummer: 128/2018 Der Ausschuss beschließt, folgenden Vereinen für ihre vereinseigenen Anlagen je einen Zuschuss in Höhe von 500 € aus dem Produktsachkonto 42-421-00-5318019 – Zuschüsse an Vereine für vereinseigene Anlagen – zu gewähren: a) Fischerverein Urfeld von 1946 e.V. b) Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. c) ASV Würmchesbader 1973 e.V. Wesseling. Die Verwaltung wird ermächtigt, zukünftig Anträge für vereinseigene Anlagen, bei denen die Förderkriterien erfüllt sind und unter der Voraussetzung, dass im Haushalt entsprechende Mittel zur Verfügung stehen, ohne vorherige Beschlussfassung durch den Ausschuss zu entscheiden. Über die Verwendung der zusätzlich bereitgestellten 1.000 € für Sondermaßnahmen der Unterhaltung und Pflege der vereinseigenen Sportanlagen bedarf es weiterhin einer Entscheidung des Ausschusses für Sport und Freizeit. Die Verwaltung wird gebeten, die Vereine zukünftig darauf hinzuweisen, dass die Anträge ausführlich begründet werden müssen. Einstimmig, 0 Enthaltungen